BESCHLUSS 13 . April Rechtsstreit I. Zivilsenat hat 13 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Pokrant Dr. beschlossen : Revision Klägerin Urteil 11 . Zivilsenats 15 . Juni wird angenommen . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Revision hätte Ergebnis auch Aussicht Erfolg . Rüge Berufungsurteil stelle Überraschungsentscheidung verletze Recht Klägerin rechtliches Gehör greift . Berufungsbegründung hat Beklagte Parteien Rechtsstreits ergangene Senatsurteil 15 . Oktober Akten gegeben . Klägerin hatte Einführung Senatsvorsitzenden Revision beruft ausreichend Gelegenheit Berufungsurteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung Stellung nehmen Vorbereitung mündlichen Verhandlung tatsächliches Vorbringen dementsprechend ergänzen . Verletzung Rechts Klägerin rechtliches Gehör wäre ergangene Entscheidung kausal Vorbringen Revisionsbegründung hinreichende Grundlage Annahme Störerhaftung Beklagten entnehmen läßt . Klägerin trägt Kosten Revisionsverfahrens § Abs. . Streitwert : DM Pokrant Büscher