You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

135 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
8
.
Februar
Rechtsstreit
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Pokrant
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Gehörsrüge
Senatsurteil
26
.
Oktober
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
übergangen
gerügte
Vorbringen
ist
Senat
berücksichtigt
worden
.
bezieht
Wesentlichen
abweichende
Rechtsansicht
Klägers
Werbeanzeige
Beklagten
enthaltene
Abbildung
Klägers
ausschließlich
Werbezwecken
gedient
habe
.
Senat
hat
Rechtsansicht
auseinandergesetzt
begründet
Werbeanzeige
auch
meinungsbildenden
Inhalt
aufweist
offensichtlichen
Werbezweck
verdrängt
wird
.
Urteils
.
hat
Senat
meinungsbildenden
Inhalt
Einzelfall
orientierten
Interessenabwägung
§
Abs.
berücksichtigt
Einzelnen
begründet
Kläger
vorliegenden
Fall
Verwertung
Bildnisses
beanstandeten
Werbeanzeige
hinnehmen
muss
.
Urteils
.
unmittelbaren
zeitlichen
inhaltlichen
Zusammenhangs
Rücktrittserklärung
Klägers
Veröffentlichung
Werbeanzeige
kommt
Senat
Kenntnis
genommenen
abweichenden
Rechtsansicht
Klägers
Abwägung
entscheidend
Kläger
Zeitpunkt
Erscheinens
Werbeanzeige
bereits
offiziell
Finanzminister
entlassen
worden
war
.
Bornkamm
Pokrant
Kirchhoff
Vorinstanzen
:
Entscheidung
09.01.2004
OLG
Entscheidung
09.11.2004