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3247 lines
27 KiB

NAMEN
Verkündet
:
10
.
Mai
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Fluch
Karibik
UrhG
;
§
Abs.
Nr.
§
Urheber
kann
grob
fahrlässiges
Verhalten
Sinne
§
Abs.
Nr.
allein
fehlender
Marktbeobachtung
angelastet
werden
.
Hat
Urheber
nachprüfbarer
Tatsachen
klare
Anhaltspunkte
Anspruch
§
Abs.
Satz
UrhG
kann
Anspruch
aber
noch
beziffern
noch
Angaben
Dritten
benötigt
Anspruch
richtet
ist
regelmäßig
Erhebung
Stufenklage
zuzumuten
Verjährung
hemmen
.
Synchronisationsleistungen
Synchronsprechers
Person
Hauptdarstellers
Kinofilms
sind
üblicherweise
derart
marginal
Anwendungsbereich
§
UrhG
generell
ausgeschlossen
ist
.
Urteil
10
.
Mai
KG
LG
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
10
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Pokrant
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
24
.
Zivilsenats
Kammergerichts
29
.
Juni
Zurückweisung
weitergehenden
Rechtsmittels
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Berufungsgericht
Verhältnis
Beklagten
Klage
Auskunftsantrags
noch
bezifferten
Zahlungsantrags
Kinoauswertung
Filme
"
Karibik
II
"
"
Fluch
Karibik
abgewiesen
Verhältnis
Beklagten
Berufung
Klägers
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
15
.
Dezember
Umfang
Berufungsanträge
Klägers
bezifferter
Zahlungsantrag
DVD-Auswertung
Filme
Fluch
Karibik
zurückgewiesen
hat
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Schauspieler
Synchronsprecher
.
deutschsprachige
Fassung
Spielfilmproduktionen
"
Fluch
Karibik
Kinostart
2
.
September
"
Fluch
Karibik
II
Kinostart
27
Juli
"
Fluch
Karibik
"
Kinostart
24
.
Mai
synchronisierte
jeweils
gespielte
Hauptrolle
"
"
.
Vertragspartner
Klägers
war
Produktion
"
Fluch
Karibik
nachfolgend
"
Fluch
Karibik
"
B.
AG
Produktionen
"
Fluch
Karibik
II
"
"
Fluch
Karibik
"
AG
.
Kläger
erhielt
erste
Produktion
Grundlage
vertraglich
vereinbarten
Grundgage
Zusatzhonorar
Take
gesprochener
Abschnitt
Satz
Satzteil
Szene
Gesamthonorar
Produktionen
"
Fluch
Karibik
"
Pauschalhonorar
jeweils
.
Gegenzug
übertrug
Nutzungsrechte
erbrachten
künstlerischen
Leistungen
jeweiligen
Vertragspartner
.
ansässigen
Beklagten
ansässige
Beklagte
gehören
Walt-Disney-Konzern
Rede
stehenden
Spielfilme
produziert
hat
.
Beklagten
sind
Erlöse
Kinoverwertung
Filme
Beklagten
Erlöse
DVD-Vermarktung
zugeflossen
.
Kläger
hat
behauptet
Beklagten
hätten
auch
Erlöse
Kinoverwertung
DVD-Vermarktung
Übrigen
deutschsprachigen
Raum
erhalten
.
Kläger
ist
Auffassung
stehe
herausragenden
Erfolgs
Filme
angemessene
weitere
Beteiligung
Erträgen
Beklagten
Verwertung
Leistungen
erzielt
hätten
.
Kläger
hat
Beklagten
Wege
Stufenklage
Auskunft
Zahlung
Anspruch
genommen
Beklagten
Ansprüche
Kinoauswertung
Beklagten
Fernsehauswertung
Beklagten
Fernsehausstrahlung
geltend
gemacht
hat
.
ursprünglich
Beklagte
DVD-Auswertung
verfolgten
Ansprüche
hat
Kläger
erledigt
erklärt
.
Beklagten
sind
Klage
entgegengetreten
.
Beklagten
haben
Ansprüche
Hinblick
Film
"
Karibik
"
Einrede
Verjährung
erhoben
.
Beklagte
hat
internationale
Zuständigkeit
deutscher
Gerichte
gewandt
.
Landgericht
hat
Teilurteil
Beklagte
Hinblick
Filme
"
Karibik
"
antragsgemäß
Auskunft
verurteilt
Einnahmen
gewerblichen
gewerblichen
Vorführung
deutschsprachigen
Kinofassungen
genannten
Filme
zugeflossen
sind
aufgeschlüsselt
Kalenderjahren
Territorien
Aufschlüsselung
Kinobesucherzahlen
.
einseitig
erledigt
erklärten
Teils
Klage
hat
festgestellt
Beklagte
verpflichtet
ist
entfallenden
Teil
Kosten
Rechtsstreits
tragen
.
Übrigen
hat
Landgericht
Ausnahme
zweite
Stufe
Beklagte
geltend
gemachten
Zahlungsantrags
Filmproduktionen
"
Fluch
Karibik
II
"
"
Fluch
Karibik
"
Klage
Beklagten
unbegründet
Beklagte
unzulässig
abgewiesen
.
Entscheidung
haben
Kläger
Beklagte
Berufung
eingelegt
.
Beklagte
hat
Rechtsmittel
vollständige
Abweisung
Klage
begehrt
.
Rücknahme
Berufung
Beklagten
hat
Kläger
Berufungsinstanz
beantragt
1
.
Beklagte
verurteilen
bezüglich
Filmproduktion
"
Fluch
Karibik
"
Auskunft
erteilen
Einnahmen
gewerblichen
gewerblichen
Vorführung
deutschsprachigen
Kinofassung
Films
zugeflossen
sind
aufgeschlüsselt
Kalenderjahren
Territorien
Aufschlüsselung
Kinobesucherzahlen
betragsmäßig
noch
festzusetzende
weitere
angemessene
Beteiligung
Mehrwertsteuer
Zinsen
hieraus
Höhe
Prozentpunkten
Basiszinssatz
Europäischen
Zentralbank
5
Juli
Fairnessausgleich
Filmauswertung
genannten
Filmproduktion
zahlen
;
2
.
Beklagte
verurteilen
bezüglich
deutschsprachigen
Fassungen
Filmproduktionen
"
Fluch
Karibik
"
"
Fluch
Karibik
II
"
"
Fluch
Karibik
"
Auskunft
erteilen
Einnahmen
DVD-Vermarktung
genannten
Filmproduktionen
zugeflossen
sind
aufgeschlüsselt
Kalenderjahren
Territorien
Angabe
Stückzahlen
verkauften
Vervielfältigungsstücke
betragsmäßig
noch
festzulegende
weitere
angemessene
Beteiligung
Mehrwertsteuer
Zinsen
hieraus
Höhe
Prozentpunkten
Basiszinssatz
Europäischen
Zentralbank
10
.
Januar
Fairnessausgleich
Verwertung
genannten
Filmproduktionen
Bereich
zahlen
;
3
.
Beklagte
verurteilen
bezüglich
deutschsprachigen
Fassungen
Filmproduktionen
"
Fluch
Karibik
"
"
Fluch
Karibik
II
"
"
Fluch
Karibik
"
Auskunft
erteilen
häufig
genannten
Produktionen
deutschsprachigen
Sendegebiet
Beklagten
und/oder
lizenzierte
Sendeunternehmen
ausgestrahlt
worden
sind
Erlöse
und/oder
Beklagten
zugeflossen
sind
aufgeschlüsselt
Territorien
noch
festzulegende
weitere
angemessene
Beteiligung
Mehrwertsteuer
Zinsen
hieraus
Höhe
Prozentpunkten
Basiszinssatz
Europäischen
Zentralbank
31
.
März
Fairnessausgleich
Erlöszufluss
gemäß
vorstehend
zahlen
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Klägers
zurückgewiesen
Klage
Berufung
Beklagten
insgesamt
abgewiesen
KG
.
richtet
Berufungsgericht
zugelassene
Revision
Klägers
Klagebegehren
Umfang
zweitinstanzlichen
Anträge
weiterverfolgt
.
Beklagten
beantragen
Rechtsmittel
zurückzuweisen
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
Beklagten
geltend
gemachten
Zahlungsansprüche
§
Abs.
§
Abs.
UrhG
§
verneint
.
Begründung
hat
ausgeführt
:
geltend
gemachten
Auskunftsansprüche
seien
gegeben
bereits
greifbaren
Anhaltspunkte
vorlägen
Kläger
Beklagten
Zahlungsansprüche
§
Abs.
UrhG
habe
.
Kläger
habe
Synchronsprecher
Verhältnis
Beiträgen
übrigen
Künstler
Leistungsschutzberechtigten
nur
untergeordneten
Beitrag
deutschen
Sprachfassung
Filme
geleistet
regelmäßig
Anspruch
Fairnessausgleich
begründen
könne
.
Vertragspartner
Klägers
hätten
Beitrag
Pauschalhonoraren
angemessen
Sinne
§
Abs.
UrhG
abgegolten
.
weitere
Beteiligung
§
Abs.
UrhG
stehe
Kläger
auch
Stufenklage
verfolgten
Zahlungsanträge
abzuweisen
seien
.
Ansprüche
Films
"
Fluch
Karibik
"
seien
Übrigen
Ablauf
31
.
Dezember
Jahr
erhobenen
Klage
verjährt
.
Beklagte
sei
auch
verpflichtet
erledigt
erklärten
Teil
Klage
entfallenden
Kosten
tragen
Kläger
untergeordneten
künstlerischen
Beitrags
insoweit
schon
Anspruch
§
Abs.
UrhG
zustehe
.
B.
Revision
hat
teilweise
Erfolg
.
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
Auskunftsanspruch
Beklagte
Kinoauswertung
Filme
"
Karibik
II
"
"
Fluch
Karibik
"
hierauf
bezogenen
noch
unbezifferten
Zahlungsantrag
Auskunftsanspruch
Beklagte
DVD-Auswertung
Filme
"
Karibik
"
Berufungsantrag
Klägers
bezogenen
unbezifferten
Zahlungsantrag
Berufungsantrag
Klägers
unbegründet
erachtet
hat
.
weitergehende
Revision
ist
unbegründet
.
Beklagte
ist
Rechtsmittelbeklagte
Revisionsverfahrens
.
Revision
führt
Beklagte
Revisionsschrift
allerdings
Beklagten
Revisionsbeklagte
.
Gleichwohl
ist
Revision
Beklagte
gerichtet
.
Mängel
Parteibezeichnung
Rechtsmittelschriften
sind
unbeachtlich
Anbetracht
jeweiligen
Umstände
vernünftigen
Zweifel
Person
Rechtsmittelklägers
Rechtsmittelbeklagten
bestehen
vgl.
Urteil
11
Juli
;
Beschluss
22
November
XI
.
8)
.
erforderliche
Klarheit
Rechtsmittelbeklagten
kann
auch
Wege
Auslegung
Rechtsmittelschrift
Zeitpunkt
Ablaufs
Rechtsmittelfrist
vorliegenden
Unterlagen
gewonnen
werden
.
zählt
vorliegend
Berufungsurteil
Revision
Revisionsschrift
vorgelegt
hat
.
ergibt
Beklagte
Sache
nur
anfänglich
Berufungsverfahren
beteiligt
war
.
Kläger
hat
Beklagte
gerichtete
Berufung
Berufungsbegründung
zurückgenommen
.
Berufungsverfahren
war
Beklagte
Kostenentscheidung
abgesehen
anschließend
mehr
beteiligt
.
bestanden
bereits
Revisionseinlegung
vernünftigen
Zweifel
Revision
Beklagte
gerichtet
ist
.
II
.
Revision
Klägers
Verhältnis
Beklagten
Revision
Klägers
Beklagte
hat
nur
Teil
Erfolg
.
1
.
Revision
verfolgt
Kläger
Beklagte
Auskunftsanspruch
bezogenen
noch
bezifferten
Zahlungsanspruch
Filme
"
Karibik
"
.
Revision
hat
Revisionsanträge
zweitinstanzlichen
Schlussanträge
Klägers
Bezug
genommen
.
zweitinstanzlichen
Schlussanträge
erfassten
auch
Rede
stehenden
Ansprüche
Filme
"
Karibik
"
Kläger
Zurückweisung
Berufung
Beklagten
-9-
beantragt
hat
Landgericht
Hinblick
Filme
verurteilt
worden
war
.
2
.
Revision
hat
Erfolg
wendet
Berufungsgericht
Zahlungsanspruch
§
Abs.
§
Abs.
UrhG
§
Beklagte
Hinblick
Kinoauswertung
Films
"
Fluch
Karibik
"
unbegründet
erachtet
hat
nachstehend
.
Erfolg
bleiben
auch
Angriffe
Revision
Berufungsgericht
Feststellungsantrag
unbegründet
erachtet
hat
nachstehend
.
Ansicht
Revisionserwiderung
ist
Abweisung
unbezifferten
Zahlungsantrags
Landgericht
Hinblick
Film
"
Fluch
Karibik
"
allerdings
Rechtskraft
erwachsen
.
Kläger
hat
Berufungsbegründung
18
.
März
zwar
nur
Auskunftsantrag
Antrag
auch
unbezifferten
Zahlungsantrag
Antrag
angekündigt
.
ist
aber
unschädlich
.
Vorschrift
§
Abs.
Nr.
Berufungsbegründung
Erklärung
enthalten
muss
Urteil
angefochten
Abänderung
beantragt
wird
erfordert
notwendig
förmlichen
Antrag
.
reicht
vielmehr
Berufungsbegründungsfrist
eingereichten
Schriftsätze
Berufungsklägers
gesamten
Inhalt
nach
ergeben
Umfang
Ziel
Urteil
angefochten
werden
soll
vgl.
Beschluss
13
November
ZB
.
Streitfall
ist
Berufungsbegründung
eindeutig
entnehmen
Rechtsmittel
Klägers
auch
Abweisung
unbezifferten
Zahlungsantrags
Hinblick
Film
"
Karibik
"
richtete
.
Landgericht
hatte
Auskunftsund
Zahlungsantrag
Begründung
verneint
Ansprüche
seien
jährt
.
Ansicht
hat
Kläger
Berufungsbegründung
Hinblick
auch
Zahlungsantrag
angegriffen
.
Auskunftsanspruch
Beklagte
Kinoauswertung
Films
"
Fluch
Karibik
ist
jedenfalls
Ende
verjährt
.
Hilfsanspruch
Bezifferung
Zahlungsanspruchs
geltend
gemachte
Auskunftsanspruch
§
verjährt
Verhältnis
Hauptanspruch
selbständig
§
Jahren
vgl.
Urteil
10
.
Dezember
Vorentwurf
.
§
Abs.
beginnt
regelmäßige
Verjährungsfrist
Jahren
Schluss
Jahres
Anspruch
entstanden
ist
Gläubiger
anspruchsbegründenden
Umständen
Person
Schuldners
Kenntnis
erlangt
hat
grobe
Fahrlässigkeit
hätte
erlangen
müssen
.
ausübende
Künstler
kann
§
Auskunft
verlangen
nachprüfbarer
Tatsachen
klare
Anhaltspunkte
Anspruch
§
Abs.
UrhG
bestehen
vgl.
Urteil
4
.
Dezember
.
.
.
fraglichen
Auskunftsanspruchs
§
kommt
Kenntnis
grob
fahrlässige
Unkenntnis
Klägers
greifbaren
Anhaltspunkten
auffälliges
Missverhältnis
Erträgen
Vorteilen
Beklagten
Filmauswertung
Sinne
§
Abs.
Satz
UrhG
schließen
lassen
.
genügt
Klägerseite
Kenntnis
grob
fahrlässige
Unkenntnis
überdurchschnittlich
erfolgreichen
Kinoauswertung
Films
"
Fluch
Karibik
"
Beklagte
1
.
Grobe
Fahrlässigkeit
setzt
objektiv
schweren
subjektiv
entschuldbaren
Verstoß
Anforderungen
Verkehr
derlichen
Sorgfalt
.
fahrlässige
Unkenntnis
liegt
Gläubiger
Kenntnis
fehlt
Verkehr
erforderliche
Sorgfalt
ungewöhnlich
grobem
Maße
verletzt
auch
ganz
naheliegende
Überlegungen
angestellt
beachtet
hat
hätte
einleuchten
müssen
.
muss
persönlich
schwerer
Obliegenheitsverstoß
eigenen
Angelegenheit
Anspruchsverfolgung
vorgeworfen
werden
können
vgl.
Urteil
10
November
.
13
;
Urteil
28
.
Februar
.
.
Berufungsgericht
hat
zutreffend
angenommen
Auskunftsanspruch
§
Beklagte
Hinblick
Kinoauswertung
Films
"
Fluch
Karibik
"
gemäß
§
§
Abs.
verjährt
ist
Kläger
spätestens
Jahr
Kenntnis
herausragenden
Erfolg
Films
allgemein
zugänglichen
Quellen
erlangt
hat
Erfolg
grober
Fahrlässigkeit
wusste
.
Erfolg
macht
Revision
geltend
Berufungsgericht
habe
Anforderungen
verkannt
Kennenmüssen
stellen
sind
.
Allerdings
kann
Berechtigten
allein
fehlender
Marktbeobachtung
grobe
Fahrlässigkeit
angelastet
werden
vgl.
Urheberrecht
10
.
Aufl
.
.
42
;
Schricker/Haedicke
Schricker/
Urheberrecht
4
.
Aufl
.
.
;
Wandtke/Grunert
Wandtke/Bullinger
Urheberrecht
3
.
Aufl
.
.
.
allgemeinen
Marktbeobachtungspflicht
ist
Berufungsgericht
aber
auch
ausgegangen
.
hat
vielmehr
grob
fahrlässige
Unkenntnis
Klägers
lang
andauernden
Kinoauswertung
Films
"
Fluch
Karibik
"
deutschen
Großstädten
breiten
Resonanz
lokalen
überregionalen
Presse
anderen
Medien
Berichterstattung
Jahr
car-Nominierungen
Kategorien
gefolgert
.
tatrichterliche
Würdigung
Revisionsverfahren
nur
eingeschränkt
überprüfbar
ist
lässt
Rechtsfehler
erkennen
.
Erfolg
rügt
Revision
Berufungsgericht
habe
Vorbringen
Klägers
auseinandergesetzt
habe
Blockbuster-Erfolg
Films
Jahren
großen
beruflichen
Beanspruchung
zahlreiche
Hauptrollen
Dortmunder
Stadttheater
Zeitraum
Kenntnis
erlangen
können
.
Berufungsgericht
ist
zutreffend
ausgegangen
Berichterstattung
fraglichen
Film
deutschen
Großstädten
derart
umfangreich
war
Kläger
sollte
wirklich
Kenntnis
gehabt
haben
Kenntnis
Erfolg
Films
bewusst
verschlossen
hat
.
Ebenfalls
Erfolg
macht
Revision
geltend
Kläger
habe
zunächst
Kenntnis
gehabt
Anspruch
weitere
Beteiligung
Jahr
ausübende
Künstler
erstreckt
worden
sei
.
grob
fahrlässige
Unkenntnis
kommt
zutreffende
rechtliche
Würdigung
vgl.
.
.
Recht
ist
Berufungsgericht
auch
ausgegangen
Zahlungsanspruch
§
Abs.
Satz
UrhG
Beklagte
Spielfilms
"
Fluch
Karibik
"
§
§
Abs.
verjährt
ist
.
Verjährung
Zahlungsanspruchs
Klägers
Beklagten
§
Abs.
UrhG
kommt
Kenntnis
grob
fahrlässige
Unkenntnis
Umstände
auffälliges
Missverhältnis
vereinbarten
Gegenleistung
Sinne
§
Abs.
Satz
UrhG
Erträgnissen
Vorteilen
Beklagten
Filmauswertung
ergab
.
setzt
Kenntnis
grob
fahrlässige
Unkenntnis
Dritten
hier
Beklagten
erzielten
Erträge
Vorteile
vgl.
Schricker/
Haedicke
aaO
.
;
Wandtke/Grunert
Wandtke/Bullinger
aaO
.
.
zählen
etwa
Verwerter
erzielten
Bruttoerlöse
Gewinn
vgl.
Urteil
22
.
September
.
Boot
.
Ausreichend
ist
Gläubiger
grob
fahrlässig
unbekannt
gebliebenen
Tatsachen
zugemutet
werden
kann
Durchsetzung
Ansprüche
bestimmte
Person
aussichtsreich
auch
risikolos
Klage
erheben
vgl.
Urteil
14
.
Oktober
.
.
muss
Gläubiger
Anspruch
abschließend
beziffern
können
.
genügt
etwa
Feststellungsklage
erheben
kann
.
Entsprechendes
gilt
Gläubiger
Erhebung
Stufenklage
zuzumuten
ist
.
war
vorliegend
Fall
Vortrag
Klägers
nachprüfbarer
Tatsachen
klare
Anhaltspunkte
Anspruch
§
Abs.
Satz
UrhG
vorlagen
.
Revision
hat
ebenfalls
Erfolg
wendet
Berufungsgericht
Feststellungsantrag
vgl.
Ziff
.
landgerichtlichen
Urteilsformel
unbegründet
erachtet
hat
.
Kläger
hat
Klage
Beklagten
auch
Auskunft
Erlöse
DVD-Vermarktung
Filme
"
Karibik
"
beansprucht
.
Antrag
hat
Kläger
erster
Instanz
Hauptsache
erledigt
erklärt
.
Beklagte
hat
rung
angeschlossen
.
Landgericht
hätte
Frage
entscheiden
müssen
Rechtsstreit
insoweit
Hauptsache
erledigt
hat
.
hat
Meinung
unbegründeten
Antrag
aber
Antrag
Feststellung
Pflicht
Ersatz
Prozesskosten
ausgelegt
vgl.
Urteil
5
.
Mai
Antrag
begründet
erachtet
.
Berufungsgericht
hat
Feststellungsantrag
unbegründet
angesehen
.
Berufungsgericht
hat
Auskunftsanspruch
Beklagte
Hinblick
DVD-Auswertung
Filme
"
Fluch
Karibik
"
Recht
verneint
.
Greifbare
Anhaltspunkte
Anspruch
§
Abs.
UrhG
Beklagte
DVD-Auswertung
hat
Kläger
dargelegt
.
Gegenteiliges
zeigt
auch
Revision
.
3
.
Revision
hat
Erfolg
wendet
Berufungsgericht
Auskunftsanspruch
Klägers
Beklagte
Kinoauswertung
Filmproduktionen
"
Fluch
Karibik
II
"
"
Fluch
Karibik
"
verneint
hat
.
Berufungsgericht
ist
rechtlichen
Ansatz
allerdings
zutreffend
ausgegangen
Leistungsschutzberechtigter
bereits
dann
nachprüfbarer
Tatsachen
klare
Anhaltspunkte
Anspruch
§
Abs.
UrhG
bestehen
Auskunftserteilung
§
gegebenenfalls
Rechnungslegung
§
verlangen
kann
Einzelnen
weiteren
Voraussetzungen
Anspruchs
ermitteln
zahlende
Vergütung
berechnen
können
vgl.
Urteil
13
.
Dezember
Musikfragmente
;
.
.
5
;
.
Boot
.
Annahme
Berufungsgerichts
Auskunftsanspruch
Beklagte
Filme
"
Karibik
sei
begründet
Kläger
greifbaren
Anhaltspunkte
§
Abs.
Satz
UrhG
erforderliche
auffällige
Missverhältnis
dargelegt
habe
hält
revisionsrechtlichen
Nachprüfung
stand
.
Abs.
UrhG
ist
Urheber
eingeräumt
hat
Verlangen
Berechtigten
verpflichtet
Änderung
Vertrags
einzuwilligen
Urheber
Nutzungsrechte
Bedingungen
eingeräumt
hat
führen
vereinbarte
Gegenleistung
Berücksichtigung
gesamten
Beziehungen
Urheber
Werknutzer
auffälligen
Missverhältnis
Erträgen
Vorteilen
Nutzung
Werks
steht
.
Hat
Nutzungsrechtsinhaber
Nutzungsrecht
übertragen
weitere
Nutzungsrechte
eingeräumt
ergibt
auffällige
Missverhältnis
Erträgnissen
Vorteilen
Dritten
so
haftet
Dritte
Urheber
§
Abs.
UrhG
unmittelbar
Maßgabe
Absatzes
Berücksichtigung
vertraglichen
Beziehungen
Lizenzkette
.
Rechte
ausübenden
Künstlers
ist
Vorschrift
§
UrhG
entsprechend
anwendbar
§
Abs.
Satz
UrhG
.
Berufungsgericht
ist
zutreffend
ausgegangen
Kläger
deutschsprachige
Fassung
Filme
"
Karibik
"
erbrachten
Leistung
Synchronisierung
dargestellten
Rolle
"
"
künstlerische
Darbietung
Sinne
§
UrhG
handelt
vgl.
Urteil
22
.
September
Synchronisationssprecher
;
Reich/Schwarz
Handbuch
Videorechts
5
.
Aufl
.
Kap
.
.
6
;
Büscher
Wandtke/Bullinger
aaO
.
.
Kläger
hat
auch
Nutzungsrechte
Leistungen
übertragen
Beklagte
ausgewertet
hat
.
Erfolg
wendet
Revision
Annahme
Berufungsgerichts
Missverhältnis
Sinne
§
Abs.
Satz
UrhG
vereinbarten
Vergütung
Beklagten
Verwertung
erzielten
Erträgen
sei
bereits
ausgeschlossen
Kläger
nur
untergeordneten
Beitrag
Gesamtwerk
erbracht
habe
.
Berufungsgericht
ist
ausgegangen
lediglich
untergeordneter
Beitrag
branchenübliches
Pauschalhonorar
abgegolten
werden
kann
Beitrag
regelmäßig
Anspruch
§
UrhG
begründet
.
hat
angenommen
Beiträge
Klägers
Verhältnis
Beiträgen
übrigen
Urheber
untergeordnet
einzustufen
seien
.
originär
schauspielerischen
Leistung
Johnny
habe
Beitrag
leisten
können
.
deutsche
Textfassung
sei
vorgegeben
worden
.
eigenschöpferischer
Beitrag
habe
stimmliche
Darstellung
Hauptdarstellers
Filmen
beschränkt
.
Hier
sei
Spielraum
eher
begrenzt
gewesen
.
seien
wortbestimmenden
Sequenzen
immer
wieder
Einsatz
technischer
Tricks
Effekte
zahlreicher
Nebendarsteller
Komparsen
längerer
Klamaukszenen
unterbrochen
Figur
"
"
nur
Beteiligten
Erscheinung
trete
Teil
nonverbale
Geschehen
dominiere
.
untergeordnete
Bedeutung
Tätigkeit
spreche
auch
Umstand
Synchronisation
Filme
"
Karibik
"
nur
insgesamt
Tage
umfasst
habe
.
kann
zugestimmt
werden
.
Berufungsgericht
hat
Unrecht
Voraussetzungen
auffälligen
Missverhältnisses
Sinne
Abs.
Satz
UrhG
Hinweis
nur
untergeordnete
Tätigkeit
Klägers
verneint
.
Rechtsprechung
Senats
§
UrhG
auch
Rahmen
Auslegung
§
UrhG
zurückgegriffen
werden
kann
vgl.
Beschlussempfehlung
Bericht
Rechtsausschusses
Gesetzentwurf
Bundesregierung
Stärkung
vertraglichen
Stellung
Urhebern
ausübenden
Künstlern
BT-Drucks
.
S.
setzt
Anspruch
weitere
angemessene
Beteiligung
Leistung
ausübenden
Künstlers
ursächlich
Erträge
Vorteile
ist
Nutzung
Werks
gezogen
werden
vgl.
Urteil
22
.
Januar
Comic-Übersetzungen
.
Insoweit
sind
Urheber
ausübende
Künstler
eher
untergeordneten
Beitrag
Gesamtwerk
erbracht
haben
generell
Anwendungsbereich
§
UrhG
ausgeschlossen
vgl.
§
UrhG
Urteil
21
.
Juni
Kinderhörspiele
.
Nur
gänzlich
untergeordneten
Leistungen
üblicherweise
Pauschalhonorar
abgegolten
werden
ist
auffälliges
Missverhältnis
Vergütung
Verwertung
erzielten
Vorteilen
vornherein
ausgeschlossen
§
UrhG
Comic-Übersetzungen
;
Kinderhörspiele
;
§
UrhG
Beschlussempfehlung
Bericht
Rechtsausschusses
BT-Drucks
.
S.
.
Maßstäben
ist
Annahme
Berufungsgerichts
Ansprüche
Klägers
§
Abs.
UrhG
seien
allein
Hinblick
nur
geringe
Bedeutung
Beitrags
Klägers
Gesamtwerk
vornherein
ausgeschlossen
frei
Rechtsfehlern
.
Berufungsgericht
hat
hohe
Anforderungen
Beitrag
Klägers
ausübender
Künstler
Gesamtwerk
hier
Filme
"
Karibik
"
gestellt
.
Nur
gänzlich
untergeordneten
gleichsam
marginalen
Beiträgen
ist
Anspruch
§
UrhG
ausgeschlossen
.
kann
Leistung
Synchronsprechers
Synchronisierung
Hauptdarstellers
Films
übernommen
hat
Allgemeinen
ausgegangen
werden
vgl.
auch
Reich/
Schwarz
aaO
.
.
8
;
.
Berufungsgericht
hat
selbst
angenommen
Synchronisierungsleistung
Eindruck
dargestellten
Filmfigur
wesentlich
mitprägende
Bedeutung
hat
.
entspricht
auch
Feststellungen
Landgerichts
Stimme
Menschen
besonderes
Persönlichkeitsmerkmal
darstellt
Erscheinung
jeweiligen
Trägers
Wahrnehmung
Person
Dritte
regelmäßig
wesentliche
prägende
Rolle
spielt
Tätigkeit
Synchronsprechers
Synchronisierung
Hauptdarstellers
bloße
Ablesen
vorgegebenen
Textes
beschränkt
ist
stimmliche
Nachspielen
jeweiligen
Filmszenen
erfordert
.
Dann
kann
Regelfall
ausgegangen
werden
Synchronisationsleistung
Hauptdarsteller
Films
sei
so
untergeordneter
Bedeutung
Gesamtwerk
Anspruch
§
Abs.
UrhG
vornherein
ausgeschlossen
ist
.
ergibt
auch
Ausführungen
Berufungsgerichts
Verhältnis
wortbestimmten
Szenen
Figur
"
"
beteiligt
ist
übrigen
Teilen
fraglichen
Filme
.
Ausführungen
Berufungsgerichts
sind
so
allgemein
gehalten
Rückschluss
erlauben
Sprachanteil
Hauptfigur
"
"
sei
so
gering
besonderen
Umstände
Streitfalls
nur
marginalen
Bedeutung
Synchronisationsleistungen
Klägers
auszugehen
sei
.
4
.
Revision
hat
ebenfalls
Erfolg
Abweisung
Beklagte
gerichteten
Zahlungsantrags
Hinblick
Filme
"
Fluch
Karibik
"
gerichtet
ist
.
Berufungsgericht
hat
noch
unbezifferten
Zahlungsantrag
Begründung
verneint
Anspruch
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
UrhG
sei
geringen
Bedeutung
Beitrags
Klägers
gegeben
.
Beurteilung
Bestand
hat
vorstehend
.
ist
auch
Abweisung
unbezifferten
Zahlungsantrags
Umfang
Grundlage
entzogen
.
.
Revision
Klägers
Verhältnis
Beklagten
Revision
Klägers
hat
auch
Verhältnis
Beklagten
nur
teilweise
Erfolg
.
Revision
ist
unbegründet
wendet
Berufungsgericht
Zahlungsansprüche
Beklagte
Hinblick
Fernsehauswertung
Filme
"
Karibik
"
verneint
hat
Berufungsanträge
Klägers
.
Revision
hat
Erfolg
führt
Umfang
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
Ansprüche
Auskunft
Zahlung
DVDVermarktung
Filme
"
Karibik
"
unbegründet
erachtet
hat
Berufungsanträge
Klägers
.
1
.
Berufungsgericht
hat
Zahlungsantrag
Klägers
Beklagte
§
Abs.
§
Abs.
Satz
UrhG
Hinblick
nur
untergeordnete
Bedeutung
Beitrags
Gesamtwerk
verneint
.
Annahme
hält
vorstehend
dargestellten
Gründen
revisionsrechtlichen
Nachprüfung
stand
.
.
2
.
Zahlungsanspruch
Klägers
Beklagte
DVD-Vermarktung
Films
"
Fluch
Karibik
ist
auch
§
§
Abs.
verjährt
.
Revision
rügt
Zusammenhang
Recht
Feststellungen
Berufungsgerichts
Frage
Kläger
Kenntnis
anspruchsbegründenden
Umständen
hatte
grob
fahrlässige
Unkenntnis
vorlag
nur
Kinoauswertung
Films
beziehen
.
Berufungsgericht
hat
hingegen
festgestellt
Beklagte
DVD-Auswertung
begonnen
hat
Verjährungsfrist
Anspruchs
Beklagte
Lauf
gesetzt
worden
ist
.
3
.
Berufungsurteil
stellt
Hinblick
Verneinung
Zahlungsanspruchs
Klägers
Beklagte
Fernsehauswertung
Filme
"
Karibik
"
allerdings
anderen
Gründen
richtig
§
.
Beklagte
hat
behauptet
TV-Sendelizenzen
vergeben
Ausstrahlung
fraglichen
Filme
Fernsehen
Erlöse
erzielt
haben
.
Vortrag
hat
Kläger
bestritten
.
besteht
Streitfall
Beklagte
weitergehender
Zahlungsanspruch
Filmauswertung
§
Abs.
UrhG.
IV
.
Revision
Klägers
ist
Berufungsurteil
aufzuheben
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
Berufungsgericht
Auskunftsund
Zahlungsanspruch
Beklagte
Kinoverwertung
Filme
"
Karibik
"
Beklagte
DVD-Vermarktung
Filme
"
Karibik
"
verneint
hat
.
weitere
Verfahren
weist
Senat
Folgendes
:
1
.
Beantwortung
Frage
auffälliges
Missverhältnis
Gegenleistung
Einräumung
Nutzungsrechts
vereinbarten
Vergütung
Urhebers
Nutzung
Werks
erzielten
Erträgen
Vorteilen
Dritten
besteht
setzt
Senat
Erlass
Berufungsurteils
entschieden
hat
zunächst
Feststellung
Urheber
vereinbarten
Vergütung
Dritten
erzielten
Erträge
Vorteile
.
Sodann
ist
Vergütung
bestimmen
Nachhinein
betrachtet
insbesondere
Berücksichtigung
erzielten
Erträge
Vorteile
angemessen
Sinne
§
Abs.
Satz
UrhG
ist
.
Schließlich
ist
prüfen
vereinbarte
Vergütung
Blick
angemessene
Vergütung
auffälligen
Missverhältnis
Erträgen
Vorteilen
steht
vgl.
.
Boot
.
auffälliges
Missverhältnis
liegt
jedenfalls
vereinbarte
Vergütung
nur
Hälfte
angemessenen
Vergütung
beträgt
.
gesamten
Beziehungen
Urhebers
Nutzungsberechtigten
berücksichtigen
sind
können
Maßgabe
Umstände
aber
auch
bereits
geringere
Abweichungen
auffälliges
Missverhältnis
begründen
vgl.
.
Boot
;
vgl.
auch
Beschlussempfehlung
Bericht
Rechtsausschusses
BT-Drucks
.
S.
.
2
.
Prüfung
auffälliges
Missverhältnis
Sinne
§
Abs.
Satz
UrhG
besteht
wird
Berufungsgericht
auch
Erträgnisse
Vorteile
Betrachtung
einzubeziehen
haben
Verbreitungshandlungen
deutschsprachigen
Ausland
ergeben
haben
.
Ausland
ausgeführte
Nutzungshandlungen
unterfallen
vorliegend
Abs.
UrhG
Kläger
Vertragspartner
Art
.
Rechtsbeziehungen
deutsches
Recht
gewählt
haben
vgl.
Schulze
Urheberrechtsgesetz
3
.
Aufl
.
.
2
;
mann/Schiffel
aaO
.
.
Haben
Urheber
Leistungsschutzberechtigte
Nutzungsberechtigte
Anwendung
deutschen
Rechts
wirksam
vereinbart
ist
Anwendungsbereich
§
UrhG
jedenfalls
dann
erfolgte
Nutzungshandlungen
begrenzt
Streitfall
Rechteeinräumung
Inland
beschränkt
ist
.
Werden
vereinbarte
Vergütung
inländische
auch
ausländische
Nutzungshandlungen
abgegolten
sind
Prüfung
auffälligen
Missverhältnisses
auch
Erträgnisse
Vorteile
Dritten
Nutzung
Ausland
einzubeziehen
.
Beurteilung
greifbare
Anhaltspunkte
auffälliges
Missverhältnis
bestehen
ist
weitere
Vergütung
Klägers
Höhe
Werbemaßnahmen
einzurechnen
.
Zwar
sind
Prüfung
auffälliges
Missverhältnis
besteht
gesamten
Beziehungen
Urhebers
Leistungsschutzberechtigten
Verwerter
berücksichtigen
vgl.
.
Boot
.
Vergütung
geeignet
ist
auffälliges
Missverhältnis
auszuschließen
kann
aber
überhaupt
erst
Vergleich
Beteiligten
erzielten
Erträgen
gegebenenfalls
Erteilung
begehrten
Auskünfte
ergeben
.
Frage
ist
erst
weiteren
Stufe
Verfahrens
Bezifferung
Zahlungsansprüche
klären
.
Frage
greifbare
Anhaltspunkte
auffälliges
Missverhältnis
vorliegen
wird
Berufungsgericht
auch
Umstand
berücksichtigen
haben
Kläger
Synchronisation
Filme
"
Karibik
"
etwa
dreifach
so
hohes
Entgelt
erhalten
hat
Film
"
Fluch
Karibik
"
.
Zeitpunkten
Vergütungen
Synchronisationsleistungen
Klägers
Filme
"
Karibik
vereinbart
wurden
war
Erfolg
Filmes
"
Karibik
"
bekannt
.
Hintergrund
hat
Kläger
Vergütung
ersten
Film
höhere
Honorar
erhalten
Basis
ist
Frage
beurteilen
auffälliges
Missverhältnis
vorliegt
.
3
.
Berufungsgericht
wird
auch
prüfen
haben
Natur
Auskunftsbegehrens
Treu
Glauben
abgeleiteten
Anspruchs
vorliegend
Grenzen
Auskunftspflicht
ergeben
.
scheidet
Seiten
Berechtigten
geforderten
Angaben
Erreichung
unbedingt
erforderlich
sind
setzt
Seiten
Verpflichteten
Auskunftsbegehren
unzumutbaren
Aufwand
Beeinträchtigung
berechtigter
Interessen
nachkommen
kann
vgl.
Musikfragmente
;
.
Boot
.
Revision
macht
Zusammenhang
geltend
verlangte
Auskunft
beträfe
vertrauliche
Informationen
betriebsinterne
Vorgänge
.
Kläger
beansprucht
Auskunft
Beklagten
Einnahmen
Vorführung
deutschsprachigen
Kinofassung
fraglichen
Filme
Angabe
Kinobesucherzahlen
Beklagten
Einnahmen
DVD-Vermarktung
Angabe
verkauften
Stückzahlen
.
Beklagten
weiter
aufgegliederten
Angaben
schützenswertes
Geheimhaltungsinteresse
haben
so
schwer
wiegt
Auskunftsinteresse
Klägers
zurücktreten
müsste
ist
dargelegt
auch
ersichtlich
.
Bornkamm
Pokrant
Büscher
Dr.
ist
Urlaub
kann
unterschreiben
.
Bornkamm
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung