NAMEN Verkündet : 10 . Mai Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Fluch Karibik UrhG ; § Abs. Nr. § Urheber kann grob fahrlässiges Verhalten Sinne § Abs. Nr. allein fehlender Marktbeobachtung angelastet werden . Hat Urheber nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte Anspruch § Abs. Satz UrhG kann Anspruch aber noch beziffern noch Angaben Dritten benötigt Anspruch richtet ist regelmäßig Erhebung Stufenklage zuzumuten Verjährung hemmen . Synchronisationsleistungen Synchronsprechers Person Hauptdarstellers Kinofilms sind üblicherweise derart marginal Anwendungsbereich § UrhG generell ausgeschlossen ist . Urteil 10 . Mai KG LG I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 10 . Mai Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Pokrant Prof. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägers wird Urteil 24 . Zivilsenats Kammergerichts 29 . Juni Zurückweisung weitergehenden Rechtsmittels Kostenpunkt insoweit aufgehoben Berufungsgericht Verhältnis Beklagten Klage Auskunftsantrags noch bezifferten Zahlungsantrags Kinoauswertung Filme " Karibik II " " Fluch Karibik abgewiesen Verhältnis Beklagten Berufung Klägers Urteil Zivilkammer Landgerichts 15 . Dezember Umfang Berufungsanträge Klägers bezifferter Zahlungsantrag DVD-Auswertung Filme Fluch Karibik zurückgewiesen hat . Umfang Aufhebung wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger ist Schauspieler Synchronsprecher . deutschsprachige Fassung Spielfilmproduktionen " Fluch Karibik Kinostart 2 . September " Fluch Karibik II Kinostart 27 Juli " Fluch Karibik " Kinostart 24 . Mai synchronisierte jeweils gespielte Hauptrolle " " . Vertragspartner Klägers war Produktion " Fluch Karibik nachfolgend " Fluch Karibik " B. AG Produktionen " Fluch Karibik II " " Fluch Karibik " AG . Kläger erhielt erste Produktion Grundlage vertraglich vereinbarten Grundgage € Zusatzhonorar € Take gesprochener Abschnitt Satz Satzteil Szene Gesamthonorar € Produktionen " Fluch Karibik " Pauschalhonorar jeweils € . Gegenzug übertrug Nutzungsrechte erbrachten künstlerischen Leistungen jeweiligen Vertragspartner . ansässigen Beklagten ansässige Beklagte gehören Walt-Disney-Konzern Rede stehenden Spielfilme produziert hat . Beklagten sind Erlöse Kinoverwertung Filme Beklagten Erlöse DVD-Vermarktung zugeflossen . Kläger hat behauptet Beklagten hätten auch Erlöse Kinoverwertung DVD-Vermarktung Übrigen deutschsprachigen Raum erhalten . Kläger ist Auffassung stehe herausragenden Erfolgs Filme angemessene weitere Beteiligung Erträgen Beklagten Verwertung Leistungen erzielt hätten . Kläger hat Beklagten Wege Stufenklage Auskunft Zahlung Anspruch genommen Beklagten Ansprüche Kinoauswertung Beklagten Fernsehauswertung Beklagten Fernsehausstrahlung geltend gemacht hat . ursprünglich Beklagte DVD-Auswertung verfolgten Ansprüche hat Kläger erledigt erklärt . Beklagten sind Klage entgegengetreten . Beklagten haben Ansprüche Hinblick Film " Karibik " Einrede Verjährung erhoben . Beklagte hat internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gewandt . Landgericht hat Teilurteil Beklagte Hinblick Filme " Karibik " antragsgemäß Auskunft verurteilt Einnahmen gewerblichen gewerblichen Vorführung deutschsprachigen Kinofassungen genannten Filme zugeflossen sind aufgeschlüsselt Kalenderjahren Territorien Aufschlüsselung Kinobesucherzahlen . einseitig erledigt erklärten Teils Klage hat festgestellt Beklagte verpflichtet ist entfallenden Teil Kosten Rechtsstreits tragen . Übrigen hat Landgericht Ausnahme zweite Stufe Beklagte geltend gemachten Zahlungsantrags Filmproduktionen " Fluch Karibik II " " Fluch Karibik " Klage Beklagten unbegründet Beklagte unzulässig abgewiesen . Entscheidung haben Kläger Beklagte Berufung eingelegt . Beklagte hat Rechtsmittel vollständige Abweisung Klage begehrt . Rücknahme Berufung Beklagten hat Kläger Berufungsinstanz beantragt 1 . Beklagte verurteilen bezüglich Filmproduktion " Fluch Karibik " Auskunft erteilen Einnahmen gewerblichen gewerblichen Vorführung deutschsprachigen Kinofassung Films zugeflossen sind aufgeschlüsselt Kalenderjahren Territorien Aufschlüsselung Kinobesucherzahlen betragsmäßig noch festzusetzende weitere angemessene Beteiligung Mehrwertsteuer Zinsen hieraus Höhe Prozentpunkten Basiszinssatz Europäischen Zentralbank 5 Juli Fairnessausgleich Filmauswertung genannten Filmproduktion zahlen ; 2 . Beklagte verurteilen bezüglich deutschsprachigen Fassungen Filmproduktionen " Fluch Karibik " " Fluch Karibik II " " Fluch Karibik " Auskunft erteilen Einnahmen DVD-Vermarktung genannten Filmproduktionen zugeflossen sind aufgeschlüsselt Kalenderjahren Territorien Angabe Stückzahlen verkauften Vervielfältigungsstücke betragsmäßig noch festzulegende weitere angemessene Beteiligung Mehrwertsteuer Zinsen hieraus Höhe Prozentpunkten Basiszinssatz Europäischen Zentralbank 10 . Januar Fairnessausgleich Verwertung genannten Filmproduktionen Bereich zahlen ; 3 . Beklagte verurteilen bezüglich deutschsprachigen Fassungen Filmproduktionen " Fluch Karibik " " Fluch Karibik II " " Fluch Karibik " Auskunft erteilen häufig genannten Produktionen deutschsprachigen Sendegebiet Beklagten und/oder lizenzierte Sendeunternehmen ausgestrahlt worden sind Erlöse und/oder Beklagten zugeflossen sind aufgeschlüsselt Territorien noch festzulegende weitere angemessene Beteiligung Mehrwertsteuer Zinsen hieraus Höhe Prozentpunkten Basiszinssatz Europäischen Zentralbank 31 . März Fairnessausgleich Erlöszufluss gemäß vorstehend zahlen . Berufungsgericht hat Berufung Klägers zurückgewiesen Klage Berufung Beklagten insgesamt abgewiesen KG . richtet Berufungsgericht zugelassene Revision Klägers Klagebegehren Umfang zweitinstanzlichen Anträge weiterverfolgt . Beklagten beantragen Rechtsmittel zurückzuweisen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat Beklagten geltend gemachten Zahlungsansprüche § Abs. § Abs. UrhG § verneint . Begründung hat ausgeführt : geltend gemachten Auskunftsansprüche seien gegeben bereits greifbaren Anhaltspunkte vorlägen Kläger Beklagten Zahlungsansprüche § Abs. UrhG habe . Kläger habe Synchronsprecher Verhältnis Beiträgen übrigen Künstler Leistungsschutzberechtigten nur untergeordneten Beitrag deutschen Sprachfassung Filme geleistet regelmäßig Anspruch Fairnessausgleich begründen könne . Vertragspartner Klägers hätten Beitrag Pauschalhonoraren angemessen Sinne § Abs. UrhG abgegolten . weitere Beteiligung § Abs. UrhG stehe Kläger auch Stufenklage verfolgten Zahlungsanträge abzuweisen seien . Ansprüche Films " Fluch Karibik " seien Übrigen Ablauf 31 . Dezember Jahr erhobenen Klage verjährt . Beklagte sei auch verpflichtet erledigt erklärten Teil Klage entfallenden Kosten tragen Kläger untergeordneten künstlerischen Beitrags insoweit schon Anspruch § Abs. UrhG zustehe . B. Revision hat teilweise Erfolg . führt Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht Auskunftsanspruch Beklagte Kinoauswertung Filme " Karibik II " " Fluch Karibik " hierauf bezogenen noch unbezifferten Zahlungsantrag Auskunftsanspruch Beklagte DVD-Auswertung Filme " Karibik " Berufungsantrag Klägers bezogenen unbezifferten Zahlungsantrag Berufungsantrag Klägers unbegründet erachtet hat . weitergehende Revision ist unbegründet . Beklagte ist Rechtsmittelbeklagte Revisionsverfahrens . Revision führt Beklagte Revisionsschrift allerdings Beklagten Revisionsbeklagte . Gleichwohl ist Revision Beklagte gerichtet . Mängel Parteibezeichnung Rechtsmittelschriften sind unbeachtlich Anbetracht jeweiligen Umstände vernünftigen Zweifel Person Rechtsmittelklägers Rechtsmittelbeklagten bestehen vgl. Urteil 11 Juli ; Beschluss 22 November XI . 8) . erforderliche Klarheit Rechtsmittelbeklagten kann auch Wege Auslegung Rechtsmittelschrift Zeitpunkt Ablaufs Rechtsmittelfrist vorliegenden Unterlagen gewonnen werden . zählt vorliegend Berufungsurteil Revision Revisionsschrift vorgelegt hat . ergibt Beklagte Sache nur anfänglich Berufungsverfahren beteiligt war . Kläger hat Beklagte gerichtete Berufung Berufungsbegründung zurückgenommen . Berufungsverfahren war Beklagte Kostenentscheidung abgesehen anschließend mehr beteiligt . bestanden bereits Revisionseinlegung vernünftigen Zweifel Revision Beklagte gerichtet ist . II . Revision Klägers Verhältnis Beklagten Revision Klägers Beklagte hat nur Teil Erfolg . 1 . Revision verfolgt Kläger Beklagte Auskunftsanspruch bezogenen noch bezifferten Zahlungsanspruch Filme " Karibik " . Revision hat Revisionsanträge zweitinstanzlichen Schlussanträge Klägers Bezug genommen . zweitinstanzlichen Schlussanträge erfassten auch Rede stehenden Ansprüche Filme " Karibik " Kläger Zurückweisung Berufung Beklagten -9- beantragt hat Landgericht Hinblick Filme verurteilt worden war . 2 . Revision hat Erfolg wendet Berufungsgericht Zahlungsanspruch § Abs. § Abs. UrhG § Beklagte Hinblick Kinoauswertung Films " Fluch Karibik " unbegründet erachtet hat nachstehend . Erfolg bleiben auch Angriffe Revision Berufungsgericht Feststellungsantrag unbegründet erachtet hat nachstehend . Ansicht Revisionserwiderung ist Abweisung unbezifferten Zahlungsantrags Landgericht Hinblick Film " Fluch Karibik " allerdings Rechtskraft erwachsen . Kläger hat Berufungsbegründung 18 . März zwar nur Auskunftsantrag Antrag auch unbezifferten Zahlungsantrag Antrag angekündigt . ist aber unschädlich . Vorschrift § Abs. Nr. Berufungsbegründung Erklärung enthalten muss Urteil angefochten Abänderung beantragt wird erfordert notwendig förmlichen Antrag . reicht vielmehr Berufungsbegründungsfrist eingereichten Schriftsätze Berufungsklägers gesamten Inhalt nach ergeben Umfang Ziel Urteil angefochten werden soll vgl. Beschluss 13 November ZB . Streitfall ist Berufungsbegründung eindeutig entnehmen Rechtsmittel Klägers auch Abweisung unbezifferten Zahlungsantrags Hinblick Film " Karibik " richtete . Landgericht hatte Auskunftsund Zahlungsantrag Begründung verneint Ansprüche seien jährt . Ansicht hat Kläger Berufungsbegründung Hinblick auch Zahlungsantrag angegriffen . Auskunftsanspruch Beklagte Kinoauswertung Films " Fluch Karibik ist jedenfalls Ende verjährt . Hilfsanspruch Bezifferung Zahlungsanspruchs geltend gemachte Auskunftsanspruch § verjährt Verhältnis Hauptanspruch selbständig § Jahren vgl. Urteil 10 . Dezember Vorentwurf . § Abs. beginnt regelmäßige Verjährungsfrist Jahren Schluss Jahres Anspruch entstanden ist Gläubiger anspruchsbegründenden Umständen Person Schuldners Kenntnis erlangt hat grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen . ausübende Künstler kann § Auskunft verlangen nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte Anspruch § Abs. UrhG bestehen vgl. Urteil 4 . Dezember . . . fraglichen Auskunftsanspruchs § kommt Kenntnis grob fahrlässige Unkenntnis Klägers greifbaren Anhaltspunkten auffälliges Missverhältnis Erträgen Vorteilen Beklagten Filmauswertung Sinne § Abs. Satz UrhG schließen lassen . genügt Klägerseite Kenntnis grob fahrlässige Unkenntnis überdurchschnittlich erfolgreichen Kinoauswertung Films " Fluch Karibik " Beklagte 1 . Grobe Fahrlässigkeit setzt objektiv schweren subjektiv entschuldbaren Verstoß Anforderungen Verkehr derlichen Sorgfalt . fahrlässige Unkenntnis liegt Gläubiger Kenntnis fehlt Verkehr erforderliche Sorgfalt ungewöhnlich grobem Maße verletzt auch ganz naheliegende Überlegungen angestellt beachtet hat hätte einleuchten müssen . muss persönlich schwerer Obliegenheitsverstoß eigenen Angelegenheit Anspruchsverfolgung vorgeworfen werden können vgl. Urteil 10 November . 13 ; Urteil 28 . Februar . . Berufungsgericht hat zutreffend angenommen Auskunftsanspruch § Beklagte Hinblick Kinoauswertung Films " Fluch Karibik " gemäß § § Abs. verjährt ist Kläger spätestens Jahr Kenntnis herausragenden Erfolg Films allgemein zugänglichen Quellen erlangt hat Erfolg grober Fahrlässigkeit wusste . Erfolg macht Revision geltend Berufungsgericht habe Anforderungen verkannt Kennenmüssen stellen sind . Allerdings kann Berechtigten allein fehlender Marktbeobachtung grobe Fahrlässigkeit angelastet werden vgl. Urheberrecht 10 . Aufl . . 42 ; Schricker/Haedicke Schricker/ Urheberrecht 4 . Aufl . . ; Wandtke/Grunert Wandtke/Bullinger Urheberrecht 3 . Aufl . . . allgemeinen Marktbeobachtungspflicht ist Berufungsgericht aber auch ausgegangen . hat vielmehr grob fahrlässige Unkenntnis Klägers lang andauernden Kinoauswertung Films " Fluch Karibik " deutschen Großstädten breiten Resonanz lokalen überregionalen Presse anderen Medien Berichterstattung Jahr car-Nominierungen Kategorien gefolgert . tatrichterliche Würdigung Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist lässt Rechtsfehler erkennen . Erfolg rügt Revision Berufungsgericht habe Vorbringen Klägers auseinandergesetzt habe Blockbuster-Erfolg Films Jahren großen beruflichen Beanspruchung zahlreiche Hauptrollen Dortmunder Stadttheater Zeitraum Kenntnis erlangen können . Berufungsgericht ist zutreffend ausgegangen Berichterstattung fraglichen Film deutschen Großstädten derart umfangreich war Kläger sollte wirklich Kenntnis gehabt haben Kenntnis Erfolg Films bewusst verschlossen hat . Ebenfalls Erfolg macht Revision geltend Kläger habe zunächst Kenntnis gehabt Anspruch weitere Beteiligung Jahr ausübende Künstler erstreckt worden sei . grob fahrlässige Unkenntnis kommt zutreffende rechtliche Würdigung vgl. . . Recht ist Berufungsgericht auch ausgegangen Zahlungsanspruch § Abs. Satz UrhG Beklagte Spielfilms " Fluch Karibik " § § Abs. verjährt ist . Verjährung Zahlungsanspruchs Klägers Beklagten § Abs. UrhG kommt Kenntnis grob fahrlässige Unkenntnis Umstände auffälliges Missverhältnis vereinbarten Gegenleistung Sinne § Abs. Satz UrhG Erträgnissen Vorteilen Beklagten Filmauswertung ergab . setzt Kenntnis grob fahrlässige Unkenntnis Dritten hier Beklagten erzielten Erträge Vorteile vgl. Schricker/ Haedicke aaO . ; Wandtke/Grunert Wandtke/Bullinger aaO . . zählen etwa Verwerter erzielten Bruttoerlöse Gewinn vgl. Urteil 22 . September . Boot . Ausreichend ist Gläubiger grob fahrlässig unbekannt gebliebenen Tatsachen zugemutet werden kann Durchsetzung Ansprüche bestimmte Person aussichtsreich auch risikolos Klage erheben vgl. Urteil 14 . Oktober . . muss Gläubiger Anspruch abschließend beziffern können . genügt etwa Feststellungsklage erheben kann . Entsprechendes gilt Gläubiger Erhebung Stufenklage zuzumuten ist . war vorliegend Fall Vortrag Klägers nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte Anspruch § Abs. Satz UrhG vorlagen . Revision hat ebenfalls Erfolg wendet Berufungsgericht Feststellungsantrag vgl. Ziff . landgerichtlichen Urteilsformel unbegründet erachtet hat . Kläger hat Klage Beklagten auch Auskunft Erlöse DVD-Vermarktung Filme " Karibik " beansprucht . Antrag hat Kläger erster Instanz Hauptsache erledigt erklärt . Beklagte hat rung angeschlossen . Landgericht hätte Frage entscheiden müssen Rechtsstreit insoweit Hauptsache erledigt hat . hat Meinung unbegründeten Antrag aber Antrag Feststellung Pflicht Ersatz Prozesskosten ausgelegt vgl. Urteil 5 . Mai Antrag begründet erachtet . Berufungsgericht hat Feststellungsantrag unbegründet angesehen . Berufungsgericht hat Auskunftsanspruch Beklagte Hinblick DVD-Auswertung Filme " Fluch Karibik " Recht verneint . Greifbare Anhaltspunkte Anspruch § Abs. UrhG Beklagte DVD-Auswertung hat Kläger dargelegt . Gegenteiliges zeigt auch Revision . 3 . Revision hat Erfolg wendet Berufungsgericht Auskunftsanspruch Klägers Beklagte Kinoauswertung Filmproduktionen " Fluch Karibik II " " Fluch Karibik " verneint hat . Berufungsgericht ist rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend ausgegangen Leistungsschutzberechtigter bereits dann nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte Anspruch § Abs. UrhG bestehen Auskunftserteilung § gegebenenfalls Rechnungslegung § verlangen kann Einzelnen weiteren Voraussetzungen Anspruchs ermitteln zahlende Vergütung berechnen können vgl. Urteil 13 . Dezember Musikfragmente ; . . 5 ; . Boot . Annahme Berufungsgerichts Auskunftsanspruch Beklagte Filme " Karibik sei begründet Kläger greifbaren Anhaltspunkte § Abs. Satz UrhG erforderliche auffällige Missverhältnis dargelegt habe hält revisionsrechtlichen Nachprüfung stand . Abs. UrhG ist Urheber eingeräumt hat Verlangen Berechtigten verpflichtet Änderung Vertrags einzuwilligen Urheber Nutzungsrechte Bedingungen eingeräumt hat führen vereinbarte Gegenleistung Berücksichtigung gesamten Beziehungen Urheber Werknutzer auffälligen Missverhältnis Erträgen Vorteilen Nutzung Werks steht . Hat Nutzungsrechtsinhaber Nutzungsrecht übertragen weitere Nutzungsrechte eingeräumt ergibt auffällige Missverhältnis Erträgnissen Vorteilen Dritten so haftet Dritte Urheber § Abs. UrhG unmittelbar Maßgabe Absatzes Berücksichtigung vertraglichen Beziehungen Lizenzkette . Rechte ausübenden Künstlers ist Vorschrift § UrhG entsprechend anwendbar § Abs. Satz UrhG . Berufungsgericht ist zutreffend ausgegangen Kläger deutschsprachige Fassung Filme " Karibik " erbrachten Leistung Synchronisierung dargestellten Rolle " " künstlerische Darbietung Sinne § UrhG handelt vgl. Urteil 22 . September Synchronisationssprecher ; Reich/Schwarz Handbuch Videorechts 5 . Aufl . Kap . . 6 ; Büscher Wandtke/Bullinger aaO . . Kläger hat auch Nutzungsrechte Leistungen übertragen Beklagte ausgewertet hat . Erfolg wendet Revision Annahme Berufungsgerichts Missverhältnis Sinne § Abs. Satz UrhG vereinbarten Vergütung Beklagten Verwertung erzielten Erträgen sei bereits ausgeschlossen Kläger nur untergeordneten Beitrag Gesamtwerk erbracht habe . Berufungsgericht ist ausgegangen lediglich untergeordneter Beitrag branchenübliches Pauschalhonorar abgegolten werden kann Beitrag regelmäßig Anspruch § UrhG begründet . hat angenommen Beiträge Klägers Verhältnis Beiträgen übrigen Urheber untergeordnet einzustufen seien . originär schauspielerischen Leistung Johnny habe Beitrag leisten können . deutsche Textfassung sei vorgegeben worden . eigenschöpferischer Beitrag habe stimmliche Darstellung Hauptdarstellers Filmen beschränkt . Hier sei Spielraum eher begrenzt gewesen . seien wortbestimmenden Sequenzen immer wieder Einsatz technischer Tricks Effekte zahlreicher Nebendarsteller Komparsen längerer Klamaukszenen unterbrochen Figur " " nur Beteiligten Erscheinung trete Teil nonverbale Geschehen dominiere . untergeordnete Bedeutung Tätigkeit spreche auch Umstand Synchronisation Filme " Karibik " nur insgesamt Tage umfasst habe . kann zugestimmt werden . Berufungsgericht hat Unrecht Voraussetzungen auffälligen Missverhältnisses Sinne Abs. Satz UrhG Hinweis nur untergeordnete Tätigkeit Klägers verneint . Rechtsprechung Senats § UrhG auch Rahmen Auslegung § UrhG zurückgegriffen werden kann vgl. Beschlussempfehlung Bericht Rechtsausschusses Gesetzentwurf Bundesregierung Stärkung vertraglichen Stellung Urhebern ausübenden Künstlern BT-Drucks . S. setzt Anspruch weitere angemessene Beteiligung Leistung ausübenden Künstlers ursächlich Erträge Vorteile ist Nutzung Werks gezogen werden vgl. Urteil 22 . Januar Comic-Übersetzungen . Insoweit sind Urheber ausübende Künstler eher untergeordneten Beitrag Gesamtwerk erbracht haben generell Anwendungsbereich § UrhG ausgeschlossen vgl. § UrhG Urteil 21 . Juni Kinderhörspiele . Nur gänzlich untergeordneten Leistungen üblicherweise Pauschalhonorar abgegolten werden ist auffälliges Missverhältnis Vergütung Verwertung erzielten Vorteilen vornherein ausgeschlossen § UrhG Comic-Übersetzungen ; Kinderhörspiele ; § UrhG Beschlussempfehlung Bericht Rechtsausschusses BT-Drucks . S. . Maßstäben ist Annahme Berufungsgerichts Ansprüche Klägers § Abs. UrhG seien allein Hinblick nur geringe Bedeutung Beitrags Klägers Gesamtwerk vornherein ausgeschlossen frei Rechtsfehlern . Berufungsgericht hat hohe Anforderungen Beitrag Klägers ausübender Künstler Gesamtwerk hier Filme " Karibik " gestellt . Nur gänzlich untergeordneten gleichsam marginalen Beiträgen ist Anspruch § UrhG ausgeschlossen . kann Leistung Synchronsprechers Synchronisierung Hauptdarstellers Films übernommen hat Allgemeinen ausgegangen werden vgl. auch Reich/ Schwarz aaO . . 8 ; . Berufungsgericht hat selbst angenommen Synchronisierungsleistung Eindruck dargestellten Filmfigur wesentlich mitprägende Bedeutung hat . entspricht auch Feststellungen Landgerichts Stimme Menschen besonderes Persönlichkeitsmerkmal darstellt Erscheinung jeweiligen Trägers Wahrnehmung Person Dritte regelmäßig wesentliche prägende Rolle spielt Tätigkeit Synchronsprechers Synchronisierung Hauptdarstellers bloße Ablesen vorgegebenen Textes beschränkt ist stimmliche Nachspielen jeweiligen Filmszenen erfordert . Dann kann Regelfall ausgegangen werden Synchronisationsleistung Hauptdarsteller Films sei so untergeordneter Bedeutung Gesamtwerk Anspruch § Abs. UrhG vornherein ausgeschlossen ist . ergibt auch Ausführungen Berufungsgerichts Verhältnis wortbestimmten Szenen Figur " " beteiligt ist übrigen Teilen fraglichen Filme . Ausführungen Berufungsgerichts sind so allgemein gehalten Rückschluss erlauben Sprachanteil Hauptfigur " " sei so gering besonderen Umstände Streitfalls nur marginalen Bedeutung Synchronisationsleistungen Klägers auszugehen sei . 4 . Revision hat ebenfalls Erfolg Abweisung Beklagte gerichteten Zahlungsantrags Hinblick Filme " Fluch Karibik " gerichtet ist . Berufungsgericht hat noch unbezifferten Zahlungsantrag Begründung verneint Anspruch Abs. Satz § Abs. Satz UrhG sei geringen Bedeutung Beitrags Klägers gegeben . Beurteilung Bestand hat vorstehend . ist auch Abweisung unbezifferten Zahlungsantrags Umfang Grundlage entzogen . . Revision Klägers Verhältnis Beklagten Revision Klägers hat auch Verhältnis Beklagten nur teilweise Erfolg . Revision ist unbegründet wendet Berufungsgericht Zahlungsansprüche Beklagte Hinblick Fernsehauswertung Filme " Karibik " verneint hat Berufungsanträge Klägers . Revision hat Erfolg führt Umfang Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht Ansprüche Auskunft Zahlung DVDVermarktung Filme " Karibik " unbegründet erachtet hat Berufungsanträge Klägers . 1 . Berufungsgericht hat Zahlungsantrag Klägers Beklagte § Abs. § Abs. Satz UrhG Hinblick nur untergeordnete Bedeutung Beitrags Gesamtwerk verneint . Annahme hält vorstehend dargestellten Gründen revisionsrechtlichen Nachprüfung stand . . 2 . Zahlungsanspruch Klägers Beklagte DVD-Vermarktung Films " Fluch Karibik ist auch § § Abs. verjährt . Revision rügt Zusammenhang Recht Feststellungen Berufungsgerichts Frage Kläger Kenntnis anspruchsbegründenden Umständen hatte grob fahrlässige Unkenntnis vorlag nur Kinoauswertung Films beziehen . Berufungsgericht hat hingegen festgestellt Beklagte DVD-Auswertung begonnen hat Verjährungsfrist Anspruchs Beklagte Lauf gesetzt worden ist . 3 . Berufungsurteil stellt Hinblick Verneinung Zahlungsanspruchs Klägers Beklagte Fernsehauswertung Filme " Karibik " allerdings anderen Gründen richtig § . Beklagte hat behauptet TV-Sendelizenzen vergeben Ausstrahlung fraglichen Filme Fernsehen Erlöse erzielt haben . Vortrag hat Kläger bestritten . besteht Streitfall Beklagte weitergehender Zahlungsanspruch Filmauswertung § Abs. UrhG. IV . Revision Klägers ist Berufungsurteil aufzuheben Sache neuen Verhandlung Entscheidung Berufungsgericht zurückzuverweisen Berufungsgericht Auskunftsund Zahlungsanspruch Beklagte Kinoverwertung Filme " Karibik " Beklagte DVD-Vermarktung Filme " Karibik " verneint hat . weitere Verfahren weist Senat Folgendes : 1 . Beantwortung Frage auffälliges Missverhältnis Gegenleistung Einräumung Nutzungsrechts vereinbarten Vergütung Urhebers Nutzung Werks erzielten Erträgen Vorteilen Dritten besteht setzt Senat Erlass Berufungsurteils entschieden hat zunächst Feststellung Urheber vereinbarten Vergütung Dritten erzielten Erträge Vorteile . Sodann ist Vergütung bestimmen Nachhinein betrachtet insbesondere Berücksichtigung erzielten Erträge Vorteile angemessen Sinne § Abs. Satz UrhG ist . Schließlich ist prüfen vereinbarte Vergütung Blick angemessene Vergütung auffälligen Missverhältnis Erträgen Vorteilen steht vgl. . Boot . auffälliges Missverhältnis liegt jedenfalls vereinbarte Vergütung nur Hälfte angemessenen Vergütung beträgt . gesamten Beziehungen Urhebers Nutzungsberechtigten berücksichtigen sind können Maßgabe Umstände aber auch bereits geringere Abweichungen auffälliges Missverhältnis begründen vgl. . Boot ; vgl. auch Beschlussempfehlung Bericht Rechtsausschusses BT-Drucks . S. . 2 . Prüfung auffälliges Missverhältnis Sinne § Abs. Satz UrhG besteht wird Berufungsgericht auch Erträgnisse Vorteile Betrachtung einzubeziehen haben Verbreitungshandlungen deutschsprachigen Ausland ergeben haben . Ausland ausgeführte Nutzungshandlungen unterfallen vorliegend Abs. UrhG Kläger Vertragspartner Art . Rechtsbeziehungen deutsches Recht gewählt haben vgl. Schulze Urheberrechtsgesetz 3 . Aufl . . 2 ; mann/Schiffel aaO . . Haben Urheber Leistungsschutzberechtigte Nutzungsberechtigte Anwendung deutschen Rechts wirksam vereinbart ist Anwendungsbereich § UrhG jedenfalls dann erfolgte Nutzungshandlungen begrenzt Streitfall Rechteeinräumung Inland beschränkt ist . Werden vereinbarte Vergütung inländische auch ausländische Nutzungshandlungen abgegolten sind Prüfung auffälligen Missverhältnisses auch Erträgnisse Vorteile Dritten Nutzung Ausland einzubeziehen . Beurteilung greifbare Anhaltspunkte auffälliges Missverhältnis bestehen ist weitere Vergütung Klägers Höhe € Werbemaßnahmen einzurechnen . Zwar sind Prüfung auffälliges Missverhältnis besteht gesamten Beziehungen Urhebers Leistungsschutzberechtigten Verwerter berücksichtigen vgl. . Boot . Vergütung geeignet ist auffälliges Missverhältnis auszuschließen kann aber überhaupt erst Vergleich Beteiligten erzielten Erträgen gegebenenfalls Erteilung begehrten Auskünfte ergeben . Frage ist erst weiteren Stufe Verfahrens Bezifferung Zahlungsansprüche klären . Frage greifbare Anhaltspunkte auffälliges Missverhältnis vorliegen wird Berufungsgericht auch Umstand berücksichtigen haben Kläger Synchronisation Filme " Karibik " etwa dreifach so hohes Entgelt erhalten hat Film " Fluch Karibik " . Zeitpunkten Vergütungen Synchronisationsleistungen Klägers Filme " Karibik vereinbart wurden war Erfolg Filmes " Karibik " bekannt . Hintergrund hat Kläger Vergütung ersten Film höhere Honorar erhalten Basis ist Frage beurteilen auffälliges Missverhältnis vorliegt . 3 . Berufungsgericht wird auch prüfen haben Natur Auskunftsbegehrens Treu Glauben abgeleiteten Anspruchs vorliegend Grenzen Auskunftspflicht ergeben . scheidet Seiten Berechtigten geforderten Angaben Erreichung unbedingt erforderlich sind setzt Seiten Verpflichteten Auskunftsbegehren unzumutbaren Aufwand Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen kann vgl. Musikfragmente ; . Boot . Revision macht Zusammenhang geltend verlangte Auskunft beträfe vertrauliche Informationen betriebsinterne Vorgänge . Kläger beansprucht Auskunft Beklagten Einnahmen Vorführung deutschsprachigen Kinofassung fraglichen Filme Angabe Kinobesucherzahlen Beklagten Einnahmen DVD-Vermarktung Angabe verkauften Stückzahlen . Beklagten weiter aufgegliederten Angaben schützenswertes Geheimhaltungsinteresse haben so schwer wiegt Auskunftsinteresse Klägers zurücktreten müsste ist dargelegt auch ersichtlich . Bornkamm Pokrant Büscher Dr. ist Urlaub kann unterschreiben . Bornkamm Vorinstanzen : Entscheidung KG Entscheidung