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471 lines
3.9 KiB

BESCHLUSS
18
.
Dezember
Rechtsbeschwerdesache
betreffend
Marke
Nr.
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
18
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Pokrant
Prof.
Dr.
Büscher
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Widersprechenden
wird
Beschluss
29
.
Senats
Marken-Beschwerdesenats
Bundespatentgerichts
30
.
Januar
aufgehoben
.
Sache
wird
anderweitigen
Verhandlung
Entscheidung
Bundespatentgericht
zurückverwiesen
.
Gerichtskosten
Rechtsbeschwerdeverfahren
werden
erhoben
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerde
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Widersprechende
hat
3
.
Januar
veröffentlichte
Eintragung
Waren
Dienstleistungen
Klassen
eingetragenen
Wortmarke
In-Travel-Entertainment
Widerspruch
erhoben
17
.
Mai
Waren
Dienstleistungen
Klassen
eingetragenen
Wortmarke
zuständige
Markenstelle
Deutschen
Markenamts
hat
Widerspruch
zurückgewiesen
.
Beschwerde
Widersprechenden
ist
erfolglos
geblieben
.
Bundespatentgericht
hat
30
.
Januar
Beschluss
verkündet
Beschwerde
zurückgewiesen
hat
.
vollständige
Beschluss
ist
dienstlicher
Auskunft
Berichterstatterin
erst
Monate
später
ausweislich
Akte
befindlichen
Erledigungsvermerks
10
Juli
geschrieben
worden
.
Hiergegen
wendet
Widersprechende
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
rügt
angefochtene
Beschluss
sei
Gründen
versehen
§
Abs.
Nr.
.
II
.
Rechtsbeschwerde
Widersprechenden
hat
Erfolg
.
1
.
fristgerecht
eingelegte
Rechtsbeschwerde
ist
auch
Zulassung
Bundespatentgericht
statthaft
Markeninhaberin
Gesetz
aufgeführten
zulassungsfreie
Rechtsbeschwerde
eröffnenden
Verfahrensmangel
hier
:
fehlende
Begründung
Beschlusses
rügt
Rüge
Einzelnen
begründet
.
turkey
;
.
1.3.2007
ZB
.
.
2
.
Rechtsbeschwerde
ist
auch
begründet
.
Widersprechende
rügt
Erfolg
Beschluss
sei
Gründen
versehen
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
.
Beschluss
ist
auch
dann
Gründen
Sinne
§
Abs.
Nr.
versehen
Gründe
Monaten
Verkündung
schriftlich
niedergelegt
Richtern
besonders
unterschrieben
Geschäftstelle
übergeben
worden
sind
vgl.
Gemeinsamer
Senat
obersten
Gerichtshöfe
Bundes
.
.
;
.
§
Nr.
.
§
Nr.
;
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
V.m
.
§
Rdn
.
3
;
Ströbele
8
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
V.m
.
§
Rdn
.
.
Entscheidungen
Patentgerichts
Rechtsmittel
entschieden
wird
sind
§
Abs.
begründen
.
Verpflichtung
ist
nur
dann
genügt
Gründe
vollständig
schriftlich
niedergelegten
Richtern
unterschriebenen
Entscheidung
Gründen
übereinstimmen
Ergebnis
mündliche
Verhandlung
folgenden
Urteilsberatung
richterliche
Überzeugung
getragenen
Entscheidung
maßgeblich
waren
.
Übereinstimmung
ausgegangen
werden
kann
ist
notwendig
Beratung
Verkündung
noch
vollständig
abgefassten
Beschlusses
Niederlegung
Unterzeichnung
Übergabe
ganzen
Beschlusses
Geschäftsstelle
große
Zeitspanne
liegt
.
Rückgriff
gesetzliche
Wertung
§
ist
Zeitspanne
längstens
Monate
begrenzen
.
richterliche
Erinnerungsvermögen
abnimmt
ist
jedenfalls
Ablauf
Monaten
mehr
gewährleistet
Eindruck
mündlichen
Verhandlung
Ergebnis
Beratung
noch
zuverlässigen
Niederschlag
so
viel
später
abgefassten
Gründen
Entscheidung
finden
.
Frist
gilt
Gerichtsbarkeiten
Hinblick
Erinnerungsvermögen
Richter
Unterschiede
verschiedenen
Gerichtsbarkeiten
bestehen
vgl.
Gemeinsamer
Senat
obersten
Gerichtshöfe
Bundes
aaO
.
Fünfmonatsfrist
ist
hier
eingehalten
worden
30
.
Januar
verkündete
Beschluss
dienstlicher
Auskunft
Berichterstatterin
erst
Monate
später
Akte
befindlichen
Erledigungsvermerks
10
Juli
vollständig
schriftlich
niedergelegt
worden
ist
.
3
.
Antrag
Widersprechenden
Entscheidung
Rechtsbeschwerde
rechtskräftigen
Abschluss
Deutschen
Markenamt
anhängigen
Löschungsverfahrens
Wortmarke
In-Travel-Entertainment
auszusetzen
hat
Erfolg
.
Aussetzung
besteht
Anlass
.
Entscheidung
Rechtsbeschwerde
ist
Ausgang
Löschungsverfahrens
abhängig
.
.
ist
angefochtene
Beschluss
aufzuheben
Sache
anderweitigen
Verhandlung
Entscheidung
Bundespatentgericht
zurückzuverweisen
.
Gerichtskosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
hat
Senat
Möglichkeit
§
Abs.
Satz
Gebrauch
gemacht
.
Bornkamm
Pokrant
Büscher
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
W(pat