BESCHLUSS 18 . Dezember Rechtsbeschwerdesache betreffend Marke Nr. I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 18 . Dezember Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Pokrant Prof. Dr. Büscher Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Widersprechenden wird Beschluss 29 . Senats Marken-Beschwerdesenats Bundespatentgerichts 30 . Januar aufgehoben . Sache wird anderweitigen Verhandlung Entscheidung Bundespatentgericht zurückverwiesen . Gerichtskosten Rechtsbeschwerdeverfahren werden erhoben . Gegenstandswert Rechtsbeschwerde wird € festgesetzt . Gründe : Widersprechende hat 3 . Januar veröffentlichte Eintragung Waren Dienstleistungen Klassen eingetragenen Wortmarke In-Travel-Entertainment Widerspruch erhoben 17 . Mai Waren Dienstleistungen Klassen eingetragenen Wortmarke zuständige Markenstelle Deutschen Markenamts hat Widerspruch zurückgewiesen . Beschwerde Widersprechenden ist erfolglos geblieben . Bundespatentgericht hat 30 . Januar Beschluss verkündet Beschwerde zurückgewiesen hat . vollständige Beschluss ist dienstlicher Auskunft Berichterstatterin erst Monate später ausweislich Akte befindlichen Erledigungsvermerks 10 Juli geschrieben worden . Hiergegen wendet Widersprechende zugelassenen Rechtsbeschwerde rügt angefochtene Beschluss sei Gründen versehen § Abs. Nr. . II . Rechtsbeschwerde Widersprechenden hat Erfolg . 1 . fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch Zulassung Bundespatentgericht statthaft Markeninhaberin Gesetz aufgeführten zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel hier : fehlende Begründung Beschlusses rügt Rüge Einzelnen begründet . turkey ; . 1.3.2007 ZB . . 2 . Rechtsbeschwerde ist auch begründet . Widersprechende rügt Erfolg Beschluss sei Gründen versehen § Abs. Nr. § Abs. . Beschluss ist auch dann Gründen Sinne § Abs. Nr. versehen Gründe Monaten Verkündung schriftlich niedergelegt Richtern besonders unterschrieben Geschäftstelle übergeben worden sind vgl. Gemeinsamer Senat obersten Gerichtshöfe Bundes . . ; . § Nr. . § Nr. ; 2 . Aufl . § Rdn . . V.m . § Rdn . 3 ; Ströbele 8 . Aufl . § Rdn . . V.m . § Rdn . . Entscheidungen Patentgerichts Rechtsmittel entschieden wird sind § Abs. begründen . Verpflichtung ist nur dann genügt Gründe vollständig schriftlich niedergelegten Richtern unterschriebenen Entscheidung Gründen übereinstimmen Ergebnis mündliche Verhandlung folgenden Urteilsberatung richterliche Überzeugung getragenen Entscheidung maßgeblich waren . Übereinstimmung ausgegangen werden kann ist notwendig Beratung Verkündung noch vollständig abgefassten Beschlusses Niederlegung Unterzeichnung Übergabe ganzen Beschlusses Geschäftsstelle große Zeitspanne liegt . Rückgriff gesetzliche Wertung § ist Zeitspanne längstens Monate begrenzen . richterliche Erinnerungsvermögen abnimmt ist jedenfalls Ablauf Monaten mehr gewährleistet Eindruck mündlichen Verhandlung Ergebnis Beratung noch zuverlässigen Niederschlag so viel später abgefassten Gründen Entscheidung finden . Frist gilt Gerichtsbarkeiten Hinblick Erinnerungsvermögen Richter Unterschiede verschiedenen Gerichtsbarkeiten bestehen vgl. Gemeinsamer Senat obersten Gerichtshöfe Bundes aaO . Fünfmonatsfrist ist hier eingehalten worden 30 . Januar verkündete Beschluss dienstlicher Auskunft Berichterstatterin erst Monate später Akte befindlichen Erledigungsvermerks 10 Juli vollständig schriftlich niedergelegt worden ist . 3 . Antrag Widersprechenden Entscheidung Rechtsbeschwerde rechtskräftigen Abschluss Deutschen Markenamt anhängigen Löschungsverfahrens Wortmarke In-Travel-Entertainment auszusetzen hat Erfolg . Aussetzung besteht Anlass . Entscheidung Rechtsbeschwerde ist Ausgang Löschungsverfahrens abhängig . . ist angefochtene Beschluss aufzuheben Sache anderweitigen Verhandlung Entscheidung Bundespatentgericht zurückzuverweisen . Gerichtskosten Rechtsbeschwerdeverfahrens hat Senat Möglichkeit § Abs. Satz Gebrauch gemacht . Bornkamm Pokrant Büscher Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung W(pat