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97 lines
720 B

BESCHLUSS
25
.
Juni
Kostenansatzverfahren
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
beschlossen
:
Beschwerde
Beschluss
2
.
Zivilsenats
6
.
März
wird
Kosten
Klägers
unzulässig
verworfen
.
:
Gründe
:
Rechtsmittel
ist
statthaft
.
§
Abs.
Satz
findet
Kostenansatzverfahren
Beschwerde
obersten
Gerichtshof
Bundes
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
Kostenausspruch
beruht
gesetzlich
bestimmte
Gebührenfreiheit
gemäß
Abs.
nur
statthafte
Verfahren
gilt
.
hier
Gesetzes
ausgeschlossene
Beschwerde
ist
kostenpflichtig
Beschlüsse
14
.
Juni
7
.
Dezember
ZB
jeweils
veröffentlicht
.
Büscher
Schwonke
Vorinstanz
:
Entscheidung
06.03.2015