BESCHLUSS 25 . Juni Kostenansatzverfahren I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 25 . Juni Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Richterin Dr. Richter beschlossen : Beschwerde Beschluss 2 . Zivilsenats 6 . März wird Kosten Klägers unzulässig verworfen . : € Gründe : Rechtsmittel ist statthaft . § Abs. Satz findet Kostenansatzverfahren Beschwerde obersten Gerichtshof Bundes . Kostenentscheidung folgt § Abs. . Kostenausspruch beruht gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit gemäß Abs. nur statthafte Verfahren gilt . hier Gesetzes ausgeschlossene Beschwerde ist kostenpflichtig Beschlüsse 14 . Juni 7 . Dezember ZB jeweils veröffentlicht . Büscher Schwonke Vorinstanz : Entscheidung 06.03.2015