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101 lines
1022 B

BESCHLUSS
23
.
September
energiewirtschaftsrechtlichen
Verwaltungsverfahren
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
September
Präsidentin
Bundesgerichtshofs
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Antragsgegner
hat
Kosten
Nichtzulassungsbeschwerde
außergerichtlichen
Kosten
Antragsteller
tragen
.
außergerichtlichen
Kosten
Landesregulierungsbehörde
werden
erstattet
.
Wert
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsgegner
trägt
§
EnWG
Kosten
Nichtzulassungsbeschwerde
.
Rücknahme
hat
Rolle
Unterlegenen
begeben
.
entspricht
Billigkeit
Erstattung
außergerichtlichen
Auslagen
Antragsteller
Verpflichtungsbeschwerde
angefochtene
Entscheidung
ergangen
ist
anzuordnen
vgl.
Beschluss
7
November
KVR
Kostenverteilung
Rechtsbeschwerderücknahme
.
Erstattung
eventueller
Auslagen
Landesregulierungsbehörde
ist
geboten
.
Übereinstimmung
Beschwerdegericht
wird
Wert
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens
festgesetzt
.
Raum
Kirchhoff
Vorinstanz
:
KG
Entscheidung
EnWG