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BESCHLUSS
12
.
September
energiewirtschaftsrechtlichen
Verwaltungssache
ECLI
:
:
Kartellsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Präsidentin
Bundesgerichtshofs
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
12
.
September
beschlossen
:
1
.
Beschwerdeverfahren
Rechtsbeschwerdeverfahren
werden
eingestellt
.
Verfahren
sind
anhängig
geworden
anzusehen
.
Beschwerde
ergangene
Beschluss
3
.
Kartellsenats
Oberlandesgerichts
10
November
AZ
.
ist
wirkungslos
.
2
.
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
tragen
Beschwerdeführerin
%
Beschwerdegegnerin
%
.
3
.
Wert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
folgt
festgesetzt
:
29
.
Dezember
30
.
Dezember
.
Übrigen
verbleibt
Wertfestsetzung
Beschwerdegerichts
.
Gründe
:
Beschwerdeführerin
hat
Beschwerde
Einvernehmen
Beschwerdegegnerin
zurückgenommen
.
Rücknahme
Beschwerde
bewirkt
Verfahren
anhängig
geworden
anzusehen
ist
27
.
August
juris
.
1
;
Beschluss
23
.
April
juris
.
.
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
sind
übereinstimmenden
Antrag
Beschwerdeführerin
Beschwerdegegnerin
verteilen
.
Festsetzung
Streitwertes
Rechtsbeschwerdeverfahren
ergibt
§
Abs.
Nr.
.
V.m
.
.
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung