BESCHLUSS 12 . September energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache ECLI : : Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat Präsidentin Bundesgerichtshofs Richter Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. 12 . September beschlossen : 1 . Beschwerdeverfahren Rechtsbeschwerdeverfahren werden eingestellt . Verfahren sind anhängig geworden anzusehen . Beschwerde ergangene Beschluss 3 . Kartellsenats Oberlandesgerichts 10 November AZ . ist wirkungslos . 2 . Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen Beschwerdeführerin % Beschwerdegegnerin % . 3 . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird folgt festgesetzt : € 29 . Dezember € 30 . Dezember . Übrigen verbleibt Wertfestsetzung Beschwerdegerichts . Gründe : Beschwerdeführerin hat Beschwerde Einvernehmen Beschwerdegegnerin zurückgenommen . Rücknahme Beschwerde bewirkt Verfahren anhängig geworden anzusehen ist 27 . August juris . 1 ; Beschluss 23 . April juris . . Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens sind übereinstimmenden Antrag Beschwerdeführerin Beschwerdegegnerin verteilen . Festsetzung Streitwertes Rechtsbeschwerdeverfahren ergibt § Abs. Nr. . V.m . . Vorinstanz : OLG Entscheidung