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344 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
3
.
März
Landwirtschaftssache
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
3
.
März
Vizepräsidenten
Bundesgerichtshofes
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
§
Abs.
Nr.
LwVG
Zuziehung
ehrenamtlicher
Richter
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Rechtsbeschwerde
Beschluß
10
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
22
.
Juni
werden
Kosten
Antragstellers
weiteren
Beteiligten
auch
außergerichtlichen
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
erstatten
hat
unzulässig
verworfen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahren
beträgt
.
Gründe
:
6
.
Februar
verstarb
Zimmermann
Landwirt
Erblasser
.
war
ledig
hat
Abkömmlinge
hinterlassen
.
Beteiligten
sind
Geschwister
.
Erblasser
war
Eigentümer
landwirtschaftlich
genutzter
Flächen
Größe
ha
Grundbuch
Hofvermerk
eingetragen
ist
weiteren
Fläche
Größe
Hof
bewirtschaftet
wird
.
Antragsteller
wurde
Hoffolgezeugnis
erteilt
geworden
ist
.
Antragstellerin
hat
Feststellung
beantragt
geworden
ist
.
Antragsteller
hat
Feststellung
Hoferbeneigenschaft
beantragt
;
Antrag
hat
Beteiligte
angeschlossen
.
Amtsgericht
Landwirtschaftsgericht
hat
Zurückweisung
Antrags
Antragstellerin
festgestellt
Antragsteller
Hoferbe
geworden
ist
.
sofortige
Beschwerde
Antragstellerin
hat
Oberlandesgericht
Feststellungsanträge
Antragsteller
zurückgewiesen
.
Rechtsbeschwerde
hat
zugelassen
.
Nichtzulassungsbeschwerde
will
Antragsteller
Zulassung
Rechtsbeschwerde
erreichen
;
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Ziel
Aufhebung
angefochtenen
Beschlusses
sofortige
Beschwerde
Antragstellerin
zurückzuweisen
.
II
.
1
.
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
statthaft
Gesetz
Rechtsmittel
Landwirtschaftssachen
freiwilligen
Gerichtsbarkeit
.
vorsieht
.
2
.
Rechtsbeschwerde
ist
ebenfalls
statthaft
.
Beschwerdegericht
zugelassen
hat
§
Abs.
Satz
LwVG
Fall
§
Abs.
Nr.
LwVG
vorliegt
wäre
nur
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
zulässig
.
fehlt
jedoch
.
Antragsteller
angenommene
Divergenz
Entscheidung
Beschwerdegerichts
Entscheidung
Oberlandesgerichts
10
.
August
macht
Rechtsbeschwerde
schon
statthaft
angefochtene
Entscheidung
Frage
Wegfall
Hofeigenschaft
Auflösung
wirtschaftlichen
Betriebseinheit
geht
Einklang
Erlaß
Vergleichsentscheidung
ergangenen
Rechtsprechung
Senats
.
28
.
April
;
.
26
.
Oktober
steht
.
überholte
Entscheidung
Oberlandesgerichts
kann
Abweichungsrechtsbeschwerde
gestützt
werden
Senat
.
21
.
April
.
Auffassung
Antragstellers
weicht
angefochtene
Entscheidung
Beschluß
Oberlandesgerichs
11
.
März
.
Vielmehr
hat
Beschwerdegericht
Beurteilung
Betriebseinheit
aufgelöst
ist
u.a.
auch
Entscheidung
gestützt
abstrakten
Rechtssatz
aufgestellt
enthaltenen
Rechtssatz
abweicht
.
Rechtsbeschwerdebegründung
zeigt
Antragsteller
angefochtene
Entscheidung
Wahrheit
nur
rechtsfehlerhaft
hält
.
kann
Rechtsbeschwerde
§
Abs.
Nr.
jedoch
gestützt
werden
.
Beschwerdegericht
Rechtsfehler
unterlaufen
ist
ist
Frage
Zulässigkeit
Rechtsbeschwerde
Belang
;
Fehler
macht
genommen
statthaft
ständige
Senatsrechtsprechung
siehe
schon
5
f.
.
1
.
Juni
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
§
LwVG
.
Wenzel