BESCHLUSS 3 . März Landwirtschaftssache Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat 3 . März Vizepräsidenten Bundesgerichtshofes Dr. Richter Prof. Dr. Dr. § Abs. Nr. LwVG Zuziehung ehrenamtlicher Richter beschlossen : Nichtzulassungsbeschwerde Rechtsbeschwerde Beschluß 10 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 22 . Juni werden Kosten Antragstellers weiteren Beteiligten auch außergerichtlichen Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens erstatten hat unzulässig verworfen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt € . Gründe : 6 . Februar verstarb Zimmermann Landwirt Erblasser . war ledig hat Abkömmlinge hinterlassen . Beteiligten sind Geschwister . Erblasser war Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Flächen Größe ha Grundbuch Hofvermerk eingetragen ist weiteren Fläche Größe Hof bewirtschaftet wird . Antragsteller wurde Hoffolgezeugnis erteilt geworden ist . Antragstellerin hat Feststellung beantragt geworden ist . Antragsteller hat Feststellung Hoferbeneigenschaft beantragt ; Antrag hat Beteiligte angeschlossen . Amtsgericht Landwirtschaftsgericht hat Zurückweisung Antrags Antragstellerin festgestellt Antragsteller Hoferbe geworden ist . sofortige Beschwerde Antragstellerin hat Oberlandesgericht Feststellungsanträge Antragsteller zurückgewiesen . Rechtsbeschwerde hat zugelassen . Nichtzulassungsbeschwerde will Antragsteller Zulassung Rechtsbeschwerde erreichen ; Rechtsbeschwerde verfolgt Ziel Aufhebung angefochtenen Beschlusses sofortige Beschwerde Antragstellerin zurückzuweisen . II . 1 . Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft Gesetz Rechtsmittel Landwirtschaftssachen freiwilligen Gerichtsbarkeit . vorsieht . 2 . Rechtsbeschwerde ist ebenfalls statthaft . Beschwerdegericht zugelassen hat § Abs. Satz LwVG Fall § Abs. Nr. LwVG vorliegt wäre nur Voraussetzungen § Abs. Nr. zulässig . fehlt jedoch . Antragsteller angenommene Divergenz Entscheidung Beschwerdegerichts Entscheidung Oberlandesgerichts 10 . August macht Rechtsbeschwerde schon statthaft angefochtene Entscheidung Frage Wegfall Hofeigenschaft Auflösung wirtschaftlichen Betriebseinheit geht Einklang Erlaß Vergleichsentscheidung ergangenen Rechtsprechung Senats . 28 . April ; . 26 . Oktober steht . überholte Entscheidung Oberlandesgerichts kann Abweichungsrechtsbeschwerde gestützt werden Senat . 21 . April . Auffassung Antragstellers weicht angefochtene Entscheidung Beschluß Oberlandesgerichs 11 . März . Vielmehr hat Beschwerdegericht Beurteilung Betriebseinheit aufgelöst ist u.a. auch Entscheidung gestützt abstrakten Rechtssatz aufgestellt enthaltenen Rechtssatz abweicht . Rechtsbeschwerdebegründung zeigt Antragsteller angefochtene Entscheidung Wahrheit nur rechtsfehlerhaft hält . kann Rechtsbeschwerde § Abs. Nr. jedoch gestützt werden . Beschwerdegericht Rechtsfehler unterlaufen ist ist Frage Zulässigkeit Rechtsbeschwerde Belang ; Fehler macht genommen statthaft ständige Senatsrechtsprechung siehe schon 5 f. . 1 . Juni . . Kostenentscheidung beruht § § LwVG . Wenzel