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4.1 KiB

BESCHLUSS
14
.
Februar
Landwirtschaftssache
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
14
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
§
Abs.
Nr.
LwVG
Zuziehung
ehrenamtlicher
Richter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
10
.
Zivilsenats
Senat
Landwirtschaftssachen
6
.
September
wird
Kosten
Antragsgegners
Antragstellerin
auch
außergerichtlichen
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
erstatten
hat
unzulässig
verworfen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
notariellem
Hofübergabevertrag
21
.
Juni
übertrug
Vater
Beteiligten
landwirtschaftlichen
Betrieb
Wege
vorweggenommenen
Erbfolge
Antragsgegner
.
Vertrag
wurde
bestimmt
Antragsgegner
Antragstellerin
Schwester
ledig
ist
freies
Beköstigungsrecht
Elternhaus
gewähren
Betrag
DM
Abfindung
zahlen
habe
Heirat
spätestens
Vollendung
23
.
Lebensjahres
fällig
sein
sollte
.
Amtsgericht
Landwirtschaftsgericht
hat
Antrag
Feststellung
Wohnrechts
Zahlung
Abfindungsbetrages
stattgegeben
.
Oberlandesgericht
hat
Beschwerde
Antragsgegners
zurückgewiesen
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Antragsgegner
Abweisungsantrag
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
statthaft
.
Beschwerdegericht
zugelassen
hat
§
Abs.
Fall
§
Abs.
Nr.
vorliegt
wäre
nur
Voraussetzungen
Divergenzrechtsbeschwerde
§
Abs.
Nr.
zulässig
.
fehlt
.
Zulässigkeit
begründende
Divergenz
liegt
nur
Beschwerdegericht
Beschwerdebegründung
bezeichnenden
Entscheidung
früheren
Obersten
Gerichtshofes
Britische
Zone
anderen
Oberlandesgerichts
abgewichen
ist
Beschluss
Beschwerdegerichts
Abweichung
beruht
.
Beschwerdegericht
muss
gleiche
Rechtsfrage
abweichend
Rechtsbeschwerde
zitierten
Vergleichsentscheidung
beantwortet
haben
angefochtene
Entscheidung
Abweichung
beruhen
Senat
.
Divergenz
liegt
Rechtsbeschwerde
zitierten
Entscheidungen
Bundesgerichtshofes
.
1
.
Entscheidung
.
ist
schon
geeignet
Abweichung
Beschwerdegerichts
Entscheidung
Antragsgegner
Abfindungsanspruch
erhobene
rungseinrede
aufzuzeigen
Vergleichsentscheidung
Verjährungsfragen
überhaupt
befasst
.
Divergenzbeschwerde
kann
auch
Rechtsbeschwerde
erhobenen
Rüge
begründet
werden
Beschwerdegericht
Vergleichsentscheidung
ausgesprochenen
allgemeinen
Grundsatz
beachtet
habe
hier
Verträge
Vermögen
Betriebsinhabers
künftigen
Erben
Wege
vorweggenommenen
Erbfolge
übertragen
werden
soll
Grundsatz
Erbrecht
Vorschriften
Rechtsgeschäfte
Lebenden
richten
.
Divergenzbeschwerde
dient
Wahrung
Rechtseinheit
ist
Fälle
beschränkt
Beschwerdegericht
bestimmten
Rechtsfrage
andere
Rechtsansicht
vertritt
Vergleichsentscheidung
;
allein
Nichtanwendung
Rechtsprechung
herausgearbeiteten
allgemeinen
Grundsatzes
führt
noch
Zulässigkeit
Rechtsbeschwerde
Senat
.
6
November
BLw
.
2
.
besteht
auch
Divergenz
Beschluss
Senats
24
.
April
.
.
.
Senat
Beschwerdegericht
hatten
Rechtsfrage
entscheiden
.
fehlt
nämlich
gesetzlichen
Regelungen
grundlegend
verändert
haben
Rechtsfrage
entscheiden
ist
342
;
vgl.
auch
:
Senat
.
5
Juli
253
;
.
14
.
Oktober
.
So
ist
hier
.
Rechtsfrage
Abfindungsansprüche
Übergabeverträgen
§
HöfeO
regelmäßige
besondere
rungsfrist
erbrechtliche
Ansprüche
gilt
stellte
31
.
Dezember
geltenden
Rechtslage
Senat
entscheiden
hatte
.
dreißigjährige
Verjährungsfrist
war
gesetzliche
Regel
§
.
;
Sondervorschrift
erbrechtliche
Ansprüche
gab
.
Beschwerdegericht
hatte
hingegen
Grundlage
1
.
Januar
geltenden
Neuregelung
entscheiden
.
regelmäßige
Verjährungsfrist
ist
Schuldrechtsmodernisierung
Jahre
verkürzt
worden
§
.
erbrechtlichen
Ansprüche
sollte
Vorstellungen
Gesetzgebers
BT-Drucks
.
S.
;
.
18
.
April
jedoch
bisherigen
dreißigjährigen
Frist
bleiben
besonderen
Bestimmung
bedurfte
§
Abs.
Nr.
.
Erst
Grund
1
.
Januar
geltenden
Rechtslage
stellt
Übergabeverträgen
§
Hoferben
auferlegten
Abfindungen
Rechtsfrage
Ansprüche
Miterben
regelmäßigen
dreijährigen
Frist
§
gesetzliche
Abfindungsanspruch
Erbfall
§
Testament
Erbvertrag
bestimmten
Ansprüche
dreißigjährigen
Frist
erbrechtlichen
Ansprüche
§
Abs.
Nr.
verjähren
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
§
LwVG
Bestimmung
Gegenstandswerts
§
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
Vorinstanzen
:
AG
Meppen
Entscheidung
Lw
Entscheidung
06.09.2007
Czub