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1932 lines
16 KiB

BESCHLUSS
29
.
April
Landwirtschaftssache
betreffend
Ansprüche
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
Nr.
Anteil
Mitglieds
Fondsvermögen
LPG
Typ
steht
Bemessung
Abfindungsanspruchs
§
Abs.
Nr.
LwAnpG
Ausscheiden
LPG
Typ
auch
dann
Inventarbeitrag
LPG
Typ
LPG
Typ
angeschlossen
hat
Änderung
Statuts
LPG
Typ
übergegangen
ist
.
.
29
.
April
BLw
OLG
AG
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
mündlicher
Verhandlung
29
.
April
Vizepräsidenten
Bundesgerichtshofes
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
Rukwied
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluß
Landwirtschaftssenats
Brandenburgischen
Oberlandesgerichts
8
.
April
wird
Kosten
Antragsgegnerin
Antragstellerin
auch
außergerichtlichen
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
erstatten
hat
zurückgewiesen
.
Rechtsbeschwerdeverfahrens
:
Gründe
:
Antragstellerin
Ehemann
LPG
"
"
folgenden
LPG
Typ
.
traten
brachte
landwirtschaftliche
Nutzfläche
ha
leistete
vorläufigen
Inventarbeitrag
Mark
Hektar
.
31
.
Dezember
beliefen
Eigenmittel
LPG
geleisteten
Inventarbeiträge
Mark
Hektar
eingebrachter
Nutzfläche
insgesamt
Mark
.
Beschluß
Vollversammlung
1
.
April
ging
LPG
Typ
Typ
.
Gleichzeitig
wurde
Pflichtinventarbeitrag
Mark
Hektar
eingebrachter
Nutzfläche
festgesetzt
.
Überlassungsvertrag
23
.
Dezember
übertrug
W.
eingebrachten
Boden
Sohn
.
ebenfalls
LPG-Mitglied
war
.
verstarb
wurde
Antragstellerin
allein
beerbt
.
29
.
April
beschloß
Mitgliederversammlung
Umwandlung
LPG
Antragsgegnerin
31
.
Dezember
Genossenschaftsregister
eingetragen
wurde
.
Antragstellerin
.
waren
vorher
ausgeschieden
wurden
Genossenschafter
Antragsgegnerin
.
.
verstarb
wurde
früheren
stellerin
beerbt
Antrag
rechtskräftig
abgewiesen
wurde
Beteiligte
Verfahrens
ist
.
steten
Inventarbeiträge
zahlte
Antragsgegnerin
insgesamt
DM
zunächst
.
später
frühere
Antragstellerin
.
Antragstellerin
macht
Abfindungsanspruch
Höhe
Anteils
Vermögen
LPG
Zeitpunkt
Übergangs
Typ
Typ
geltend
151.367,88
DM
4.716,98
Mark
beziffert
.
frühere
Antragstellerin
gezahlten
Betrag
DM
anrechnen
läßt
.
Landwirtschaftsgericht
hat
Zahlung
gerichteten
Antrag
stattgegeben
.
Beschwerde
Antragsgegnerin
ist
Erfolg
geblieben
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
verfolgt
sungsantrag
weiter
.
Antragstellerin
beantragt
Zurückweisung
.
II
.
Beschwerdegericht
meint
Anteil
LPG-Mitglieds
Fondsvermögen
LPG
Typ
stehe
unabhängig
Inventarbeitrag
gleich
LPG
Typ
bereits
bestehende
LPG
Typ
angeschlossen
Änderung
Statuts
LPG
Typ
umgewandelt
hat
.
Fällen
sei
LPG
Typ
zugeordnete
Fondsvermögen
LPG
Typ
Einsatz
privaten
Kapitals
Genossenschaftsmitglieder
erwirtschaftet
worden
§
Abs.
Nr.
zurückzuerstatten
.
Grundlage
31
.
Dezember
erstellten
Jahresabschlußrechnung
LPG
ergebe
Fondsanteil
Höhe
gerundet
DM
.
tragsgegnerin
geleisteten
Zahlung
ergebe
geltend
gemachten
Anspruch
auch
verhältnismäßig
kürzen
sei
verteilungsrelevante
Eigenkapital
Antragsgegnerin
Zugrundelegung
Jahresabschlußbilanz
31
.
Dezember
zwischenzeitlich
aufgelöster
Aufwandsrückstellungen
mindestens
DM
belaufe
Gesamtsumme
Inventarbeiträge
gleichstehenden
Leistungen
Mitglieder
Höhe
DM
übersteige
.
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Prüfung
stand
.
1
.
Zutreffend
geht
Beschwerdegericht
Anteil
LPG-Mitglieds
Zeitpunkt
Übergangs
LPG
Typ
Typ
vorhandenen
Fondsvermögens
Rahmen
Vermögensauseinandersetzung
§
Abs.
Nr.
Inventarbeitrag
behandeln
ist
Vermögensbildung
wesentlichen
Einsatz
privaten
Kapitals
Genossenschaftsmitglieder
beruhte
.
ständigen
Rechtsprechung
Senats
;
f.
;
f.
;
.
24
November
;
.
22
.
Februar
;
.
1
Juli
;
.
23
.
Oktober
steht
Inventarbeitrag
Anschluß
LPG
Typ
LPG
Typ
übernommene
Anteil
Mitglieds
Fondsvermögen
LPG
Typ
gleich
.
Grund
hat
Senat
wesentlichen
gesehen
Genossenschaften
Typ
allgemeinen
noch
Vergesellschaftung
stattgefunden
hatte
Arlt
Grundriß
LPG-Rechts
S.
Fonds
LPG
Typ
anders
Fonds
LPG
Typ
staatliche
Mittel
nennenswertem
Umfang
noch
Inventar
Betrieben
gespeist
wurden
Rat
Kreises
Genossenschaften
Bewirtschaftung
zugeführt
hatte
.
hatte
LPG
Typ
vorgelegten
Perspektivplan
nur
%
erforderlich
gehaltenen
Investitionskosten
Eigenmitteln
erbringen
;
%
sollten
staatlich
geförderte
Kredite
knapp
%
staatliche
Investitionen
Beteiligungen
finanziert
werden
Krebs
:
Landwirtschaft
Wandel
Schriftenreihe
Forschungsgesellschaft
Agrarpolitik
Agrarsoziologie
S.
.
Senat
hat
Gebot
Gerechtigkeit
angesehen
LPG
Typ
übernommene
Vermögen
LPG
Typ
anders
behandeln
Fondsvermögen
LPG
Typ
.
stellt
auch
Rechtsbeschwerde
Frage
.
Noch
entschieden
hat
Senat
bislang
Frage
Grundsätze
auch
dann
Anwendung
finden
LPG
Typ
bereits
bestehende
LPG
Typ
angeschlossen
hat
Änderung
Statuts
LPG
Typ
übergegangen
ist
.
Frage
ist
Auffassung
Rechtsbeschwerde
bejahen
.
§
LPGG
geregelte
Übergang
LPG
niederen
Typs
LPG
höheren
Typs
wurde
damaligem
Rechtsverständnis
Neugründung
LPG
verbunden
Auflösung
bestehenden
Genossenschaft
auch
sehr
wesentliche
Änderung
Satzung
LPG
also
Fortbestehen
LPG
neuer
Form
angesehen
.
hatte
Form
Anschlusses
vollzogene
Zusammenschluß
§
LPGG
Auflösung
anschließenden
LPG
Folge
aufnehmende
LPG
auch
vergrößert
fortbestand
LPG-Recht
Lehrbuch
Autorenkollektiv
S.
.
Vermögensrechtlich
wurde
Anschluß
Gruppenübertritt
Mitgliedern
behandelt
.
Fondsbesatz
LPG
Typ
gleichem
Niveau
halten
sah
notwendig
übertretenden
Mitglieder
Pflichtinventarbeitrag
sogenannten
ausgleichsbetrag
leisteten
Vermögen
LPG
Typ
je
Hektar
landwirtschaftlicher
Nutzfläche
orientierte
rechnerische
Anteil
Mitglieder
Fondsvermögen
LPG
Typ
angerechnet
wurde
LPG-Recht
Lehrbuch
S.
.
Fondsausgleich
war
Fall
identitätswahrenden
Kommentar
LPG-Gesetz
S.
Übergangs
LPG
Typ
LPG
Typ
vorzunehmen
Mitgliedschaftsverhältnisse
LPG
fortbestanden
Genossenschaftsmitglieder
anderen
LPG
also
erfolgte
.
Dementsprechend
bestand
auch
Individualisierung
jeweiligen
Fondsanteile
LPG-Mitglieder
Anlaß
.
Gemessen
Zweck
§
Abs.
Nr.
LwAnpG
rechtfertigen
Unterschiede
rechnerischen
Anteil
Genossenschaftsmitglieds
Fondsvermögen
LPG
Typ
nur
Fall
Anschlusses
aber
Fall
Übergangs
Inventarbeitrag
behandeln
.
Ziel
Norm
ist
Zwangskollektivierung
praktisch
enteigneten
Bauern
vermögensbildenden
Leistungen
Maßgabe
vorhandenen
Eigenkapitals
zurückzugewähren
Senat
.
8
.
Dezember
;
.
8
.
Mai
BLw
f.
.
Fondsanteil
ist
immer
dann
Vermögensauseinandersetzung
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
einzubeziehen
Fondsvermögen
wesentlichen
Einsatz
privaten
Kapitals
Genossenschaftsmitglieder
zurückzuführen
ist
vgl.
Senat
.
23
.
Oktober
.
kann
Genossenschaften
Typ
regelmäßig
ausgegangen
werden
Senat
29
;
.
gilt
auch
dann
"
Weiterentwicklung
"
LPG
Typ
LPG
Typ
üblich
LPG-Recht
Lehrbuch
S.
Wege
Anschlusses
Wege
Übergangs
vollzog
.
Umstand
nimmt
Fondsvermögen
LPG
Typ
nachträglich
Charakter
privatem
Kapital
Genossenschaftsbauern
stammenden
Vermögens
.
Übergang
rechnerische
Aufteilung
Fondsvermögens
Mitglieder
erfolgte
läßt
Schluß
damaliger
Betrachtungsweise
sei
Fondsvermögen
Fall
Übergangs
anders
Fall
Anschlusses
vgl.
Senat
Privatvermögen
angesehen
worden
.
Vielmehr
erübrigte
Individualisierung
Fondsvermögens
allein
Rechtsträger
änderte
.
Selbst
Hinblick
Fondsvermögen
Übergang
LPG
Typ
Genossenschaft
zugeordnet
blieb
Vorliegen
erforderlichen
Leistung
Sinne
bewußten
gezielten
Vermögensmehrung
Senat
verneinte
wäre
§
Abs.
Nr.
jedenfalls
entsprechend
anwendbar
.
Anschluß
Übergang
stellten
lediglich
unterschiedliche
rechtstechnische
Mittel
Erreichung
Ziels
nämlich
Ziels
umfassenden
Vergesellschaftung
sämtlicher
Produktionsmittel
LPG
Typ
"
weiterentwickelten
"
Genossenschaft
vgl.
Nr.
Abs.
Nr.
Abs.
Musterstatuts
Landwirtschaftliche
Produktionsgenossenschaften
Typ
30
.
April
.
S.
.
.
betroffenen
Mitglieder
LPG
Typ
war
unerheblich
Fondsvermögen
Privatvermögen
qualifizieren
war
LPG
Typ
überging
LPG
Typ
fortbestehenden
Genossenschaft
verblieb
.
Auch
Vermögenslage
Zahlung
Abfindung
Anspruch
genommenen
LPG
ist
Bedeutung
Fondsvermögen
LPG
niederen
Typs
übernommen
hat
erfolgtem
Übergang
LPG
Typ
-9-
hin
zuvor
erwirtschaftete
Fondsvermögen
verfügen
konnte
.
gebietet
Zweck
§
Abs.
Nr.
Fälle
Ausschlusses
Übergangs
gleich
behandeln
.
OLG
.
2
.
Rechtsprechung
Senats
kann
Anspruch
genommene
LPG
Rechtsnachfolgerin
Anschein
Fondsvermögen
LPG
Typ
wesentlichen
Einsatz
privaten
Kapitals
beruht
konkrete
staatliche
Maßnahmen
nennenswertem
Umfang
gefördert
worden
ist
Einzelfall
substantiierte
Darlegungen
erschüttern
.
Geschieht
so
hängt
Art
Umfang
staatlichen
Unterstützung
entsprechenden
Abzug
Fondsvermögen
berücksichtigen
ist
Fondsvermögen
insgesamt
Gepräge
Fonds
verleiht
Senat
.
23
.
Oktober
.
Beschwerdegericht
hat
Umstände
festgestellt
erhebliche
staatliche
Förderung
LPG
"
"
Übergang
Genossenschaft
Typ
ergäbe
.
Rechtsbeschwerde
Aufklärungsrügen
erhebt
gehen
falschen
Ansatz
zugrunde
legen
.
Fondsvermögen
LPG
Typ
Rahmen
Vermögensauseinandersetzung
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Fondsvermögen
LPG
Typ
behandeln
ist
hängt
allein
LPG
Typ
tatsächlich
LPG
Typ
behandelt
staatlich
gefördert
wurde
.
entscheidend
ist
Auffassung
schwerde
Anteil
Arbeitsleistung
LPG-Mitglieder
Vermögensbildung
hatte
Umfang
individuelle
genossenschaftliche
Wirtschaftsführung
abgelöst
wurde
LPG
vorläufigen
Pflichtinventarbeitrag
erhoben
hatte
vgl.
Senat
.
23
.
Oktober
.
Unerheblich
ist
auch
LPGMitglieder
Übergang
Genossenschaft
Typ
staatliche
Zuwendungen
sonstige
Vergünstigungen
erhalten
haben
Einfluß
Fondsvermögen
LPG
Typ
gehabt
haben
kann
.
Antragsgegnerin
erstmals
Rechtsbeschwerde
vorträgt
Vermögenszuwachs
LPG
Typ
beruhe
staatlichen
Leistungen
insbesondere
kostenlosen
Überlassung
landwirtschaftlicher
Nutzflächen
Gewährung
staatlicher
Zuschüsse
Vergabe
unverzinslicher
zinsgünstiger
staatlicher
Kredite
handelt
neuen
Tatsachenvortrag
Rechtsbeschwerdeverfahren
eingeführt
werden
kann
§
Abs.
Satz
§
Abs.
.
Antragsgegnerin
hätte
Umstände
spätestens
Beschwerdeinstanz
vorbringen
müssen
.
war
auch
Landwirtschaftssachen
geltenden
Amtsermittlungsgrundsatz
§
entbunden
.
Grundsatz
befreit
Beteiligten
Pflicht
eingehende
Tatsachendarstellung
Aufklärung
Sachverhalts
mitzuwirken
.
Versäumung
Pflicht
kann
Gericht
erwartet
werden
nur
denkbaren
Möglichkeiten
Amts
nachgeht
.
Aufklärungspflicht
besteht
Gericht
nur
Vortrag
Beteiligten
Sachverhalt
Anlaß
geben
Senat
383
;
48
;
;
15
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Insbesondere
dann
hier
echtes
Streitverfahren
freiwilligen
Gerichtsbarkeit
handelt
kann
Gericht
Aufklärungspflicht
verletzen
ausgehen
Beteiligten
vorteilhafte
Umstände
vortragen
.
23
.
März
1840
;
Senat
.
9
.
Juni
261
;
OLG
218
;
Keidel/
aaO
§
Rdn
.
.
hat
Antragsgegnerin
Tatsacheninstanzen
unterlassen
Berücksichtigung
gefestigten
Rechtsprechung
Senats
;
.
23
.
Oktober
bekannt
sein
mußte
Sache
Anspruch
genommenen
LPG
Rechtsnachfolgerin
ist
abweichend
Normalfall
LPG
Typ
entsprechende
staatliche
Förderung
LPG
Typ
darzulegen
gegebenenfalls
beweisen
.
Antragsgegnerin
Rechtsbeschwerde
behauptet
rechtlichen
Gesichtspunkt
übersehen
haben
könnte
war
Beschwerdegericht
erkennbar
.
Sachverhalt
ergaben
Anhaltspunkte
LPG
schon
Übergang
Genossenschaft
Typ
staatlich
geförderte
Genossenschaft
behandelt
worden
ist
.
bestand
eigenständige
Pflicht
Gerichts
dahingehende
Ermittlungen
anzustellen
.
Rechtsbeschwerde
erhobene
Aufklärungsrüge
bleibt
Erfolg
.
neuen
Sachvortrag
käme
indes
dann
Antragstellerin
bestrittene
Behauptung
Antragsgegnerin
zuträfe
Beschwerdegericht
habe
mündlichen
Verhandlung
4
.
März
angekündigt
werde
Beteiligten
nochmals
Gelegenheit
Stellungnahme
geben
vorläufige
Rechtsansicht
Fall
Übergangs
LPG
Typ
sei
Anteil
Genossenschaftsmitglieds
Fondsvermögen
LPG
Typ
Vermögensauseinandersetzung
berücksichtigen
noch
einmal
ändern
sollte
.
Tatsächlich
hat
Beschwerdegericht
Rechtsauffassung
geändert
Beteiligten
noch
einmal
ausdrücklich
Gelegenheit
Stellungnahme
geben
.
Zwar
hätte
Antragsgegnerin
gleichwohl
Erlaß
Beschwerdeentscheidung
vgl.
aaO
§
Rdn
.
Art
Umfang
staatlichen
Förderung
vortragen
können
.
hatte
jedoch
Anlaß
anders
lautenden
Hinweises
ausgehen
konnte
Gesichtspunkt
werde
Beschwerdegericht
vertretenen
Rechtsauffassung
ankommen
.
Unterstellt
Vortrag
Rechtsbeschwerde
prozessualen
Verhalten
Beschwerdegerichts
so
läge
Verletzung
Anspruchs
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
Art
.
Abs.
GG
.
Hinweis
Gerichts
hätte
Antragsgegnerin
nämlich
geltend
macht
nunmehr
Rechtsbeschwerdeverfahren
Frage
staatlichen
Förderung
vorgebrachten
Tatsachen
noch
Beschwerdeinstanz
rechtzeitig
vorgetragen
.
ist
Rechtsbeschwerdeverfahren
verwehrt
.
Nachholung
rechtlichen
Gehörs
ist
dort
nur
Rechtsfragen
Tatsachen
möglich
aaO
§
Rdn
.
.
ausgeschlossen
werden
kann
Beschwerdegericht
hätte
Vortrag
berücksichtigen
gehabt
anderen
Ergebnis
gekommen
wäre
müßte
Beschwerdeentscheidung
Gehörsverletzung
liegenden
Verfahrensfehlers
aufgehoben
Sache
weiteren
Aufklärung
Beschwerdegericht
zurückverwiesen
werden
vgl.
aaO
§
Rdn
.
.
Senat
§
obliegenden
vgl.
Senat
;
;
161
;
Bassenge
:
Bassenge/
9
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
40
;
aaO
§
Rdn
.
;
aaO
§
Rdn
.
durchgeführten
Ermittlungen
haben
indes
Rechtsbeschwerde
behaupteten
Verfahrensfehler
ergeben
.
Berufsrichter
Beschwerdegerichts
haben
dienstlich
geäußert
Behauptung
bestätigt
.
Vorsitzende
hat
hinaus
ebenso
Berichterstatter
ausdrücklich
Abrede
gestellt
.
Laienrichtern
noch
amtierende
Beisitzer
hatte
naheliegend
prozessualen
Besonderheiten
mündlichen
Verhandlung
Erinnerung
mehr
.
Gestützt
werden
dienstlichen
Äußerungen
Berufsrichter
Rechtsbeschwerdeerwiderung
Antragstellerin
Ankündigung
Vorsitzenden
werde
noch
einmal
rechtliches
Gehör
gewähren
Senat
vorläufige
Rechtsauffassung
ändern
wolle
entschieden
gestellt
hat
.
hat
Zeuge
Senat
zwar
bekundet
Vorsitzende
habe
erkennen
gegeben
Senat
wohl
Thüringer
Oberlandesgericht
anschließen
Beschwerde
Antragsgegnerin
stattgeben
werde
;
sollte
anders
entschließen
werde
noch
einmal
Gelegenheit
Stellungnahme
gegeben
.
Aussage
vermag
Senat
aber
überzeugen
.
findet
übrigen
Stellungnahmen
noch
begleitenden
Umständen
Stütze
.
bleibt
insbesondere
ganz
unklar
Sinn
erneute
Stellungnahmefrist
hätte
haben
sollen
.
rechtliche
Problematik
war
Parteien
ausgiebig
erörtert
worden
.
hat
auch
Zeuge
bestätigt
.
wußte
sagen
erneute
Stellungnahmefrist
genutzt
haben
würde
.
stand
Parteien
ohnehin
Frist
etwa
Monat
weiteren
Ausführungen
Verfügung
Seiten
Gebrauch
gemacht
haben
.
Neue
rechtliche
Gesichtspunkte
Senat
dienstlichen
Stellungnahme
Vorsitzenden
regelmäßig
Wiedereröffnung
mündlichen
Verhandlung
veranlaßt
haben
würden
traten
hierbei
.
Terminsvermerk
Zeugen
Bekundung
bestätigt
ist
wenig
aussagekräftig
Tage
mündlichen
Verhandlung
erst
sehr
viel
später
nämlich
Einlegung
Rechtsbeschwerde
gefertigt
worden
ist
Zeitpunkt
also
prozessuale
Situation
Antragsgegnerin
notleidend
geworden
war
.
3
.
Rechtlich
unbedenklich
ist
Annahme
Berufungsgerichts
Wert
zurückzugewährenden
Fondsanteils
bereits
geleisteter
Zahlungen
DM
beläuft
.
Beteiligten
übereinstimmend
zugrunde
gelegten
Jahresabschlußberichts
31
.
Dezember
Rechtsbeschwerde
Frage
gestellt
belief
Fondsvermögen
LPG
Typ
geleisteten
vorläufigen
Inventarbeiträge
Zeitpunkt
Übergangs
mindestens
Mark
.
Legt
LPG
bewirtschaftete
landwirtschaftliche
Nutzfläche
ha
zugrunde
ergibt
Fondsbesatz
Mark
Hektar
.
Ehemann
Antragstellerin
eingebrachten
Bodenfläche
ergibt
Fondsanteil
rund
Mark
.
Rechtsbeschwerde
geltend
macht
landwirtschaftliche
Nutzfläche
LPG
habe
insgesamt
betragen
Ehemann
Antragstellerin
nur
eingebracht
worden
seien
handelt
neuen
Sachvortrag
Rechtsbeschwerdeverfahren
unbeachtlich
ist
.
Antragstellerin
selbst
abgezogenen
Rückerstattung
DM
sind
weitere
Rückzahlungen
Abzug
bringen
§
Abs.
Nr.
Satz
LwAnpG
.
Vorbringen
Antragsgegnerin
kann
30
.
August
geleistete
Zahlung
Mark
schon
Rückerstattung
Pflichtinventarbeitrags
Ehemanns
Antragstellerin
bezweckt
haben
Pflichtinventarbeiträge
Einführungsgesetz
Zivilgesetzbuch
19
.
Juni
.
S.
1
.
Januar
erfolgten
Änderung
LPG-Gesetzes
Bestandteil
unteilbaren
Fonds
unverteilbaren
genossenschaftlichen
Eigentum
erklärt
worden
waren
.
28
.
Mai
geleistete
Zahlung
Mark
wurde
Antragsgegnerin
vorgelegten
Überweisungssammelauftrags
Antragstellerin
.
erbracht
.
ist
Antragstellerin
berücksichtigen
.
Kürzung
§
Abs.
Nr.
Satz
hat
Beschwerdegericht
rechtsfehlerfrei
verneint
.
Rechtsbeschwerde
greift
auch
.
Abfindungsanspruch
ist
zugesprochenen
Umfang
begründet
kann
Antragstellerin
Rechtsnachfolgerin
LPG-Mitglied
§
Abs.
LPGG
geltend
gemacht
werden
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
§
LwVG
.
Wenzel