BESCHLUSS 29 . April Landwirtschaftssache betreffend Ansprüche Landwirtschaftsanpassungsgesetz Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. Nr. Anteil Mitglieds Fondsvermögen LPG Typ steht Bemessung Abfindungsanspruchs § Abs. Nr. LwAnpG Ausscheiden LPG Typ auch dann Inventarbeitrag LPG Typ LPG Typ angeschlossen hat Änderung Statuts LPG Typ übergegangen ist . . 29 . April BLw OLG AG Bundesgerichtshof Senat Landwirtschaftssachen hat mündlicher Verhandlung 29 . April Vizepräsidenten Bundesgerichtshofes Dr. Richter Prof. Dr. Dr. ehrenamtlichen Richter Rukwied beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluß Landwirtschaftssenats Brandenburgischen Oberlandesgerichts 8 . April wird Kosten Antragsgegnerin Antragstellerin auch außergerichtlichen Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens erstatten hat zurückgewiesen . Rechtsbeschwerdeverfahrens : € Gründe : Antragstellerin Ehemann LPG " " folgenden LPG Typ . traten brachte landwirtschaftliche Nutzfläche ha leistete vorläufigen Inventarbeitrag Mark Hektar . 31 . Dezember beliefen Eigenmittel LPG geleisteten Inventarbeiträge Mark Hektar eingebrachter Nutzfläche insgesamt Mark . Beschluß Vollversammlung 1 . April ging LPG Typ Typ . Gleichzeitig wurde Pflichtinventarbeitrag Mark Hektar eingebrachter Nutzfläche festgesetzt . Überlassungsvertrag 23 . Dezember übertrug W. eingebrachten Boden Sohn . ebenfalls LPG-Mitglied war . verstarb wurde Antragstellerin allein beerbt . 29 . April beschloß Mitgliederversammlung Umwandlung LPG Antragsgegnerin 31 . Dezember Genossenschaftsregister eingetragen wurde . Antragstellerin . waren vorher ausgeschieden wurden Genossenschafter Antragsgegnerin . . verstarb wurde früheren stellerin beerbt Antrag rechtskräftig abgewiesen wurde Beteiligte Verfahrens ist . steten Inventarbeiträge zahlte Antragsgegnerin insgesamt DM zunächst . später frühere Antragstellerin . Antragstellerin macht Abfindungsanspruch Höhe Anteils Vermögen LPG Zeitpunkt Übergangs Typ Typ geltend 151.367,88 DM 4.716,98 Mark beziffert . frühere Antragstellerin gezahlten Betrag DM anrechnen läßt . Landwirtschaftsgericht hat Zahlung € gerichteten Antrag stattgegeben . Beschwerde Antragsgegnerin ist Erfolg geblieben . zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt sungsantrag weiter . Antragstellerin beantragt Zurückweisung . II . Beschwerdegericht meint Anteil LPG-Mitglieds Fondsvermögen LPG Typ stehe unabhängig Inventarbeitrag gleich LPG Typ bereits bestehende LPG Typ angeschlossen Änderung Statuts LPG Typ umgewandelt hat . Fällen sei LPG Typ zugeordnete Fondsvermögen LPG Typ Einsatz privaten Kapitals Genossenschaftsmitglieder erwirtschaftet worden § Abs. Nr. zurückzuerstatten . Grundlage 31 . Dezember erstellten Jahresabschlußrechnung LPG ergebe Fondsanteil Höhe gerundet DM . tragsgegnerin geleisteten Zahlung ergebe geltend gemachten Anspruch € auch verhältnismäßig kürzen sei verteilungsrelevante Eigenkapital Antragsgegnerin Zugrundelegung Jahresabschlußbilanz 31 . Dezember zwischenzeitlich aufgelöster Aufwandsrückstellungen mindestens DM belaufe Gesamtsumme Inventarbeiträge gleichstehenden Leistungen Mitglieder Höhe DM übersteige . . Ausführungen halten rechtlichen Prüfung stand . 1 . Zutreffend geht Beschwerdegericht Anteil LPG-Mitglieds Zeitpunkt Übergangs LPG Typ Typ vorhandenen Fondsvermögens Rahmen Vermögensauseinandersetzung § Abs. Nr. Inventarbeitrag behandeln ist Vermögensbildung wesentlichen Einsatz privaten Kapitals Genossenschaftsmitglieder beruhte . ständigen Rechtsprechung Senats ; f. ; f. ; . 24 November ; . 22 . Februar ; . 1 Juli ; . 23 . Oktober steht Inventarbeitrag Anschluß LPG Typ LPG Typ übernommene Anteil Mitglieds Fondsvermögen LPG Typ gleich . Grund hat Senat wesentlichen gesehen Genossenschaften Typ allgemeinen noch Vergesellschaftung stattgefunden hatte Arlt Grundriß LPG-Rechts S. Fonds LPG Typ anders Fonds LPG Typ staatliche Mittel nennenswertem Umfang noch Inventar Betrieben gespeist wurden Rat Kreises Genossenschaften Bewirtschaftung zugeführt hatte . hatte LPG Typ vorgelegten Perspektivplan nur % erforderlich gehaltenen Investitionskosten Eigenmitteln erbringen ; % sollten staatlich geförderte Kredite knapp % staatliche Investitionen Beteiligungen finanziert werden Krebs : Landwirtschaft Wandel Schriftenreihe Forschungsgesellschaft Agrarpolitik Agrarsoziologie S. . Senat hat Gebot Gerechtigkeit angesehen LPG Typ übernommene Vermögen LPG Typ anders behandeln Fondsvermögen LPG Typ . stellt auch Rechtsbeschwerde Frage . Noch entschieden hat Senat bislang Frage Grundsätze auch dann Anwendung finden LPG Typ bereits bestehende LPG Typ angeschlossen hat Änderung Statuts LPG Typ übergegangen ist . Frage ist Auffassung Rechtsbeschwerde bejahen . § LPGG geregelte Übergang LPG niederen Typs LPG höheren Typs wurde damaligem Rechtsverständnis Neugründung LPG verbunden Auflösung bestehenden Genossenschaft auch sehr wesentliche Änderung Satzung LPG also Fortbestehen LPG neuer Form angesehen . hatte Form Anschlusses vollzogene Zusammenschluß § LPGG Auflösung anschließenden LPG Folge aufnehmende LPG auch vergrößert fortbestand LPG-Recht Lehrbuch Autorenkollektiv S. . Vermögensrechtlich wurde Anschluß Gruppenübertritt Mitgliedern behandelt . Fondsbesatz LPG Typ gleichem Niveau halten sah notwendig übertretenden Mitglieder Pflichtinventarbeitrag sogenannten ausgleichsbetrag leisteten Vermögen LPG Typ je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche orientierte rechnerische Anteil Mitglieder Fondsvermögen LPG Typ angerechnet wurde LPG-Recht Lehrbuch S. . Fondsausgleich war Fall identitätswahrenden Kommentar LPG-Gesetz S. Übergangs LPG Typ LPG Typ vorzunehmen Mitgliedschaftsverhältnisse LPG fortbestanden Genossenschaftsmitglieder anderen LPG also erfolgte . Dementsprechend bestand auch Individualisierung jeweiligen Fondsanteile LPG-Mitglieder Anlaß . Gemessen Zweck § Abs. Nr. LwAnpG rechtfertigen Unterschiede rechnerischen Anteil Genossenschaftsmitglieds Fondsvermögen LPG Typ nur Fall Anschlusses aber Fall Übergangs Inventarbeitrag behandeln . Ziel Norm ist Zwangskollektivierung praktisch enteigneten Bauern vermögensbildenden Leistungen Maßgabe vorhandenen Eigenkapitals zurückzugewähren Senat . 8 . Dezember ; . 8 . Mai BLw f. . Fondsanteil ist immer dann Vermögensauseinandersetzung Landwirtschaftsanpassungsgesetz einzubeziehen Fondsvermögen wesentlichen Einsatz privaten Kapitals Genossenschaftsmitglieder zurückzuführen ist vgl. Senat . 23 . Oktober . kann Genossenschaften Typ regelmäßig ausgegangen werden Senat 29 ; . gilt auch dann " Weiterentwicklung " LPG Typ LPG Typ üblich LPG-Recht Lehrbuch S. Wege Anschlusses Wege Übergangs vollzog . Umstand nimmt Fondsvermögen LPG Typ nachträglich Charakter privatem Kapital Genossenschaftsbauern stammenden Vermögens . Übergang rechnerische Aufteilung Fondsvermögens Mitglieder erfolgte läßt Schluß damaliger Betrachtungsweise sei Fondsvermögen Fall Übergangs anders Fall Anschlusses vgl. Senat Privatvermögen angesehen worden . Vielmehr erübrigte Individualisierung Fondsvermögens allein Rechtsträger änderte . Selbst Hinblick Fondsvermögen Übergang LPG Typ Genossenschaft zugeordnet blieb Vorliegen erforderlichen Leistung Sinne bewußten gezielten Vermögensmehrung Senat verneinte wäre § Abs. Nr. jedenfalls entsprechend anwendbar . Anschluß Übergang stellten lediglich unterschiedliche rechtstechnische Mittel Erreichung Ziels nämlich Ziels umfassenden Vergesellschaftung sämtlicher Produktionsmittel LPG Typ " weiterentwickelten " Genossenschaft vgl. Nr. Abs. Nr. Abs. Musterstatuts Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Typ 30 . April . S. . . betroffenen Mitglieder LPG Typ war unerheblich Fondsvermögen Privatvermögen qualifizieren war LPG Typ überging LPG Typ fortbestehenden Genossenschaft verblieb . Auch Vermögenslage Zahlung Abfindung Anspruch genommenen LPG ist Bedeutung Fondsvermögen LPG niederen Typs übernommen hat erfolgtem Übergang LPG Typ -9- hin zuvor erwirtschaftete Fondsvermögen verfügen konnte . gebietet Zweck § Abs. Nr. Fälle Ausschlusses Übergangs gleich behandeln . OLG . 2 . Rechtsprechung Senats kann Anspruch genommene LPG Rechtsnachfolgerin Anschein Fondsvermögen LPG Typ wesentlichen Einsatz privaten Kapitals beruht konkrete staatliche Maßnahmen nennenswertem Umfang gefördert worden ist Einzelfall substantiierte Darlegungen erschüttern . Geschieht so hängt Art Umfang staatlichen Unterstützung entsprechenden Abzug Fondsvermögen berücksichtigen ist Fondsvermögen insgesamt Gepräge Fonds verleiht Senat . 23 . Oktober . Beschwerdegericht hat Umstände festgestellt erhebliche staatliche Förderung LPG " " Übergang Genossenschaft Typ ergäbe . Rechtsbeschwerde Aufklärungsrügen erhebt gehen falschen Ansatz zugrunde legen . Fondsvermögen LPG Typ Rahmen Vermögensauseinandersetzung Landwirtschaftsanpassungsgesetz Fondsvermögen LPG Typ behandeln ist hängt allein LPG Typ tatsächlich LPG Typ behandelt staatlich gefördert wurde . entscheidend ist Auffassung schwerde Anteil Arbeitsleistung LPG-Mitglieder Vermögensbildung hatte Umfang individuelle genossenschaftliche Wirtschaftsführung abgelöst wurde LPG vorläufigen Pflichtinventarbeitrag erhoben hatte vgl. Senat . 23 . Oktober . Unerheblich ist auch LPGMitglieder Übergang Genossenschaft Typ staatliche Zuwendungen sonstige Vergünstigungen erhalten haben Einfluß Fondsvermögen LPG Typ gehabt haben kann . Antragsgegnerin erstmals Rechtsbeschwerde vorträgt Vermögenszuwachs LPG Typ beruhe staatlichen Leistungen insbesondere kostenlosen Überlassung landwirtschaftlicher Nutzflächen Gewährung staatlicher Zuschüsse Vergabe unverzinslicher zinsgünstiger staatlicher Kredite handelt neuen Tatsachenvortrag Rechtsbeschwerdeverfahren eingeführt werden kann § Abs. Satz § Abs. . Antragsgegnerin hätte Umstände spätestens Beschwerdeinstanz vorbringen müssen . war auch Landwirtschaftssachen geltenden Amtsermittlungsgrundsatz § entbunden . Grundsatz befreit Beteiligten Pflicht eingehende Tatsachendarstellung Aufklärung Sachverhalts mitzuwirken . Versäumung Pflicht kann Gericht erwartet werden nur denkbaren Möglichkeiten Amts nachgeht . Aufklärungspflicht besteht Gericht nur Vortrag Beteiligten Sachverhalt Anlaß geben Senat 383 ; 48 ; ; 15 . Aufl . § Rdn . . Insbesondere dann hier echtes Streitverfahren freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt kann Gericht Aufklärungspflicht verletzen ausgehen Beteiligten vorteilhafte Umstände vortragen . 23 . März 1840 ; Senat . 9 . Juni 261 ; OLG 218 ; Keidel/ aaO § Rdn . . hat Antragsgegnerin Tatsacheninstanzen unterlassen Berücksichtigung gefestigten Rechtsprechung Senats ; . 23 . Oktober bekannt sein mußte Sache Anspruch genommenen LPG Rechtsnachfolgerin ist abweichend Normalfall LPG Typ entsprechende staatliche Förderung LPG Typ darzulegen gegebenenfalls beweisen . Antragsgegnerin Rechtsbeschwerde behauptet rechtlichen Gesichtspunkt übersehen haben könnte war Beschwerdegericht erkennbar . Sachverhalt ergaben Anhaltspunkte LPG schon Übergang Genossenschaft Typ staatlich geförderte Genossenschaft behandelt worden ist . bestand eigenständige Pflicht Gerichts dahingehende Ermittlungen anzustellen . Rechtsbeschwerde erhobene Aufklärungsrüge bleibt Erfolg . neuen Sachvortrag käme indes dann Antragstellerin bestrittene Behauptung Antragsgegnerin zuträfe Beschwerdegericht habe mündlichen Verhandlung 4 . März angekündigt werde Beteiligten nochmals Gelegenheit Stellungnahme geben vorläufige Rechtsansicht Fall Übergangs LPG Typ sei Anteil Genossenschaftsmitglieds Fondsvermögen LPG Typ Vermögensauseinandersetzung berücksichtigen noch einmal ändern sollte . Tatsächlich hat Beschwerdegericht Rechtsauffassung geändert Beteiligten noch einmal ausdrücklich Gelegenheit Stellungnahme geben . Zwar hätte Antragsgegnerin gleichwohl Erlaß Beschwerdeentscheidung vgl. aaO § Rdn . Art Umfang staatlichen Förderung vortragen können . hatte jedoch Anlaß anders lautenden Hinweises ausgehen konnte Gesichtspunkt werde Beschwerdegericht vertretenen Rechtsauffassung ankommen . Unterstellt Vortrag Rechtsbeschwerde prozessualen Verhalten Beschwerdegerichts so läge Verletzung Anspruchs Gewährung rechtlichen Gehörs Art . Abs. GG . Hinweis Gerichts hätte Antragsgegnerin nämlich geltend macht nunmehr Rechtsbeschwerdeverfahren Frage staatlichen Förderung vorgebrachten Tatsachen noch Beschwerdeinstanz rechtzeitig vorgetragen . ist Rechtsbeschwerdeverfahren verwehrt . Nachholung rechtlichen Gehörs ist dort nur Rechtsfragen Tatsachen möglich aaO § Rdn . . ausgeschlossen werden kann Beschwerdegericht hätte Vortrag berücksichtigen gehabt anderen Ergebnis gekommen wäre müßte Beschwerdeentscheidung Gehörsverletzung liegenden Verfahrensfehlers aufgehoben Sache weiteren Aufklärung Beschwerdegericht zurückverwiesen werden vgl. aaO § Rdn . . Senat § obliegenden vgl. Senat ; ; 161 ; Bassenge : Bassenge/ 9 . Aufl . § Rdn . ; 2 . Aufl . § Rdn . 40 ; aaO § Rdn . ; aaO § Rdn . durchgeführten Ermittlungen haben indes Rechtsbeschwerde behaupteten Verfahrensfehler ergeben . Berufsrichter Beschwerdegerichts haben dienstlich geäußert Behauptung bestätigt . Vorsitzende hat hinaus ebenso Berichterstatter ausdrücklich Abrede gestellt . Laienrichtern noch amtierende Beisitzer hatte naheliegend prozessualen Besonderheiten mündlichen Verhandlung Erinnerung mehr . Gestützt werden dienstlichen Äußerungen Berufsrichter Rechtsbeschwerdeerwiderung Antragstellerin Ankündigung Vorsitzenden werde noch einmal rechtliches Gehör gewähren Senat vorläufige Rechtsauffassung ändern wolle entschieden gestellt hat . hat Zeuge Senat zwar bekundet Vorsitzende habe erkennen gegeben Senat wohl Thüringer Oberlandesgericht anschließen Beschwerde Antragsgegnerin stattgeben werde ; sollte anders entschließen werde noch einmal Gelegenheit Stellungnahme gegeben . Aussage vermag Senat aber überzeugen . findet übrigen Stellungnahmen noch begleitenden Umständen Stütze . bleibt insbesondere ganz unklar Sinn erneute Stellungnahmefrist hätte haben sollen . rechtliche Problematik war Parteien ausgiebig erörtert worden . hat auch Zeuge bestätigt . wußte sagen erneute Stellungnahmefrist genutzt haben würde . stand Parteien ohnehin Frist etwa Monat weiteren Ausführungen Verfügung Seiten Gebrauch gemacht haben . Neue rechtliche Gesichtspunkte Senat dienstlichen Stellungnahme Vorsitzenden regelmäßig Wiedereröffnung mündlichen Verhandlung veranlaßt haben würden traten hierbei . Terminsvermerk Zeugen Bekundung bestätigt ist wenig aussagekräftig Tage mündlichen Verhandlung erst sehr viel später nämlich Einlegung Rechtsbeschwerde gefertigt worden ist Zeitpunkt also prozessuale Situation Antragsgegnerin notleidend geworden war . 3 . Rechtlich unbedenklich ist Annahme Berufungsgerichts Wert zurückzugewährenden Fondsanteils bereits geleisteter Zahlungen DM € beläuft . Beteiligten übereinstimmend zugrunde gelegten Jahresabschlußberichts 31 . Dezember Rechtsbeschwerde Frage gestellt belief Fondsvermögen LPG Typ geleisteten vorläufigen Inventarbeiträge Zeitpunkt Übergangs mindestens Mark . Legt LPG bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche ha zugrunde ergibt Fondsbesatz Mark Hektar . Ehemann Antragstellerin eingebrachten Bodenfläche ergibt Fondsanteil rund Mark . Rechtsbeschwerde geltend macht landwirtschaftliche Nutzfläche LPG habe insgesamt betragen Ehemann Antragstellerin nur eingebracht worden seien handelt neuen Sachvortrag Rechtsbeschwerdeverfahren unbeachtlich ist . Antragstellerin selbst abgezogenen Rückerstattung DM sind weitere Rückzahlungen Abzug bringen § Abs. Nr. Satz LwAnpG . Vorbringen Antragsgegnerin kann 30 . August geleistete Zahlung Mark schon Rückerstattung Pflichtinventarbeitrags Ehemanns Antragstellerin bezweckt haben Pflichtinventarbeiträge Einführungsgesetz Zivilgesetzbuch 19 . Juni . S. 1 . Januar erfolgten Änderung LPG-Gesetzes Bestandteil unteilbaren Fonds unverteilbaren genossenschaftlichen Eigentum erklärt worden waren . 28 . Mai geleistete Zahlung Mark wurde Antragsgegnerin vorgelegten Überweisungssammelauftrags Antragstellerin . erbracht . ist Antragstellerin berücksichtigen . Kürzung § Abs. Nr. Satz hat Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei verneint . Rechtsbeschwerde greift auch . Abfindungsanspruch ist zugesprochenen Umfang begründet kann Antragstellerin Rechtsnachfolgerin LPG-Mitglied § Abs. LPGG geltend gemacht werden . IV . Kostenentscheidung beruht § § LwVG . Wenzel