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952 lines
8.6 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
19
.
Juni
Verfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
;
§
Abs.
Vorstand
Rechtsanwaltskammer
ist
Entscheidung
Erlaubnis
Führung
Fachanwaltsbezeichnung
Votum
Fachausschusses
gebunden
.
§
;
Abs.
Rechtsanwalt
kann
Nachweis
besonderer
theoretischer
Kenntnisse
Ausnahmefällen
auch
Stellungnahmen
amtlichen
Vertretern
Justiz
führen
;
müssen
belegen
Kenntnisse
Fachbereiche
erstrecken
Anwalt
Nachweis
führen
hat
.
Beschluß
19
.
Juni
AnwZ
Niedersächsischer
Anwaltsgerichtshof
Erlaubnis
Führung
Fachanwaltsbezeichnung
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Dr.
Rechtsanwältin
Dr.
19
.
Juni
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragsgegnerin
Beschluß
2
.
Senats
Niedersächsischen
Anwaltsgerichtshofs
30
.
August
wird
zurückgewiesen
.
Antragsgegnerin
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
Antragsteller
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
erstatten
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahrens
wird
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
ist
Jahre
Rechtsanwalt
zugelassen
etwa
Jahren
hauptsächlich
Strafverteidiger
tätig
.
15
.
Mai
wurde
Vorstand
Antragsgegnerin
ordentlichen
Mitglied
neu
gegründeten
Fachausschusses
Strafrecht
bestellt
.
konstituierenden
Sitzung
Fachausschusses
wurde
Antragsteller
stellvertretenden
Vorsitzenden
gewählt
.
22
.
Oktober
hat
Antragsteller
Antragsgegnerin
beantragt
Fachanwaltsbezeichnung
Strafrecht
verleihen
.
Antragsteller
hat
Fachlehrgang
§
Abs.
vorgesehen
ist
teilgenommen
Nachweis
besonderen
theoretischen
Kenntnisse
zahlreiche
Stellungnahmen
Richtern
Staatsanwälten
Strafverfahren
Vollstreckung
amtlich
beteiligten
Personen
vorgelegt
.
Fachausschuß
Strafrecht
gelangte
Sitzung
13
.
Mai
einstimmig
Ergebnis
Antragsteller
Voraussetzungen
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
erfüllt
habe
.
Bescheid
8
.
Februar
hat
Vorstand
Antragsgegnerin
Antrag
jedoch
zurückgewiesen
Rechtsanwalt
Nachweis
besonderer
theoretischer
Kenntnisse
geführt
habe
.
Antrag
Rechtsanwalts
hat
gerichtshof
Bescheid
aufgehoben
Antragsgegnerin
aufgegeben
Antragsteller
Bezeichnung
"
Fachanwalt
Strafrecht
"
gestatten
.
richtet
zugelassene
sofortige
Beschwerde
Antragsgegnerin
.
II
.
gemäß
§
Abs.
zulässige
Rechtsmittel
hat
Sache
Erfolg
.
Antragsteller
besitzt
langjährigen
Tätigkeit
Strafverteidiger
gemäß
§
erforderlichen
praktischen
Erfahrungen
auch
Antragsgegnerin
Zweifel
gezogen
wird
.
hat
Zurückweisung
Gesuchs
allein
begründet
Antragsteller
habe
besonderer
theoretischer
Kenntnisse
erbracht
.
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
Antragsteller
hat
vielmehr
Anwaltsgerichtshof
Recht
angenommen
hat
Voraussetzungen
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
Strafrecht
erfüllt
.
1
.
Antragsgegnerin
mußte
allerdings
Antrag
schon
stattgeben
Fachausschuß
Sitzung
13
.
Mai
Ergebnis
gelangt
war
Antragsteller
habe
§
geforderten
Nachweis
erbracht
.
Antrag
Rechtsanwalts
hat
Vorstand
Rechtsanwaltskammer
befinden
§
Abs.
.
gesetzliche
Regelung
sieht
Entscheidung
Prüfung
Nachweise
Ausschuß
Kammer
vorausgeht
.
hat
Gesetzgeber
Fachausschuß
Aufgabe
übertragen
Entschließung
Kammer
vorzubereiten
jedoch
Entscheidungskompetenz
Vorstand
Fachausschuß
verlagert
.
Prüfung
bildet
lediglich
vorgeschaltetes
Verfahren
Stellungnahme
Gesuch
Antragstellers
abzuschließen
ist
§
Abs.
.
Ergebnis
Fachausschuß
gelangt
ist
Begründung
muß
Vorstand
Zuge
treffenden
Entscheidung
zwar
rechtlicher
tatsächlicher
Hinsicht
eingehend
auseinandersetzen
.
Bindung
Beschluß
Fachausschusses
sehen
jedoch
Gesetz
noch
Fachanwaltsordnung
so
Frage
beruhen
kann
Satzungsversammlung
ermächtigt
gewesen
wäre
Wege
Satzung
Vorstand
Rechtsanwaltskammer
untersagen
Ergebnis
Prüfung
Fachausschuß
abzuweichen
.
2
.
Beurteilung
Bewerber
vorgelegten
Unterlagen
geforderten
besonderen
theoretischen
Kenntnisse
nachweisen
ist
uneingeschränkten
gerichtlichen
Kontrolle
zugänglich
.
21
.
Juni
AnwZ
m.w
.
.
.
.
Streitfall
gelangt
Senat
Übereinstimmung
Vorinstanz
Ergebnis
Antragsteller
gebotenen
Nachweis
geführt
hat
.
Rechtsanwalt
besitzt
besondere
theoretische
Kenntnisse
betreffenden
Fachgebiet
erheblich
Maß
gen
üblicherweise
berufliche
Ausbildung
praktische
Erfahrung
Beruf
vermittelt
wird
§
Abs.
.
Erwerb
Kenntnisse
wird
Regel
erfolgreiche
Teilnahme
entsprechenden
anwaltsspezifischen
Lehrgang
nachgewiesen
Abs.
.
Satzung
läßt
jedoch
Kenntnisse
auch
Weise
belegt
werden
können
Abs.
.
Insoweit
zeigt
Satzung
konkreten
Alternativen
.
bleibt
grundsätzlich
einzelnen
Rechtsanwalt
überlassen
Weise
erforderlichen
Nachweis
führt
.
Falle
notwendig
ist
Vorlage
Zeugnissen
Bescheinigungen
anderen
schriftlichen
Unterlagen
§
Abs.
.
Antragsgegnerin
angefochtenen
Bescheid
selbst
zutreffend
ausführt
kommen
insbesondere
Nachweise
Besuch
anderer
Lehrveranstaltungen
eigene
Lehrtätigkeit
wissenschaftliche
Veröffentlichungen
Rede
stehenden
Rechtsgebiet
eigene
Arbeitsnachweise
mehrjährige
Tätigkeit
Richter
Staatsanwalt
Prüfer
Staatsexamen
Betracht
.
müssen
Unterlagen
erkennen
lassen
Rechtsanwalt
gewählten
Weg
Wissen
hat
aneignen
können
jeweiligen
Fachlehrgang
vermittelt
wird
Abs.
.
§
§
sind
Bereiche
bezeichnet
anwaltlichen
Fachlehrgänge
erstrecken
müssen
§
Fachgebiet
Strafrecht
betrifft
.
Hinblick
Fachanwaltsordnung
einzelnen
Rechtsanwalt
Art
Weise
Kenntnisse
belegt
großen
Spielraum
läßt
kann
vorneherein
unzulässig
sein
Nachweis
so
führen
Antragsteller
unternommen
hat
.
Juristen
Wahrnehmung
amtlichen
Tätigkeit
Rechtsanwalt
Ausübung
beruflichen
Tätigkeit
längeren
Zeitraum
häufiger
begegnet
sind
vermögen
Regel
Rechtskenntnisse
sachgerecht
einzuschätzen
.
Erfahrungsgemäß
sind
auch
allenfalls
dann
bereit
entsprechend
positive
aussagekräftige
Stellungnahmen
Fachkenntnissen
Rechtsanwalts
abzugeben
Leistungen
Überzeugung
deutlich
Durchschnitt
liegen
;
Personenkreis
ist
rechtlichen
Gesichtspunkt
anfragenden
Rechtsanwalt
verpflichtet
Rechtskenntnissen
äußern
.
gleichwohl
völlig
auszuschließenden
Gefahr
eventuellen
Mißbrauchs
Möglichkeit
kann
geeigneter
Weise
begegnet
werden
Nachweis
strenge
Anforderungen
gestellt
werden
allein
Rechtsanwalt
erfüllen
vermag
Juristen
beruflichen
Arbeit
regelmäßig
zusammentrifft
ersichtlich
allgemein
Spezialist
besagten
Fachgebiet
anerkannt
ist
.
werden
Regel
nur
Rechtsanwälte
erreichen
schon
beträchtliche
Zeit
schwerpunktmäßig
Gebiet
gearbeitet
haben
Fachanwaltsbezeichnung
erstreben
.
Hat
Rechtsanwalt
aber
fachliches
Ansehen
erlangt
so
Ansicht
Arbeit
kennen
erforderliche
besondere
theoretische
Fachwissen
unzweifelhaft
besitzt
ist
gerechtfertigt
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
Teilnahme
Lehrgang
abhängig
machen
Unterrichtsstoff
Rechtsanwalt
offenbar
schon
beherrscht
.
Bedarf
Wissensvermittlung
mehr
Lehrganges
üblicherweise
erfolgt
würde
Besuch
Veranstaltung
wesentlichen
nur
zeitraubende
Förmelei
darstellen
wäre
Rechtsanwalt
zumutbar
.
Antragsteller
ist
gelungen
strenge
Anforderungen
geknüpften
Nachweis
§
Abs.
FAO
erbringen
.
Rechtsanwalt
hat
insgesamt
Schreiben
Richtern
Staatsanwälten
Raum
näheren
Umgebung
vorgelegt
einhellig
weit
überdurchschnittliche
Leistungen
Strafverteidiger
bestätigen
ganz
überwiegend
auch
fachlichen
Wissensstand
besonders
hervorheben
.
befinden
Stellungnahmen
Leitenden
Oberstaatsanwältin
Staatsanwaltschaft
Präsidenten
Oberlandesgerichts
hat
Präsidenten
Landgerichts
Amtsgerichts
Stellungnahmen
verschiedener
Strafrichter
einholen
lassen
faßt
Äußerungen
folgt
:
Rechtsanwalt
beherrsche
Methodik
Recht
Strafverteidigung
;
verfüge
gute
Fachkenntnisse
materiellen
Strafrechts
Steuerrechts
offensichtlich
kontinuierliches
Studium
Literatur
Rechtsprechung
neuesten
Stand
halte
.
berücksichtige
auch
soziale
wirtschaftliche
gesellschaftliche
Hintergründe
gutem
Judiz
praktischem
Geschick
bereite
gründlich
Hauptverhandlungen
sichere
Argumente
wissenschaftlich
erforderlich
sei
.
Bereitschaft
Organen
Justiz
Bemühen
Antragstellers
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
unterstützen
belegt
eindrucksvoll
fachliche
Wertschätzung
Rechtsanwalt
Strafrechtler
Laufe
bereits
etwa
Jahren
bestehenden
Spezialisierung
Gebiet
beruflichen
Umfeld
erworben
hat
.
Berufung
Antragstellers
neu
gegründeten
Fachausschuß
Strafrecht
Wahl
stellvertretenden
Vorsitzenden
Gremiums
zeigen
Kollegen
entsprechendes
Ansehen
genießt
insbesondere
schwer
beurteilenden
Grenzfällen
sachgerechte
Gestaltung
Beurteilung
Fachgesprächs
§
Abs.
zutraut
.
Meinung
Antragsgegnerin
lassen
erteilten
Bescheinigungen
hinreichend
erkennen
besonderen
theoretischen
Kenntnisse
Antragstellers
§
genannten
Bereiche
erstrecken
.
Präsident
Oberlandesgerichts
hebt
nämlich
auch
gute
Kenntnisse
Rechtsanwalts
Steuerrecht
.
sind
besondere
theoretische
Kenntnisse
Strafrecht
umfassend
belegt
.
besteht
folglich
auch
Veranlassung
Fachgespräch
anzuordnen
;
theoretischen
Kenntnisse
lassen
bereits
schriftlichen
Unterlagen
hinreichend
beurteilen
§
Abs.
.
Salditt