BESCHLUSS AnwZ 19 . Juni Verfahren Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. ; § Abs. Vorstand Rechtsanwaltskammer ist Entscheidung Erlaubnis Führung Fachanwaltsbezeichnung Votum Fachausschusses gebunden . § ; Abs. Rechtsanwalt kann Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse Ausnahmefällen auch Stellungnahmen amtlichen Vertretern Justiz führen ; müssen belegen Kenntnisse Fachbereiche erstrecken Anwalt Nachweis führen hat . Beschluß 19 . Juni AnwZ Niedersächsischer Anwaltsgerichtshof Erlaubnis Führung Fachanwaltsbezeichnung Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Rechtsanwälte Prof. Dr. Dr. Rechtsanwältin Dr. 19 . Juni beschlossen : sofortige Beschwerde Antragsgegnerin Beschluß 2 . Senats Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs 30 . August wird zurückgewiesen . Antragsgegnerin hat Kosten Rechtsmittels tragen Antragsteller Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen erstatten . Gegenstandswert Beschwerdeverfahrens wird DM festgesetzt . Gründe : Antragsteller ist Jahre Rechtsanwalt zugelassen etwa Jahren hauptsächlich Strafverteidiger tätig . 15 . Mai wurde Vorstand Antragsgegnerin ordentlichen Mitglied neu gegründeten Fachausschusses Strafrecht bestellt . konstituierenden Sitzung Fachausschusses wurde Antragsteller stellvertretenden Vorsitzenden gewählt . 22 . Oktober hat Antragsteller Antragsgegnerin beantragt Fachanwaltsbezeichnung Strafrecht verleihen . Antragsteller hat Fachlehrgang § Abs. vorgesehen ist teilgenommen Nachweis besonderen theoretischen Kenntnisse zahlreiche Stellungnahmen Richtern Staatsanwälten Strafverfahren Vollstreckung amtlich beteiligten Personen vorgelegt . Fachausschuß Strafrecht gelangte Sitzung 13 . Mai einstimmig Ergebnis Antragsteller Voraussetzungen Verleihung Fachanwaltsbezeichnung erfüllt habe . Bescheid 8 . Februar hat Vorstand Antragsgegnerin Antrag jedoch zurückgewiesen Rechtsanwalt Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse geführt habe . Antrag Rechtsanwalts hat gerichtshof Bescheid aufgehoben Antragsgegnerin aufgegeben Antragsteller Bezeichnung " Fachanwalt Strafrecht " gestatten . richtet zugelassene sofortige Beschwerde Antragsgegnerin . II . gemäß § Abs. zulässige Rechtsmittel hat Sache Erfolg . Antragsteller besitzt langjährigen Tätigkeit Strafverteidiger gemäß § erforderlichen praktischen Erfahrungen auch Antragsgegnerin Zweifel gezogen wird . hat Zurückweisung Gesuchs allein begründet Antragsteller habe besonderer theoretischer Kenntnisse erbracht . hält rechtlichen Nachprüfung stand . Antragsteller hat vielmehr Anwaltsgerichtshof Recht angenommen hat Voraussetzungen Verleihung Fachanwaltsbezeichnung Strafrecht erfüllt . 1 . Antragsgegnerin mußte allerdings Antrag schon stattgeben Fachausschuß Sitzung 13 . Mai Ergebnis gelangt war Antragsteller habe § geforderten Nachweis erbracht . Antrag Rechtsanwalts hat Vorstand Rechtsanwaltskammer befinden § Abs. . gesetzliche Regelung sieht Entscheidung Prüfung Nachweise Ausschuß Kammer vorausgeht . hat Gesetzgeber Fachausschuß Aufgabe übertragen Entschließung Kammer vorzubereiten jedoch Entscheidungskompetenz Vorstand Fachausschuß verlagert . Prüfung bildet lediglich vorgeschaltetes Verfahren Stellungnahme Gesuch Antragstellers abzuschließen ist § Abs. . Ergebnis Fachausschuß gelangt ist Begründung muß Vorstand Zuge treffenden Entscheidung zwar rechtlicher tatsächlicher Hinsicht eingehend auseinandersetzen . Bindung Beschluß Fachausschusses sehen jedoch Gesetz noch Fachanwaltsordnung so Frage beruhen kann Satzungsversammlung ermächtigt gewesen wäre Wege Satzung Vorstand Rechtsanwaltskammer untersagen Ergebnis Prüfung Fachausschuß abzuweichen . 2 . Beurteilung Bewerber vorgelegten Unterlagen geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse nachweisen ist uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich . 21 . Juni AnwZ m.w . . . . Streitfall gelangt Senat Übereinstimmung Vorinstanz Ergebnis Antragsteller gebotenen Nachweis geführt hat . Rechtsanwalt besitzt besondere theoretische Kenntnisse betreffenden Fachgebiet erheblich Maß gen üblicherweise berufliche Ausbildung praktische Erfahrung Beruf vermittelt wird § Abs. . Erwerb Kenntnisse wird Regel erfolgreiche Teilnahme entsprechenden anwaltsspezifischen Lehrgang nachgewiesen Abs. . Satzung läßt jedoch Kenntnisse auch Weise belegt werden können Abs. . Insoweit zeigt Satzung konkreten Alternativen . bleibt grundsätzlich einzelnen Rechtsanwalt überlassen Weise erforderlichen Nachweis führt . Falle notwendig ist Vorlage Zeugnissen Bescheinigungen anderen schriftlichen Unterlagen § Abs. . Antragsgegnerin angefochtenen Bescheid selbst zutreffend ausführt kommen insbesondere Nachweise Besuch anderer Lehrveranstaltungen eigene Lehrtätigkeit wissenschaftliche Veröffentlichungen Rede stehenden Rechtsgebiet eigene Arbeitsnachweise mehrjährige Tätigkeit Richter Staatsanwalt Prüfer Staatsexamen Betracht . müssen Unterlagen erkennen lassen Rechtsanwalt gewählten Weg Wissen hat aneignen können jeweiligen Fachlehrgang vermittelt wird Abs. . § § sind Bereiche bezeichnet anwaltlichen Fachlehrgänge erstrecken müssen § Fachgebiet Strafrecht betrifft . Hinblick Fachanwaltsordnung einzelnen Rechtsanwalt Art Weise Kenntnisse belegt großen Spielraum läßt kann vorneherein unzulässig sein Nachweis so führen Antragsteller unternommen hat . Juristen Wahrnehmung amtlichen Tätigkeit Rechtsanwalt Ausübung beruflichen Tätigkeit längeren Zeitraum häufiger begegnet sind vermögen Regel Rechtskenntnisse sachgerecht einzuschätzen . Erfahrungsgemäß sind auch allenfalls dann bereit entsprechend positive aussagekräftige Stellungnahmen Fachkenntnissen Rechtsanwalts abzugeben Leistungen Überzeugung deutlich Durchschnitt liegen ; Personenkreis ist rechtlichen Gesichtspunkt anfragenden Rechtsanwalt verpflichtet Rechtskenntnissen äußern . gleichwohl völlig auszuschließenden Gefahr eventuellen Mißbrauchs Möglichkeit kann geeigneter Weise begegnet werden Nachweis strenge Anforderungen gestellt werden allein Rechtsanwalt erfüllen vermag Juristen beruflichen Arbeit regelmäßig zusammentrifft ersichtlich allgemein Spezialist besagten Fachgebiet anerkannt ist . werden Regel nur Rechtsanwälte erreichen schon beträchtliche Zeit schwerpunktmäßig Gebiet gearbeitet haben Fachanwaltsbezeichnung erstreben . Hat Rechtsanwalt aber fachliches Ansehen erlangt so Ansicht Arbeit kennen erforderliche besondere theoretische Fachwissen unzweifelhaft besitzt ist gerechtfertigt Verleihung Fachanwaltsbezeichnung Teilnahme Lehrgang abhängig machen Unterrichtsstoff Rechtsanwalt offenbar schon beherrscht . Bedarf Wissensvermittlung mehr Lehrganges üblicherweise erfolgt würde Besuch Veranstaltung wesentlichen nur zeitraubende Förmelei darstellen wäre Rechtsanwalt zumutbar . Antragsteller ist gelungen strenge Anforderungen geknüpften Nachweis § Abs. FAO erbringen . Rechtsanwalt hat insgesamt Schreiben Richtern Staatsanwälten Raum näheren Umgebung vorgelegt einhellig weit überdurchschnittliche Leistungen Strafverteidiger bestätigen ganz überwiegend auch fachlichen Wissensstand besonders hervorheben . befinden Stellungnahmen Leitenden Oberstaatsanwältin Staatsanwaltschaft Präsidenten Oberlandesgerichts hat Präsidenten Landgerichts Amtsgerichts Stellungnahmen verschiedener Strafrichter einholen lassen faßt Äußerungen folgt : Rechtsanwalt beherrsche Methodik Recht Strafverteidigung ; verfüge gute Fachkenntnisse materiellen Strafrechts Steuerrechts offensichtlich kontinuierliches Studium Literatur Rechtsprechung neuesten Stand halte . berücksichtige auch soziale wirtschaftliche gesellschaftliche Hintergründe gutem Judiz praktischem Geschick bereite gründlich Hauptverhandlungen sichere Argumente wissenschaftlich erforderlich sei . Bereitschaft Organen Justiz Bemühen Antragstellers Verleihung Fachanwaltsbezeichnung unterstützen belegt eindrucksvoll fachliche Wertschätzung Rechtsanwalt Strafrechtler Laufe bereits etwa Jahren bestehenden Spezialisierung Gebiet beruflichen Umfeld erworben hat . Berufung Antragstellers neu gegründeten Fachausschuß Strafrecht Wahl stellvertretenden Vorsitzenden Gremiums zeigen Kollegen entsprechendes Ansehen genießt insbesondere schwer beurteilenden Grenzfällen sachgerechte Gestaltung Beurteilung Fachgesprächs § Abs. zutraut . Meinung Antragsgegnerin lassen erteilten Bescheinigungen hinreichend erkennen besonderen theoretischen Kenntnisse Antragstellers § genannten Bereiche erstrecken . Präsident Oberlandesgerichts hebt nämlich auch gute Kenntnisse Rechtsanwalts Steuerrecht . sind besondere theoretische Kenntnisse Strafrecht umfassend belegt . besteht folglich auch Veranlassung Fachgespräch anzuordnen ; theoretischen Kenntnisse lassen bereits schriftlichen Unterlagen hinreichend beurteilen § Abs. . Salditt