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2.6 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
17
.
Mai
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
mündlicher
Verhandlung
17
.
Mai
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluß
1
.
Senats
Bayerischen
Anwaltsgerichtshofs
16
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Antragsteller
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
Euro
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
ist
Rechtsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgerichten
zugelassen
.
Verfügung
28
.
Januar
hat
Antragsgegnerin
Zulassung
Vermögensverfalls
widerrufen
.
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
hat
Anwaltsgerichtshof
zurückgewiesen
.
Hiergegen
richtet
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
.
Rechtsmittel
ist
zulässig
§
Nr.
bleibt
jedoch
Sache
Erfolg
.
§
Abs.
Nr.
ist
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
widerrufen
Rechtsanwalt
geraten
ist
sei
Interessen
Rechtsuchenden
gefährdet
sind
.
Vermögensverfall
ist
gegeben
Rechtsanwalt
ungeordnete
schlechte
finanzielle
Verhältnisse
absehbarer
Zeit
ordnen
kann
geraten
außerstande
ist
Verpflichtungen
nachzukommen
.
wird
vermutet
Antragsteller
Vollstreckungsgericht
führende
Verzeichnis
eingetragen
ist
.
Beweisanzeichen
sind
weiter
Erwirkung
Schuldtiteln
Vollstreckungsmaßnahmen
.
Situation
war
Antragsteller
Zeitpunkt
Erlasses
Widerrufsverfügung
gegeben
.
war
Schuldnerverzeichnis
eingetragen
Sache
M
Forderung
Höhe
DM
29
.
Mai
Haftbefehl
Erzwingung
eidesstattlichen
Versicherung
erlassen
war
.
Ferner
bestanden
weitere
Widerrufsverfügung
einzelnen
aufgeführte
Vollstreckungstitel
.
Widerrufsgrund
nachträglich
entfallen
ist
ergibt
schon
Antragsteller
14
.
März
eidesstattliche
Versicherung
abgegeben
hat
.
Antragsteller
Begründung
Antrags
gerichtliche
Entscheidung
angegeben
hatte
fast
Widerrufsverfügung
aufgeführten
Positionen
seien
erledigt
hat
belegt
.
Gegenteil
sind
weitere
Vollstreckungsmaßnahmen
Antragsteller
bekannt
geworden
;
so
ist
Verfahren
M
Forderung
Höhe
Euro
25
.
April
Überweisungsbeschluß
erlassen
worden
.
Anhaltspunkte
Interessen
Rechtsuchenden
hier
ausnahmsweise
gefährdet
sind
sind
gegeben
.
Antragsteller
ist
erheblich
verspäteter
Weiterleitung
Fremdgeldern
rechtskräftig
Urteil
Landgerichts
12
November
Verbindung
Urteil
Amtsgerichts
12
Juli
Geldstrafe
verurteilt
worden
.
Inhalt
Schriftsatzes
12
.
Mai
gab
Senat
Anlaß
Vertagung
da
Antragsteller
ausreichend
Zeit
hatte
Angelegenheiten
ordnen
Senat
schriftsätzlich
vorzutragen
.
Salditt
Otten
Schott