BESCHLUSS AnwZ 17 . Mai Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Rechtsanwälte Prof. Dr. Dr. Dr. mündlicher Verhandlung 17 . Mai beschlossen : sofortige Beschwerde Antragstellers Beschluß 1 . Senats Bayerischen Anwaltsgerichtshofs 16 . Dezember wird zurückgewiesen . Antragsteller hat Kosten Rechtsmittels tragen Antragsgegnerin Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird Euro festgesetzt . Gründe : Antragsteller ist Rechtsanwaltschaft Amtsgericht Landgerichten zugelassen . Verfügung 28 . Januar hat Antragsgegnerin Zulassung Vermögensverfalls widerrufen . Antrag gerichtliche Entscheidung hat Anwaltsgerichtshof zurückgewiesen . Hiergegen richtet sofortige Beschwerde Antragstellers . Rechtsmittel ist zulässig § Nr. bleibt jedoch Sache Erfolg . § Abs. Nr. ist Zulassung Rechtsanwaltschaft widerrufen Rechtsanwalt geraten ist sei Interessen Rechtsuchenden gefährdet sind . Vermögensverfall ist gegeben Rechtsanwalt ungeordnete schlechte finanzielle Verhältnisse absehbarer Zeit ordnen kann geraten außerstande ist Verpflichtungen nachzukommen . wird vermutet Antragsteller Vollstreckungsgericht führende Verzeichnis eingetragen ist . Beweisanzeichen sind weiter Erwirkung Schuldtiteln Vollstreckungsmaßnahmen . Situation war Antragsteller Zeitpunkt Erlasses Widerrufsverfügung gegeben . war Schuldnerverzeichnis eingetragen Sache M Forderung Höhe DM 29 . Mai Haftbefehl Erzwingung eidesstattlichen Versicherung erlassen war . Ferner bestanden weitere Widerrufsverfügung einzelnen aufgeführte Vollstreckungstitel . Widerrufsgrund nachträglich entfallen ist ergibt schon Antragsteller 14 . März eidesstattliche Versicherung abgegeben hat . Antragsteller Begründung Antrags gerichtliche Entscheidung angegeben hatte fast Widerrufsverfügung aufgeführten Positionen seien erledigt hat belegt . Gegenteil sind weitere Vollstreckungsmaßnahmen Antragsteller bekannt geworden ; so ist Verfahren M Forderung Höhe Euro 25 . April Überweisungsbeschluß erlassen worden . Anhaltspunkte Interessen Rechtsuchenden hier ausnahmsweise gefährdet sind sind gegeben . Antragsteller ist erheblich verspäteter Weiterleitung Fremdgeldern rechtskräftig Urteil Landgerichts 12 November Verbindung Urteil Amtsgerichts 12 Juli Geldstrafe verurteilt worden . Inhalt Schriftsatzes 12 . Mai gab Senat Anlaß Vertagung da Antragsteller ausreichend Zeit hatte Angelegenheiten ordnen Senat schriftsätzlich vorzutragen . Salditt Otten Schott