You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

334 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
4/09
AnwZ
22
.
März
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richterinnen
Roggenbuck
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
Prof.
Dr.
mündlicher
Verhandlung
22
.
März
beschlossen
:
sofortigen
Beschwerden
Antragstellers
Beschlüsse
1
.
Senats
Anwaltsgerichtshofes
Landes
22
.
August
12
.
Dezember
werden
zurückgewiesen
.
Antragsteller
hat
Kosten
Rechtsmittel
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
insgesamt
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
ist
Oktober
Rechtsanwaltschaft
zugelassen
worden
.
Antragsgegnerin
hat
Bescheid
4
.
März
Zulassung
gemäß
§
Abs.
Nr.
Vermögensverfalls
widerrufen
.
weiterem
Bescheid
2
.
Juni
hat
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
fehlender
Unterhaltung
Berufshaftpflichtversicherung
§
Abs.
Nr.
widerrufen
sofortige
Vollziehung
Verfügung
angeordnet
.
Anwaltsgerichtshof
hat
Verfügung
4
.
März
gerichteten
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
Beschluss
22
.
Verfügung
2
.
Juni
gerichteten
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
Beschluss
12
.
Dezember
zurückgewiesen
.
wendet
Antragsteller
jeweils
sofortigen
Beschwerde
.
II
.
Rechtsmittel
sind
zulässig
§
Abs.
Nr.
Abs.
.
Abs.
haben
Sache
aber
Erfolg
.
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
ist
Recht
widerrufen
worden
.
1
.
Voraussetzungen
Widerruf
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Vermögensverfalls
gemäß
§
Abs.
Nr.
schon
gesetzliche
Vermutung
Eintragung
Antragstellers
Vollstreckungsgericht
führende
Verzeichnis
§
maßgeblichen
Zeitpunkt
Widerrufsverfügung
hinreichend
belegt
war
sind
angefochtenen
Beschluss
22
.
August
zugrunde
liegenden
Widerrufsverfügung
zutreffend
dargetan
.
Eintragungen
Schuldnerverzeichnis
fehlerhaft
wären
Widerrufsgrund
nachträglich
entfallen
wäre
ist
ersichtlich
.
Zwar
hat
Antragsteller
Verfahren
Anwaltsgerichtshof
Begründung
sofortigen
Beschwerde
behauptet
eidesstattlichen
Versicherung
auch
Haftbefehlen
zugrunde
liegenden
Forderungen
auch
weitgehend
sonstigen
geltend
gemachten
Forderungen
bezahlt
haben
.
hat
jedoch
Belege
vorgelegt
.
Vermögensverfall
führt
regelmäßig
Gefährdung
Interessen
Rechtsuchenden
insbesondere
Hinblick
Umgang
Rechtsanwalts
Mandantengeldern
.
Anhaltspunkte
Ausnahmefall
liegen
.
2
.
Widerrufsgrund
§
Abs.
Nr.
lag
Zeitpunkt
Widerrufsverfügung
ebenfalls
ist
auch
nachträglich
weggefallen
.
-Versicherung
Antragstellers
hatte
pflichtversicherungsvertrag
Schadensfalles
14
.
Dezember
gekündigt
.
Antragsteller
schloss
neuen
Versicherungsvertrag
.
-Versicherung
Angaben
che
Prämie
verlangte
.
Offenbar
Prämienzahlung
widerrief
.
Versicherung
Versicherungsbestätigung
23
.
Januar
Beginn
14
.
Dezember
7
.
April
.
Bemühungen
Antragstellers
ist
Termin
gelungen
anderweitigen
Vertragsschluss
nachzuweisen
.
vorgelegte
Versicherungsantrag
genügt
.
Roggenbuck
Vorinstanz
:
Entscheidung