You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

94 lines
732 B

BESCHLUSS
Z
15
.
September
verwaltungsrechtlichen
Anwaltssache
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Berichterstatterin
15
.
September
beschlossen
:
Berufungsverfahren
wird
eingestellt
.
Kläger
hat
Kosten
Berufungsverfahrens
tragen
.
Streitwert
Berufungsverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Kläger
Berufung
Urteil
1
.
Senats
Anwaltsgerichtshofs
Landes
7
.
März
zurückgenommen
hat
ist
Berufungsverfahren
entsprechend
§
Abs.
VwGO
einzustellen
.
§
Satz
§
Abs.
Satz
VwGO
veranlasste
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
Satz
§
Abs.
VwGO
.
Streitwertfestsetzung
beruht
§
Abs.
.
Entscheidung
trifft
§
Satz
Abs.
Abs.
Satz
VwGO
Berichterstatterin
.
Vorinstanz
:
Naumburg
Entscheidung