BESCHLUSS Z 15 . September verwaltungsrechtlichen Anwaltssache Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Berichterstatterin 15 . September beschlossen : Berufungsverfahren wird eingestellt . Kläger hat Kosten Berufungsverfahrens tragen . Streitwert Berufungsverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Kläger Berufung Urteil 1 . Senats Anwaltsgerichtshofs Landes 7 . März zurückgenommen hat ist Berufungsverfahren entsprechend § Abs. VwGO einzustellen . § Satz § Abs. Satz VwGO veranlasste Kostenentscheidung folgt § Abs. Satz § Abs. VwGO . Streitwertfestsetzung beruht § Abs. . Entscheidung trifft § Satz Abs. Abs. Satz VwGO Berichterstatterin . Vorinstanz : Naumburg Entscheidung