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26 KiB

NAMEN
AnwZ
Verkündet
:
20
.
März
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
verwaltungsrechtlichen
Anwaltssache
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
ECLI
:
:
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
mündliche
Verhandlung
20
.
März
Präsidentin
Bundesgerichtshofs
Richter
Bellay
Rechtsanwalt
Dr.
Rechtsanwältin
Recht
erkannt
:
Berufung
Klägerin
Urteil
2
.
Senats
Hessischen
Anwaltsgerichtshofs
2
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Berufungsverfahrens
.
Gegenstandswert
wird
festgesetzt
.
Tatbestand
:
Klägerin
Rechtsanwältin
Pferdewirtschaftsmeisterin
beantragte
16
.
April
Beklagten
Befugnis
Führung
Bezeichnung
"
Fachanwältin
Medizinrecht
"
verleihen
.
lehnte
Beklagte
Bescheid
18
.
September
.
Klägerin
habe
Erwerb
besonderen
praktischen
Erfahrungen
§
Abs.
Buchst
.
nachgewiesen
.
nahezu
bearbeiteten
Fälle
stammten
Bereich
Tiermedizin
;
Medizinrecht
beziehe
jedoch
.
hiergegen
gerichtete
Klage
hatte
Erfolg
.
Urteil
Anwaltsgerichtshofs
MedR
richtet
Senat
zugelassene
Berufung
Klägerin
.
Entscheidungsgründe
:
Berufung
ist
zulässig
hat
Sache
aber
Erfolg
.
Anwaltsgerichtshof
hat
Klage
Recht
abgewiesen
.
§
Abs.
Satz
Abs.
hat
Antragsteller
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
besondere
theoretische
Kenntnisse
besondere
praktische
Erfahrungen
nachzuweisen
.
liegen
Fachgebiet
erheblich
Maß
übersteigen
üblicherweise
berufliche
Ausbildung
praktische
Erfahrung
Beruf
vermittelt
wird
§
Abs.
.
Erwerb
Fachanwaltstitels
Medizinrecht
muss
Antragsteller
besonderen
praktischen
Erfahrungen
anbetrifft
letzten
Jahre
Antragstellung
persönlich
weisungsfrei
Rechtsanwalt
mindestens
Fälle
bearbeitet
haben
mindestens
rechtsförmliche
Verfahren
mindestens
gerichtliche
Verfahren
;
Fälle
müssen
mindestens
verschiedene
Bereiche
§
Nr.
FAO
beziehen
Bereiche
mindestens
Fälle
§
Abs.
Buchst
.
.
Erwerb
besonderen
praktischen
Erfahrungen
Medizinrecht
hat
Klägerin
nachgewiesen
.
teilt
Senat
Auffassung
Anwaltsgerichtshofs
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
Medizinrecht
möglich
ist
Antragsteller
nahezu
ausschließlich
Rechtsfälle
Bereich
Veterinärmedizin
bearbeitet
hat
nachfolgend
.
könnte
selbst
anders
sehen
wollte
Klägerin
Titel
verliehen
werden
Positionen
umfassende
Liste
notwendige
Zahl
anzuerkennenden
Fällen
enthält
nachfolgend
.
II
.
1
.
Auffassung
Klägerin
steht
Anspruch
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
Zusammenhang
bearbeiteten
veterinärmedizinischen
Rechtsfällen
bereits
entsprechenden
"
Zusicherung
"
Beklagten
.
Unrecht
beruft
Klägerin
insoweit
E-Mail
15
.
Januar
.
hat
Referent
Beklagten
Reaktion
E-Mail
Klägerin
7
November
Bestätigung
gebeten
hat
tiermedizinische
Fälle
anerkennungsfähig
seien
mitgeteilt
"
Auffassung
Fachausschusses
Medizinrecht
allein
Tatsache
überwiegend
Bereich
Veterinärrechts
tätig
sind
Anerkennung
Fälle
grundsätzlich
entgegensteht
also
auch
veterinärrechtliche/pferderechtliche
Fälle
anerkannt
werden
können
.
müssen
jedoch
auch
übrigen
Voraussetzungen
Fachanwaltsordnung
erfüllen
also
insbesondere
Fälle
mindestens
verschiedenen
Bereichen
§
Nr.
FAO
nachweisen
Bereiche
mindestens
Fälle
§
.
"
Hierin
ist
anders
Klägerin
meint
wirksame
verwaltungsrechtliche
Zusicherung
Beklagten
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
VwVfG
sehen
verpflichtet
hätte
Klägerin
Antrag
16
.
April
Befugnis
Führung
Bezeichnung
"
Fachanwältin
Medizinrecht
"
verleihen
Antrag
Begründung
abzulehnen
veterinärrechtliche/pferderechtliche
Fälle
könnten
gezählt
werden
.
Anerkennung
Fällen
entscheidet
verbindlich
ausschließlich
Vorstand
Beklagten
Rahmen
Antragsverfahrens
Fachanwaltsordnung
§
Abs.
.
Vorstand
ist
Stellungnahme
Fachausschusses
gebunden
vgl.
nur
Senat
Beschlüsse
19
.
Juni
AnwZ
7
.
März
AnwZ
BRAK-Mitt
.
;
Offermann-Burckart
Bundesrechtsanwaltsordnung
4
.
Aufl
.
.
;
Hartung
aaO
.
18
;
Quaas
Anwaltliches
Berufsrecht
2
.
Aufl
.
.
§
.
;
Vossebürger
Bundesrechtsanwaltsordnung
9
.
Aufl
.
.
§
.
.
Bereits
schließt
15
.
Januar
Klägerin
gewünschte
Bedeutung
Verfahren
beizumessen
.
kommt
einmal
Anfrage
Klägerin
Rechtsauskunft
Sinne
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
Zusage
Erlasses
bestimmten
Verwaltungsakts
gerichtet
war
Wirksamkeit
Zusicherung
§
Abs.
Satz
erforderliche
Schriftform
E-Mail
besonderen
hier
eingehaltenen
Erfordernissen
unterliegt
Abs.
§
Abs.
VwVfG
.
2
.
Auch
Klägerin
vorgetragenen
Umstand
Vergangenheit
Rechtsanwaltskammern
Fachanwaltstitel
Medizinrecht
Personen
verliehen
haben
Schwerpunkt
Tätigkeit
Recht
Veterinärmedizin
hatten
lässt
anders
Klägerin
meint
Anspruch
Art
.
Abs.
GG
Verleihung
Fachanwaltsbezeichnung
ableiten
.
Gleichbehandlungsgrundsatz
gilt
nur
Verhältnis
selben
Rechtsträger
wird
verletzt
Rechtsnorm
verschiedenen
Rechtsträgern
unterschiedlich
ausgelegt
wird
vgl.
nur
BVerfGE
54
68
;
91
;
;
1
;
.
Abgesehen
ist
Anerkennungsfähigkeit
veterinärmedizinischer
Rechtsfälle
Senat
befragten
Rechtsanwaltskammern
sehr
streitig
.
halten
veterinärmedizinische
Fälle
unbegrenzt
berücksichtigungsfähig
lehnen
Berücksichtigung
grundsätzlich
.
Reihe
Kammern
erachtet
Berücksichtigung
Rahmen
einzelner
Fallgruppen
zwar
zulässig
jedoch
Verleihung
Fachanwaltstitels
nahezu
ausschließlich
Verfahren
bearbeitet
wurden
.
3
.
Kommentarliteratur
Fachanwaltsordnung
wird
Frage
Fälle
Bereich
Veterinärmedizin
Rahmen
§
gezählt
werden
können
behandelt
.
Rahmen
jeweiligen
Darstellung
verwandten
Begrifflichkeiten
Beispiele
sind
allerdings
abgesehen
neutralen
Formulierungen
Bereich
Zahn-)medizin
zuzuordnen
vgl.
etwa
Offermann-Burckart
Bundesrechtsanwaltsordnung
4
.
Aufl
.
.
.
.
.
;
:
Fachanwalt
werden
bleiben
3
.
Aufl
.
.
.
;
Quaas
Gaier/Wolf/Göcken
Anwaltliches
Berufsrecht
2
.
Aufl
.
.
.
.
f.
;
Scharmer
Fachanwaltsordnung
6
.
Aufl
.
.
.
.
.
;
Vossebürger
Bundesrechtsanwaltsordnung
9
.
Aufl
.
.
§
.
.
.
4
.
Rechtsprechung
Anwaltsgerichtshöfe
ist
abgesehen
angefochtenen
Entscheidung
Frage
bisher
nur
Niedersächsischen
Anwaltsgerichtshof
thematisiert
worden
.
hat
Urteil
23
.
April
juris
allerdings
nähere
Begründung
insoweit
Wesentlichen
Bezugnahme
"
auch
Parteien
Einvernehmen
besteht
tierärztlichen
Mandate
geeignet
sein
können
besondere
Kenntnisse
Medizinrecht
nachzuweisen
grundsätzlich
anzuerkennen
seien
"
Meinung
vertreten
Medizinrecht
gehöre
auch
Veterinärmedizin
aaO
.
.
5
.
allgemeinen
Sprachgebrauch
Wortlaut
§
Abs.
Buchst
.
lässt
grundsätzlicher
Ausschluss
Veterinärmedizinrechts
entnehmen
.
bezieht
"
Medizinrecht
"
allgemein
"
rechtlichen
Aspekte
Gesundheitswesens
Krankenversorgung
Medizin
Gesamtheit
"
"
Medizin
"
"
Lehre
Vorbeugung
Erkennung
Behandlung
Krankheiten
Verletzungen
Menschen
Tieren
sei
.
Bedeutungswörterbuch
4
.
Aufl
.
S.
wird
"
Medizin
"
Wissenschaft
gesunden
kranken
Organismus
Menschen
"
definiert
fehlt
anschließenden
Aufzählung
Medizinbereiche
Tiermedizin
.
wird
Brockhaus
Brockhaus
Bänden
10
.
Aufl
.
S.
"
Medizin
"
"
Wissenschaft
gesunden
kranken
Funktionszustand
menschlichen
tierischen
pflanzlichen
Organismus
verstanden
.
juristischen
Standardwerken
"
Medizinrecht
"
vgl.
etwa
Münchener
Medizinrecht
2
.
Aufl
.
;
Spickhoff
Medizinrecht
7
.
Aufl
.
sind
üblicherweise
auch
Passagen
Tierarztrecht
enthalten
allerdings
Umfang
geringe
Bedeutung
haben
.
§
aufgeführten
Bereiche
Fachgebiets
Medizinrecht
bieten
unterschiedliches
Bild
.
Teilweise
sind
Folgenden
einheitlich
:
teilweise
betreffen
zumindest
erster
Linie
teilweise
sind
aber
auch
mehrdeutig
.
So
ist
Nr.
"
Recht
medizinischen
Behandlung
insbesondere
zivilrechtliche
Haftung
strafrechtliche
Haftung
"
Verständnis
möglich
auch
veterinärmedizinische
Behandlungen
erfasst
sind
.
betrifft
allerdings
weniger
Bereich
strafrechtliche
Verantwortlichkeit
Ärzten
gemeinhin
Spannungsfeld
ärztlicher
Heilbehandlung
fahrlässiger
Körperverletzung
ggfs.
fahrlässiger
Tötung
abspielt
.
dürfte
strafrechtliche
Haftung
Tierärzten
nur
selten
Betracht
kommen
.
Klägerin
Zusammenhang
angesprochenen
Tatbestände
vorsätzlichen
Sachbeschädigung
§
StGB
Verstoßes
§
Tötung
Wirbeltieres
vernünftigen
Grund
;
Zufügung
erheblicher
Schmerzen
Leiden
Rohheit
Zufügung
anhaltender
wiederholender
erheblicher
Schmerzen
Leiden
liegen
tierärztlichen
Behandlung
eher
.
Fachanwalt
Medizinrecht
erwarteten
Kenntnissen
strafrechtlichen
Haftung
so
Klägerin
Tatbestand
Verletzung
Privatgeheimnissen
Tierarzt
§
Abs.
Nr.
StGB
spezielle
Strafbestimmungen
Arzneimittelgesetz
§
Zusammenhang
sog.
Dispensierrecht
Tierärzten
gemeint
sein
sollen
ist
auch
naheliegend
.
Zivilrecht
bestehen
gewisse
Parallelen
.
Zwar
gelten
§
.
Behandlungsvertrag
nur
Verhältnis
Arzt/Patient
sind
Normen
Dokumentationspflichten
speziell
besonderen
Bedürfnisse
Menschen
Schutz
Selbstbestimmungsrechts
aber
Behandlung
Tieren
zugeschnitten
vgl.
Entwurf
Bundesregierung
Gesetz
Verbesserung
Rechte
Patientinnen
Patienten
Drucks
.
S.
.
Auch
stellt
Schaden
Tier
regelmäßig
anders
Patienten
Beispiel
Schmerzensgeld
Haushaltsführungsschaden
Erwerbsschaden
.
Jedoch
bestehen
auch
Gemeinsamkeiten
.
So
sind
Beispiel
Rechtsprechung
humanmedizinischen
Bereich
entwickelten
Grundsätze
Beweislastumkehr
groben
Behandlungsfehler
jetzt
§
Abs.
auch
Rahmen
tierärztlichen
Haftung
anzuwenden
vgl.
Urteil
10
.
Mai
.
.
.
Nr.
"
Recht
privaten
gesetzlichen
Krankenversicherung
insbesondere
Vertragszahnarztrecht
Grundzüge
Pflegeversicherung
"
ist
eindeutig
humanmedizinischen
Bereich
zugeschnitten
unabhängig
Klägerin
hinweist
Versicherungsunternehmen
auch
Haustiere
insbesondere
Hund
Pferd
Tierkrankenversicherungen
angeboten
werden
.
Nr.
"
Berufsrecht
Heilberufe
insbesondere
ärztliches
Berufsrecht
Grundzüge
Berufsrechts
sonstiger
Heilberufe
"
Nr.
"
Gesellschaftsrecht
Heilberufe
Vertragsgestaltung
"
Nr.
"
Vergütungsrecht
Heilberufe
"
wird
Begriff
Heilberufe
verwandt
.
zählt
nur
Humanmediziner
auch
Tierarzt
.
entspricht
Heilberufsgesetzen
Länder
vgl.
nur
Hessisches
Heilberufsgesetz
7
.
Februar
.
.
Insoweit
lässt
Wortlaut
zahn)ärztliche
tierärztliche
Berufsrecht
zahn)ärztliche
tierärztliche
Gesellschaftsrecht
zahn)ärztliche
;
tierärztliche
Vergütungsrecht
§
subsumieren
.
Allerdings
bestehen
unerhebliche
Unterschiede
Bereichen
;
so
spielt
tragsarztrecht
Verhältnis
Kassenärztlichen
Vereinigung
gesetzlichen
Krankenversicherung
Gestaltung
Gesellschaftsverträgen
Praxisübernahme
-auseinandersetzung
auch
Vergütungsrecht
nur
humanmedizinischen
Bereich
wichtige
Rolle
.
Nr.
"
Krankenhausrecht
Bedarfsplanung
Finanzierung
Chefarztvertragsrecht
"
ist
zugeordnet
.
Begriff
"
Krankenhaus
"
wird
auch
Zusammenhang
Behandlung
Tieren
"
Tierkliniken
"
üblicherweise
verwandt
.
Nr.
"
Grundzüge
Medizinprodukterechts
"
anbetrifft
bezieht
Arzneimittelgesetz
.
S.
Versorgung
Menschen
Tieren
.
Gesetz
Medizinprodukte
BGBl
.
S.
dient
§
Schutz
"
Patienten
Anwender
Dritter
siehe
auch
"
Menschen
bezogenen
Begriffsdefinitionen
§
Nr.
.
gilt
grundsätzlich
veterinärmedizinische
Produkte
vgl.
nur
Anhalt/Dieners
Handbuch
Medizinprodukterechts
§
.
28
;
Rehmann/Wagner
2
.
Aufl
.
.
grundsätzlichen
Befund
auch
ändert
so
Klägerin
Verweisung
§
Abs.
§
Abs.
so
verstehen
wollte
jedenfalls
sog.
Applikationshilfen
diesbezüglichen
Regelungen
ausnahmsweise
auch
Behandlung
Tieren
Anwendung
finden
.
Nr.
"
Grundzüge
Apothekenrechts
"
zielt
humanmedizinischen
Bereich
.
§
Abs.
Gesetzes
Apothekenwesen
.
S.
obliegt
Apotheken
öffentlichen
Interesse
botene
Sicherstellung
ordnungsgemäßen
Arzneimittelversorgung
Bevölkerung
.
Grundzügen
Apothekenrechts
Klägerin
meint
auch
Verordnung
tierärztliche
Hausapotheken
.
gemeint
sein
könnte
ist
eher
fernliegend
.
6
.
Entstehungsgeschichte
Norm
lässt
notwendigen
Sicherheit
entnehmen
Willen
Satzungsversammlung
veterinärmedizinische
Rechtsfälle
berücksichtigen
sind
.
Allerdings
stand
Ausschuss
Satzungsversammlung
Text
§
erarbeitete
wurde
offenbar
nur
humanmedizinische
Bereich
Augen
.
Insoweit
erläuterte
Rechtsanwalt
Prof.
Dr.
Unterausschuss
"
Medizinrecht
"
erarbeiteten
Ausschuss
modifizierten
Vorschlag
Einführung
Fachanwaltschaft
Medizinrecht
Beginn
3
.
Sitzung
3
.
Satzungsversammlung
22./23
November
folgenden
Worten
S.
:
"
Begriff
"
Medizinrecht
"
handele
neuere
Sprachschöpfung
identisch
vormaligen
Begriffen
"
Arztrechts
"
gar
"
Arzthaftungsrechtes
sei
.
seien
lediglich
Teilbereiche
umfassend
verstehenden
Begriffs
"
Medizinrecht
"
Sammelbezeichnung
Rechtsnormen
Anwendung
verwendet
werde
Behandlung
Patienten
zugelassene
Fachleute
bezögen
.
Medizinrecht
sei
Arztrecht
Gesundheitsrecht
.
schließe
insbesondere
auch
öffentliche
Medizinrecht
"
somit
gesamten
Bereich
Pflegeversicherung
XI
Berufsrecht
Heilberufe
Rechts
Zugangsvoraussetzung
Medizinprodukterecht
.
Begriff
Medizinrechts
habe
zwischenzeitlich
eingebürgert
.
Auch
rechtsschutzsuchende
Publikum
habe
hinreichende
Vorstellung
Inhalt
.
Fachanwalt
Medizinrecht
sei
Inkarnation
Fachanwaltskonzept
bedeute
.
Mensch
brauche
regelmäßig
Arzt
bestehe
also
umfassend
breite
Nachfrage
.
Auch
Überschneidungen
Sozialrecht
gebe
handele
Medizinrecht
abgrenzbares
Rechtsgebiet
notwendige
Ergänzung
Sozialrecht
darstelle
.
"
anschließenden
Diskussion
Satzungsversammlung
wurde
dann
auch
Antrag
gestellt
Nr.
Vorlage
"
Grundzüge
Apothekenrechts
"
"
Tierarztrecht
"
ergänzen
"
Tierarztrechtes
"
.
wurde
Diskussion
eingewandt
Nr.
"
Recht
medizinischen
Behandlung
")
beinhalte
auch
Tierarztrecht
sodass
besonderen
Aufnahme
bedürfe
.
Ergänzungsantrag
Nr.
wurde
letztlich
abgelehnt
S.
.
Ablehnung
beruhte
Satzungsversammlung
mehrheitlich
entsprechend
Ausführungen
Rechtsanwalt
Prof.
Dr.
Medizinrecht
Patientenrecht
"
Mensch
brauche
regelmäßig
Arzt
.
"
ansah
Tierarztrecht
Nr.
dann
Nr.
Nr.
?
umfasst
ansah
ist
Protokoll
entnehmen
.
Allerdings
zeigt
Ablauf
Beratungen
Satzungsversammlung
jedenfalls
Wesentlichen
humanmedizinischen
Bereich
ging
.
gegenteilige
Wertung
Klägerin
Entstehungsgeschichte
sei
"
eindeutig
"
entnehmen
Willen
Satzungsversammlung
tiermedizinrechtliche
Fälle
berücksichtigen
seien
vermag
Senat
nachzuvollziehen
.
Ablehnung
Ergänzungsantrags
allgemeinen
Konsens
Gleichstellung
beruhte
lässt
Protokoll
ableiten
.
Klägerin
zitierten
Redebeiträgen
ergibt
Auffassung
.
Beispiel
Diskussion
Rede
gewesen
ist
Medizinrecht
beschränke
Arzthaftungsrecht
sei
umfassender
verstehen
bezieht
verschiedenen
Bereiche
nen
Text
§
besagt
aber
Einbeziehung
tiermedizinrechtlicher
Fälle
.
Teilnehmer
Satzungsversammlung
Redebeiträgen
verwandten
Begriff
"
Patient
"
Hund
Katze
einbeziehen
wollten
"
klassischer
Patientenanwalt
"
auch
Rechtsanwalt
bezeichnet
werden
sollte
Fälle
Tierbezug
bearbeitet
erschließt
Senat
.
7
.
Klägerin
befürwortete
Gleichstellung
veterinärmedizinrechtlicher
humanmedizinrechtlicher
Fälle
ist
Auffassung
Senats
Sinn
Zweck
Fachanwaltschaften
vereinbaren
.
Rechtsanwalt
Fachanwaltsbezeichnung
führt
weist
rechtsuchende
Publikum
Spezialkenntnisse
praktische
Erfahrungen
Unterschied
anderen
Rechtsanwälten
verfügt
Fachanwaltsbezeichnung
führen
dürfen
vgl.
Senat
Urteil
9
.
Februar
AnwZ
BRAK-Mitt
.
.
.
Bezeichnung
Fachanwalt
erweckt
insoweit
Rechtsuchenden
Interesse
funktionierenden
Rechtspflege
schützenswerte
Erwartung
besonderer
formalisierten
Verfahren
nachgewiesener
theoretischer
praktischer
Kenntnisse
entsprechenden
besonderen
Qualifikation
vgl.
BVerfG
;
;
;
AnwBl
.
.
.
Auslegung
Vorschriften
Fachanwaltsordnung
sind
maßgeblich
berechtigten
Erwartungen
rechtsuchenden
Publikums
vgl.
nur
Senat
Urteile
25
November
AnwZ
.
14
;
27
.
Oktober
AnwZ
.
9
.
Februar
aaO
.
.
Insoweit
hat
Senat
Rechtsprechung
vgl.
Urteil
9
.
Februar
aaO
Fachanwalt
Medienrecht
Erwartung
berechtigt
angesehen
Fachanwalt
praktischen
Erfahrungen
auch
Kerngebieten
ches
erworben
hat
.
Mandant
Fachanwalt
Medizinrecht
geht
erwartet
aber
erster
Linie
Bereich
Rechts
auskennt
.
Medizinrecht
ist
primär
Medizin
Menschen
entsprechenden
Rechtsgebieten
befasst
.
geht
Fachanwalt
besonderen
praktischen
Erfahrungen
nahezu
ausschließlich
veterinärmedizinischen
Bereich
hier
Klägerin
Rechtsfällen
Zusammenhang
Pferden
gesammelt
hat
.
Klägerin
Zusammenhang
aufgeworfene
Frage
sonst
Rechtsuchender
tiermedizinischen
Mandat
wenden
sollte
Fachanwalt
Medizinrecht
impliziert
jegliches
Rechtsgebiet
Fachanwaltschaft
existieren
müsste
.
ist
jedoch
Fall
.
Rechtsuchende
tiermedizinischen
Mandant
können
unabhängig
Fachanwaltschaften
veterinärmedizinrechtlich
geschulte
Rechtsanwälte
wenden
.
können
Rahmen
§
entsprechende
Tätigkeitsschwerpunkte/Interessenschwerpunkte
hinweisen
Übrigen
Klägerin
Briefkopfs
bereits
tut
.
8
.
Auch
systematische
Gründe
sprechen
Klägerin
befürwortete
Gleichstellung
.
Bereich
umfasst
§
Abs.
Buchst
.
Bezug
genommenen
Fallgruppen
§
Nr.
FAO
jeweiligen
Unterfallgruppen
.
Veterinärmedizin
lässt
bereits
Wortlaut
nur
teilweise
subsumieren
.
sollte
zukünftige
Fachanwalt
grundsätzlich
Bereiche
§
abdecken
können
auch
freisteht
Schwerpunktbereiche
Gegenstand
Fall-Liste
macht
.
nur
Bereich
rinärmedizin
tätigen
Rechtsanwalt
sind
aber
vorneherein
wesentliche
Bereiche
§
verschlossen
.
Veterinärmedizin
stellt
insoweit
lediglich
Randbereich
Medizinrechts
.
Klägerin
selbst
verweist
Berufungsbegründung
Fundstellen
juristischen
Kommentarliteratur
Medizinrecht
zwar
auch
Passagen
Tierarztrecht
enthalten
aber
Verhältnis
Behandlung
völlig
untergeordnete
Bedeutung
haben
.
Auch
Klägerin
vorgelegten
Unterlagen
besuchten
Fachanwaltslehrgang
Medizinrecht
bestätigen
Bild
.
Klägerin
hat
Beklagte
gerichteten
Antrag
16
.
April
insoweit
zutreffend
Veterinärmedizin
"
eher
seltene
medizinrechtliche
Fallgestaltung
gesprochen
.
Dementsprechend
hat
auch
Umfrage
Rechtsanwaltskammern
ergeben
Zeit
Einführung
Fachanwaltstitels
Medizinrecht
1
Juli
Frage
Anerkennung
veterinärmedizinrechtlicher
Fälle
Kammerbezirken
heute
überhaupt
gestellt
hat
.
Lediglich
vereinzelten
Fällen
war
Frage
entscheidungserheblich
.
Befund
bestätigt
Schwerpunkt
Medizinrechts
Bereich
Fachanwaltsordnung
eindeutig
ist
.
9
.
Fachanwalt
Medizinrecht
werden
kann
humanmedizinischen
Schwerpunktbereich
nur
vereinzelt
tätig
ist
ist
sachgerecht
.
steht
auch
Hinweis
Klägerin
§
Abs.
Buchst
.
.
müssen
notwendigen
Fälle
mindestens
verschiedene
Bereiche
§
Nr.
FAO
beziehen
Bereiche
mindestens
Fälle
.
Insoweit
setzt
Erwerb
Fachanwaltstitels
Bewerber
Rechtsfälle
Bereichen
§
bearbeitet
hat
vielmehr
genügt
Nachweis
Teilbereichen
ist
also
gewisse
Spezialisierung
möglich
.
So
kann
theoretisch
Fachanwalt
auch
werden
Arzthaftungsfall
Nr.
bearbeitet
hat
so
etwa
Bundesrechtsanwaltsordnung
4
.
Aufl
.
.
sog.
Patientenanwalt
eigentlich
entspricht
rechtsuchende
Publikum
gemeinhin
Fachanwalt
Medizinrecht
versteht
.
Zwar
mag
insoweit
Erwerb
Titels
entsprechend
anderweitig
spezialisierten
Rechtsanwalt
immer
Erwartungen
rechtsuchenden
Bürgers
entsprechen
.
kann
aber
Auffassung
Klägerin
abgeleitet
werden
auch
zulässig
ist
Teilbereichen
§
Nr.
FAO
ausschließlich
tiermedizinische
Rechtsfälle
bearbeiten
.
Medizinrecht
ist
Humanmedizin
Kern
.
gilt
Bereiche
§
.
typische
Kennzeichen
Medizinrechts
jedenfalls
mittelbarer
Patientenbezug
Bezug
Menschen
Medizinrecht
muss
auch
praktischen
Fällen
widerspiegeln
Irreführung
angesprochenen
Verkehrskreise
vermeiden
.
kann
Fachanwalt
Medizinrecht
werden
Klägerin
nur
vereinzelt
Kernbereich
arbeitet
.
.
Selbst
abweichend
Ausführungen
Ziffer
veterinärmedizinische
Rechtsfälle
humanmedizinischen
Rechtsfällen
gleichstellen
Erwerb
Fachanwaltstitels
Medizinrecht
auch
zulässig
erachten
würde
Antragsteller
nahezu
ausschließlich
Bereich
Veterinärmedizin
tätig
ist
hätte
Klage
Erfolg
.
Klägerin
hat
nachgewiesen
letzten
Jahre
Antragstellung
mindestens
medizinrechtliche
Fälle
§
Abs.
Buchst
.
Nr.
bearbeitet
hat
.
§
Abs.
sind
Prüfung
Voraussetzungen
§
FAO
Fall-Listen
vorzulegen
regelmäßig
folgende
Angaben
enthalten
müssen
:
Aktenzeichen
Gegenstand
Zeitraum
Art
Umfang
Tätigkeit
Stand
Verfahrens
.
aufgelisteten
Fälle
sind
möglichst
genau
dokumentieren
.
Gegenstand
Angelegenheit
ist
so
aussagekräftig
Worten
machbar
darzustellen
Prüfung
ermöglichen
Fälle
angegebenen
Fachgebiet
entstammen
vgl.
Senat
Beschluss
21
.
Mai
AnwZ
;
Scharmer
Fachanwaltsordnung
6
.
Aufl
.
.
;
Offermann-Burckart
Bundesrechtsanwaltsordnung
4
.
Aufl
.
.
.
Angaben
Klägerin
FallListe
kann
auch
Berücksichtigung
weiteren
erläuternden
Ausführungen
Schriftsatz
6
.
März
festgestellt
werden
notwendige
Fallzahl
nachgewiesen
hat
.
1
.
Klägerin
"
5
.
Fachgebiet
:
Tierschutzrecht
korrespondiert
"
öffentlichem
Medizinrecht
"
gem.
SV
Tiermedizinrecht
korrespondierend
Facharzttitel
"
Fachtierarzt
Tierschutz
"
"
aufgelisteten
allgemein
§
Gesichtspunkt
Tierschutzrechts
öffentlichen
Medizinrechts
zugeordneten
Fälle
können
berücksichtigt
werden
.
Gegenstand
Fälle
hat
Klägerin
folgt
beschrieben
:
"
Vorwurf
Verstoßes
starker
Abmagerung
Stute
Begutachtung
erst
parallelen
Strafverfahrens
unerkannte
Zahninvalidität
Zahnfistelbildung
Kieferhöhlenvereiterung
reduzierte
Kautätigkeit
ergab
Vorwurf
Verstoßes
angeblicher
Abmagerung
Sittichs
"
"
Öffentliches
Medizinrecht
fachgerechte
Entsorgung
verstorbenen
Fohlens
tiergerechte
Haltung
Pferden
"
"
Öffentliches
Medizinrecht
gerechte
Versorgung
Pension
stehenden
fremden
Pferden
zahlungsrückständigen
Eigentümers
"
"
Öffentliches
Medizinrecht
EU-Recht
:
Erfordernis
Mitführens
Equidenpässen
amtstierärztlichen
EU-Gesundheitszeugnissen
TRACES-Richtlinie
Verbringung
Pferden
"
.
Sachverhalte
lassen
Fallgruppe
§
zuordnen
.
Tierschutzrecht
ist
Übrigen
Bestandteil
§
m
Nr.
Fachanwalt
Agrarrecht
.
Vorstellung
§
3
.
Satzungsversammlung
22./23
November
aaO
S.
Begriff
"
öffentliches
Medizinrecht
"
verwandt
wurde
ändert
Auffassung
Klägerin
fehlenden
Anerkennungsfähigkeit
.
bezog
Begriff
Kontext
vorgeschlagenen
Katalog
§
aufgeführten
Bereiche
.
kann
Bemerkung
so
verstanden
werden
gegebenenfalls
Begriff
öffentliches
Medizinrecht
subsumieren
lässt
erfasst
werden
sollte
.
Übrigen
hat
Klägerin
gewünschte
Auslegung
Niederschlag
Wortlaut
§
gefunden
.
2
.
unter
"
1
.
Fachgebiet
Nr.
FAO
:
Recht
medizinischen
Behandlung
insbesondere
zivilrechtliche
Haftung
aufgeführten
Fälle
Fall-Nr
.
;
Fall
Nr.
ist
§
Nr.
aufgelistet
können
größeren
Teil
berücksichtigt
werden
.
zivilrechtliche
Haftung
entspricht
klassischen
Arzthaftungsrecht
umfasst
Stichworte
Aufklärung
Einwilligung
Organisationsfehler
Haftungsgrundlagen
Kausalität
Schaden
vgl.
nur
Offermann-Burckart
Bundesrechtsanwaltsordnung
4
.
Aufl
.
.
f.
;
Scharmer
Hartung/
Scharmer
Fachanwaltsordnung
6
.
Aufl
.
.
.
Zusatz
"
insbesondere
"
deutlich
wird
können
allerdings
auch
unabhängig
klassischen
Arzthaftung
sonstige
Sachverhalte
anerkannt
werden
Recht
medizinischen
Behandlung
Streitgegenstand
ist
.
Rahmen
Falls
lediglich
allgemein
veterinärmedizinische
Fragen
stellen
Zusammenhang
Beratungsmandat
gerichtlichen
Verfahren
Verletzung
Erkrankung
Tieres
Pferdes
Rolle
spielt
veterinärmedizinisches
Gutachten
eingeholt
wurde
reicht
allerdings
Fall
Rechtsfall
Sinne
§
Nr.
machen
.
Klägerin
betonte
Umstand
Bearbeitung
Fällen
Medizinrecht
nur
juristische
auch
medizinische
Kenntnisse
notwendig
seien
diesbezüglicher
Hinweis
insoweit
Prof.
Dr.
aaO
S.
verwendeten
Begriff
interdisziplinären
Bearbeitungsnotwendigkeit
"
ändern
führen
allein
Vorliegen
juristischen
Falls
veterinärmedizinische
Fragen
stellen
Anerkennung
ausreicht
.
ist
nur
dann
Fall
juristischen
Fragen
medizinische
Behandlung
betreffen
.
Insoweit
missversteht
Klägerin
auch
Senatsrechtsprechung
.
liegt
Fall
Sinne
Fachanwaltsordnung
dann
Rechtsfragen
aufwirft
Fachanwaltsordnung
bezüglich
entsprechenden
Titels
aufgeführten
Bereich
betreffen
.
Voraussetzung
ist
erfüllt
Schwerpunkt
Bearbeitung
jeweils
näher
umschriebenen
Bereich
liegt
erforderlich
ist
bearbeitete
Frage
Fachgebiet
erheblich
ist
erheblich
werden
kann
vgl.
nur
Beschlüsse
6
.
März
AnwZ
.
20
.
April
AnwZ
BRAK-Mitt
.
.
8)
.
Insoweit
kann
zwar
Anerkennung
auch
Betracht
kommen
Fall
anderen
biet
Ausgangspunkt
hat
aber
Rahmen
Fallbearbeitung
Rechtsfragen
Fachanwaltsordnung
maßgeblichen
Bereich
stellen
.
Voraussetzung
Klägerin
bearbeiteten
Fällen
Rechtsfragen
Bereich
medizinischen
Behandlung
gestellt
haben
Klägerin
bearbeitet
hat
fehlt
aufgelisteten
Sachverhalten
Maßgabe
Klägerin
vorgenommenen
Schriftsatz
6
.
März
ergänzten
Beschreibung
Rahmen
"
Stichwortartigen
Darstellung
medizinrechtlichen
Problematik
"
zumeist
.
Fälle
Nr.
4
8
14
18
47
können
anerkannt
werden
.
betreffen
zivilrechtliche
Haftung
Tierarztes
tierärztlichen
Klinik
haben
auch
sonst
veterinärmedizinrechtlichen
Behandlungsbezug
.
Vielmehr
geht
Rechtsfälle
Bereich
Futtermittelhaftung
Herstellers
Lieferanten
Nr.
Fälle
Zusammenhang
Pferdesätteln
Nr.
20
Berittverträgen
Nr.
Tierhalterhaftung
Nr.
Hufschmieden
Nr.
Tiertransporten
Nr.
Einstellverträgen
Nr.
58
Bedeckungsverträgen
Nr.
Rechtsfälle
Zusammenhang
Pachtverträgen
Nr.
Hundekauf
Nr.
Pferdekäufen
Nr.
14
18
26
31
47
54
59
.
Verkäufer/in
Fällen
Tierarzt/eine
Tierärztin
war
Nr.
ist
bedeutungslos
.
o.a.
Verkaufsfällen
ging
klägerischen
Beschreibung
auch
fehlerhafte
tierärztliche
Ankaufsuntersuchung
resultierende
Rechtsfolgen
.
aufgeführten
Fällen
Krankheiten
Verletzungen
Rolle
gespielt
haben
tiermedizinische
Gutachten
eingeholt
wurden
ist
irrelevant
.
Fälle
Nr.
Beschreibung
Klägerin
geht
Vergütungsforderungen
Tierarztes
Tierhalter
fehlerhafte
Behandlung
gehalten
hat
können
jedenfalls
doppelt
einmal
§
Nr.
einmal
§
Nr.
gezählt
werden
.
Selbst
Fall-Liste
§
Nr.
aufgeführten
Sachverhalte
Nr.
betreffen
Sachverhalt
insoweit
zumindest
teilweise
bestehender
Bedenken
Fälle
betreffen
Tierarzthaftung
;
bloße
Erwähnung
Zusammenhang
Pferdekauf
Auseinandersetzung
Verkäufer
geführt
hat
auch
Ankaufsuntersuchung
durchgeführt
wurde
reicht
allein
Fall
Recht
medizinischen
Behandlung
zuzuordnen
;
gleiches
gilt
Zusammenhang
Auseinandersetzung
Verkäufer
erwähnt
wird
Schaden
auch
Tierarztkosten
geltend
gemacht
werden
zählen
wollte
würde
erforderliche
Fallzahl
erreicht
.
3
.
Klägerin
"
2
.
Fachgebiet
Nr.
:
Recht
medizinischen
Behandlung
insbesondere
strafrechtliche
Haftung
"
aufgeführte
Fall
Nr.
handelt
insoweit
Strafverfahren
bereits
angesprochenen
tierschutzrechtlichen
Verwaltungsverfahren
kann
berücksichtigt
werden
.
Insoweit
ging
strafrechtliche
Fragen
medizinischen
Behandlung
.
Fall
Nr.
Klägerin
anderer
Stelle
auch
§
Nr.
§
Nr.
zuordnet
kann
insgesamt
jedenfalls
nur
einmal
gezählt
werden
.
4
.
Klägerin
hat
Fall-Liste
jeweils
weitere
Verfahren
aufgelistet
§
Nr.
FAO
§
Nr.
zuordnet
.
Auch
Fälle
Fälle
nur
einmal
zählen
berücksichtigen
würde
hätte
Klägerin
notwendige
Fallzahl
erreicht
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
Verbindung
§
Abs.
VwGO
.
Streitwertfestsetzung
§
Abs.
Satz
§
Abs.
entspricht
ständigen
Senatsrechtsprechung
vgl.
nur
Beschluss
27
.
April
AnwZ
.
.
Merk
Vorinstanz
:
Entscheidung