NAMEN AnwZ Verkündet : 20 . März Urkundsbeamter Geschäftsstelle verwaltungsrechtlichen Anwaltssache Verleihung Fachanwaltsbezeichnung ECLI : : Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat mündliche Verhandlung 20 . März Präsidentin Bundesgerichtshofs Richter Bellay Rechtsanwalt Dr. Rechtsanwältin Recht erkannt : Berufung Klägerin Urteil 2 . Senats Hessischen Anwaltsgerichtshofs 2 . März wird zurückgewiesen . Klägerin trägt Kosten Berufungsverfahrens . Gegenstandswert wird € festgesetzt . Tatbestand : Klägerin Rechtsanwältin Pferdewirtschaftsmeisterin beantragte 16 . April Beklagten Befugnis Führung Bezeichnung " Fachanwältin Medizinrecht " verleihen . lehnte Beklagte Bescheid 18 . September . Klägerin habe Erwerb besonderen praktischen Erfahrungen § Abs. Buchst . nachgewiesen . nahezu bearbeiteten Fälle stammten Bereich Tiermedizin ; Medizinrecht beziehe jedoch . hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg . Urteil Anwaltsgerichtshofs MedR richtet Senat zugelassene Berufung Klägerin . Entscheidungsgründe : Berufung ist zulässig hat Sache aber Erfolg . Anwaltsgerichtshof hat Klage Recht abgewiesen . § Abs. Satz Abs. hat Antragsteller Verleihung Fachanwaltsbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen . liegen Fachgebiet erheblich Maß übersteigen üblicherweise berufliche Ausbildung praktische Erfahrung Beruf vermittelt wird § Abs. . Erwerb Fachanwaltstitels Medizinrecht muss Antragsteller besonderen praktischen Erfahrungen anbetrifft letzten Jahre Antragstellung persönlich weisungsfrei Rechtsanwalt mindestens Fälle bearbeitet haben mindestens rechtsförmliche Verfahren mindestens gerichtliche Verfahren ; Fälle müssen mindestens verschiedene Bereiche § Nr. FAO beziehen Bereiche mindestens Fälle § Abs. Buchst . . Erwerb besonderen praktischen Erfahrungen Medizinrecht hat Klägerin nachgewiesen . teilt Senat Auffassung Anwaltsgerichtshofs Verleihung Fachanwaltsbezeichnung Medizinrecht möglich ist Antragsteller nahezu ausschließlich Rechtsfälle Bereich Veterinärmedizin bearbeitet hat nachfolgend . könnte selbst anders sehen wollte Klägerin Titel verliehen werden Positionen umfassende Liste notwendige Zahl anzuerkennenden Fällen enthält nachfolgend . II . 1 . Auffassung Klägerin steht Anspruch Verleihung Fachanwaltsbezeichnung Zusammenhang bearbeiteten veterinärmedizinischen Rechtsfällen bereits entsprechenden " Zusicherung " Beklagten . Unrecht beruft Klägerin insoweit E-Mail 15 . Januar . hat Referent Beklagten Reaktion E-Mail Klägerin 7 November Bestätigung gebeten hat tiermedizinische Fälle anerkennungsfähig seien mitgeteilt " Auffassung Fachausschusses Medizinrecht allein Tatsache überwiegend Bereich Veterinärrechts tätig sind Anerkennung Fälle grundsätzlich entgegensteht also auch veterinärrechtliche/pferderechtliche Fälle anerkannt werden können . müssen jedoch auch übrigen Voraussetzungen Fachanwaltsordnung erfüllen also insbesondere Fälle mindestens verschiedenen Bereichen § Nr. FAO nachweisen Bereiche mindestens Fälle § . " Hierin ist anders Klägerin meint wirksame verwaltungsrechtliche Zusicherung Beklagten § Abs. Satz § Abs. Satz VwVfG sehen verpflichtet hätte Klägerin Antrag 16 . April Befugnis Führung Bezeichnung " Fachanwältin Medizinrecht " verleihen Antrag Begründung abzulehnen veterinärrechtliche/pferderechtliche Fälle könnten gezählt werden . Anerkennung Fällen entscheidet verbindlich ausschließlich Vorstand Beklagten Rahmen Antragsverfahrens Fachanwaltsordnung § Abs. . Vorstand ist Stellungnahme Fachausschusses gebunden vgl. nur Senat Beschlüsse 19 . Juni AnwZ 7 . März AnwZ BRAK-Mitt . ; Offermann-Burckart Bundesrechtsanwaltsordnung 4 . Aufl . . ; Hartung aaO . 18 ; Quaas Anwaltliches Berufsrecht 2 . Aufl . . § . ; Vossebürger Bundesrechtsanwaltsordnung 9 . Aufl . . § . . Bereits schließt 15 . Januar Klägerin gewünschte Bedeutung Verfahren beizumessen . kommt einmal Anfrage Klägerin Rechtsauskunft Sinne § Abs. Satz . V.m . § Abs. Satz Zusage Erlasses bestimmten Verwaltungsakts gerichtet war Wirksamkeit Zusicherung § Abs. Satz erforderliche Schriftform E-Mail besonderen hier eingehaltenen Erfordernissen unterliegt Abs. § Abs. VwVfG . 2 . Auch Klägerin vorgetragenen Umstand Vergangenheit Rechtsanwaltskammern Fachanwaltstitel Medizinrecht Personen verliehen haben Schwerpunkt Tätigkeit Recht Veterinärmedizin hatten lässt anders Klägerin meint Anspruch Art . Abs. GG Verleihung Fachanwaltsbezeichnung ableiten . Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nur Verhältnis selben Rechtsträger wird verletzt Rechtsnorm verschiedenen Rechtsträgern unterschiedlich ausgelegt wird vgl. nur BVerfGE 54 68 ; 91 ; ; 1 ; . Abgesehen ist Anerkennungsfähigkeit veterinärmedizinischer Rechtsfälle Senat befragten Rechtsanwaltskammern sehr streitig . halten veterinärmedizinische Fälle unbegrenzt berücksichtigungsfähig lehnen Berücksichtigung grundsätzlich . Reihe Kammern erachtet Berücksichtigung Rahmen einzelner Fallgruppen zwar zulässig jedoch Verleihung Fachanwaltstitels nahezu ausschließlich Verfahren bearbeitet wurden . 3 . Kommentarliteratur Fachanwaltsordnung wird Frage Fälle Bereich Veterinärmedizin Rahmen § gezählt werden können behandelt . Rahmen jeweiligen Darstellung verwandten Begrifflichkeiten Beispiele sind allerdings abgesehen neutralen Formulierungen Bereich Zahn-)medizin zuzuordnen vgl. etwa Offermann-Burckart Bundesrechtsanwaltsordnung 4 . Aufl . . . . . ; : Fachanwalt werden bleiben 3 . Aufl . . . ; Quaas Gaier/Wolf/Göcken Anwaltliches Berufsrecht 2 . Aufl . . . . f. ; Scharmer Fachanwaltsordnung 6 . Aufl . . . . . ; Vossebürger Bundesrechtsanwaltsordnung 9 . Aufl . . § . . . 4 . Rechtsprechung Anwaltsgerichtshöfe ist abgesehen angefochtenen Entscheidung Frage bisher nur Niedersächsischen Anwaltsgerichtshof thematisiert worden . hat Urteil 23 . April juris allerdings nähere Begründung insoweit Wesentlichen Bezugnahme " auch Parteien Einvernehmen besteht tierärztlichen Mandate geeignet sein können besondere Kenntnisse Medizinrecht nachzuweisen grundsätzlich anzuerkennen seien " Meinung vertreten Medizinrecht gehöre auch Veterinärmedizin aaO . . 5 . allgemeinen Sprachgebrauch Wortlaut § Abs. Buchst . lässt grundsätzlicher Ausschluss Veterinärmedizinrechts entnehmen . bezieht " Medizinrecht " allgemein " rechtlichen Aspekte Gesundheitswesens Krankenversorgung Medizin Gesamtheit " " Medizin " " Lehre Vorbeugung Erkennung Behandlung Krankheiten Verletzungen Menschen Tieren sei . Bedeutungswörterbuch 4 . Aufl . S. wird " Medizin " Wissenschaft gesunden kranken Organismus Menschen " definiert fehlt anschließenden Aufzählung Medizinbereiche Tiermedizin . wird Brockhaus Brockhaus Bänden 10 . Aufl . S. " Medizin " " Wissenschaft gesunden kranken Funktionszustand menschlichen tierischen pflanzlichen Organismus verstanden . juristischen Standardwerken " Medizinrecht " vgl. etwa Münchener Medizinrecht 2 . Aufl . ; Spickhoff Medizinrecht 7 . Aufl . sind üblicherweise auch Passagen Tierarztrecht enthalten allerdings Umfang geringe Bedeutung haben . § aufgeführten Bereiche Fachgebiets Medizinrecht bieten unterschiedliches Bild . Teilweise sind Folgenden einheitlich : teilweise betreffen zumindest erster Linie teilweise sind aber auch mehrdeutig . So ist Nr. " Recht medizinischen Behandlung insbesondere zivilrechtliche Haftung strafrechtliche Haftung " Verständnis möglich auch veterinärmedizinische Behandlungen erfasst sind . betrifft allerdings weniger Bereich strafrechtliche Verantwortlichkeit Ärzten gemeinhin Spannungsfeld ärztlicher Heilbehandlung fahrlässiger Körperverletzung ggfs. fahrlässiger Tötung abspielt . dürfte strafrechtliche Haftung Tierärzten nur selten Betracht kommen . Klägerin Zusammenhang angesprochenen Tatbestände vorsätzlichen Sachbeschädigung § StGB Verstoßes § Tötung Wirbeltieres vernünftigen Grund ; Zufügung erheblicher Schmerzen Leiden Rohheit Zufügung anhaltender wiederholender erheblicher Schmerzen Leiden liegen tierärztlichen Behandlung eher . Fachanwalt Medizinrecht erwarteten Kenntnissen strafrechtlichen Haftung so Klägerin Tatbestand Verletzung Privatgeheimnissen Tierarzt § Abs. Nr. StGB spezielle Strafbestimmungen Arzneimittelgesetz § Zusammenhang sog. Dispensierrecht Tierärzten gemeint sein sollen ist auch naheliegend . Zivilrecht bestehen gewisse Parallelen . Zwar gelten § . Behandlungsvertrag nur Verhältnis Arzt/Patient sind Normen Dokumentationspflichten speziell besonderen Bedürfnisse Menschen Schutz Selbstbestimmungsrechts aber Behandlung Tieren zugeschnitten vgl. Entwurf Bundesregierung Gesetz Verbesserung Rechte Patientinnen Patienten Drucks . S. . Auch stellt Schaden Tier regelmäßig anders Patienten Beispiel Schmerzensgeld Haushaltsführungsschaden Erwerbsschaden . Jedoch bestehen auch Gemeinsamkeiten . So sind Beispiel Rechtsprechung humanmedizinischen Bereich entwickelten Grundsätze Beweislastumkehr groben Behandlungsfehler jetzt § Abs. auch Rahmen tierärztlichen Haftung anzuwenden vgl. Urteil 10 . Mai . . . Nr. " Recht privaten gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere Vertragszahnarztrecht Grundzüge Pflegeversicherung " ist eindeutig humanmedizinischen Bereich zugeschnitten unabhängig Klägerin hinweist Versicherungsunternehmen auch Haustiere insbesondere Hund Pferd Tierkrankenversicherungen angeboten werden . Nr. " Berufsrecht Heilberufe insbesondere ärztliches Berufsrecht Grundzüge Berufsrechts sonstiger Heilberufe " Nr. " Gesellschaftsrecht Heilberufe Vertragsgestaltung " Nr. " Vergütungsrecht Heilberufe " wird Begriff Heilberufe verwandt . zählt nur Humanmediziner auch Tierarzt . entspricht Heilberufsgesetzen Länder vgl. nur Hessisches Heilberufsgesetz 7 . Februar . . Insoweit lässt Wortlaut zahn)ärztliche tierärztliche Berufsrecht zahn)ärztliche tierärztliche Gesellschaftsrecht zahn)ärztliche ; tierärztliche Vergütungsrecht § subsumieren . Allerdings bestehen unerhebliche Unterschiede Bereichen ; so spielt tragsarztrecht Verhältnis Kassenärztlichen Vereinigung gesetzlichen Krankenversicherung Gestaltung Gesellschaftsverträgen Praxisübernahme -auseinandersetzung auch Vergütungsrecht nur humanmedizinischen Bereich wichtige Rolle . Nr. " Krankenhausrecht Bedarfsplanung Finanzierung Chefarztvertragsrecht " ist zugeordnet . Begriff " Krankenhaus " wird auch Zusammenhang Behandlung Tieren " Tierkliniken " üblicherweise verwandt . Nr. " Grundzüge Medizinprodukterechts " anbetrifft bezieht Arzneimittelgesetz . S. Versorgung Menschen Tieren . Gesetz Medizinprodukte BGBl . S. dient § Schutz " Patienten Anwender Dritter siehe auch " Menschen bezogenen Begriffsdefinitionen § Nr. . gilt grundsätzlich veterinärmedizinische Produkte vgl. nur Anhalt/Dieners Handbuch Medizinprodukterechts § . 28 ; Rehmann/Wagner 2 . Aufl . . grundsätzlichen Befund auch ändert so Klägerin Verweisung § Abs. § Abs. so verstehen wollte jedenfalls sog. Applikationshilfen diesbezüglichen Regelungen ausnahmsweise auch Behandlung Tieren Anwendung finden . Nr. " Grundzüge Apothekenrechts " zielt humanmedizinischen Bereich . § Abs. Gesetzes Apothekenwesen . S. obliegt Apotheken öffentlichen Interesse botene Sicherstellung ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung Bevölkerung . Grundzügen Apothekenrechts Klägerin meint auch Verordnung tierärztliche Hausapotheken . gemeint sein könnte ist eher fernliegend . 6 . Entstehungsgeschichte Norm lässt notwendigen Sicherheit entnehmen Willen Satzungsversammlung veterinärmedizinische Rechtsfälle berücksichtigen sind . Allerdings stand Ausschuss Satzungsversammlung Text § erarbeitete wurde offenbar nur humanmedizinische Bereich Augen . Insoweit erläuterte Rechtsanwalt Prof. Dr. Unterausschuss " Medizinrecht " erarbeiteten Ausschuss modifizierten Vorschlag Einführung Fachanwaltschaft Medizinrecht Beginn 3 . Sitzung 3 . Satzungsversammlung 22./23 November folgenden Worten S. : " Begriff " Medizinrecht " handele neuere Sprachschöpfung identisch vormaligen Begriffen " Arztrechts " gar " Arzthaftungsrechtes sei . seien lediglich Teilbereiche umfassend verstehenden Begriffs " Medizinrecht " Sammelbezeichnung Rechtsnormen Anwendung verwendet werde Behandlung Patienten zugelassene Fachleute bezögen . Medizinrecht sei Arztrecht Gesundheitsrecht . schließe insbesondere auch öffentliche Medizinrecht " somit gesamten Bereich Pflegeversicherung XI Berufsrecht Heilberufe Rechts Zugangsvoraussetzung Medizinprodukterecht . Begriff Medizinrechts habe zwischenzeitlich eingebürgert . Auch rechtsschutzsuchende Publikum habe hinreichende Vorstellung Inhalt . Fachanwalt Medizinrecht sei Inkarnation Fachanwaltskonzept bedeute . Mensch brauche regelmäßig Arzt bestehe also umfassend breite Nachfrage . Auch Überschneidungen Sozialrecht gebe handele Medizinrecht abgrenzbares Rechtsgebiet notwendige Ergänzung Sozialrecht darstelle . … " anschließenden Diskussion Satzungsversammlung wurde dann auch Antrag gestellt Nr. Vorlage " Grundzüge Apothekenrechts " " Tierarztrecht " ergänzen " Tierarztrechtes " . wurde Diskussion eingewandt Nr. " Recht medizinischen Behandlung ") beinhalte auch Tierarztrecht sodass besonderen Aufnahme bedürfe . Ergänzungsantrag Nr. wurde letztlich abgelehnt S. . Ablehnung beruhte Satzungsversammlung mehrheitlich entsprechend Ausführungen Rechtsanwalt Prof. Dr. Medizinrecht Patientenrecht " Mensch brauche regelmäßig Arzt . " ansah Tierarztrecht Nr. dann Nr. Nr. ? umfasst ansah ist Protokoll entnehmen . Allerdings zeigt Ablauf Beratungen Satzungsversammlung jedenfalls Wesentlichen humanmedizinischen Bereich ging . gegenteilige Wertung Klägerin Entstehungsgeschichte sei " eindeutig " entnehmen Willen Satzungsversammlung tiermedizinrechtliche Fälle berücksichtigen seien vermag Senat nachzuvollziehen . Ablehnung Ergänzungsantrags allgemeinen Konsens Gleichstellung beruhte lässt Protokoll ableiten . Klägerin zitierten Redebeiträgen ergibt Auffassung . Beispiel Diskussion Rede gewesen ist Medizinrecht beschränke Arzthaftungsrecht sei umfassender verstehen bezieht verschiedenen Bereiche nen Text § besagt aber Einbeziehung tiermedizinrechtlicher Fälle . Teilnehmer Satzungsversammlung Redebeiträgen verwandten Begriff " Patient " Hund Katze einbeziehen wollten " klassischer Patientenanwalt " auch Rechtsanwalt bezeichnet werden sollte Fälle Tierbezug bearbeitet erschließt Senat . 7 . Klägerin befürwortete Gleichstellung veterinärmedizinrechtlicher humanmedizinrechtlicher Fälle ist Auffassung Senats Sinn Zweck Fachanwaltschaften vereinbaren . Rechtsanwalt Fachanwaltsbezeichnung führt weist rechtsuchende Publikum Spezialkenntnisse praktische Erfahrungen Unterschied anderen Rechtsanwälten verfügt Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen vgl. Senat Urteil 9 . Februar AnwZ BRAK-Mitt . . . Bezeichnung Fachanwalt erweckt insoweit Rechtsuchenden Interesse funktionierenden Rechtspflege schützenswerte Erwartung besonderer formalisierten Verfahren nachgewiesener theoretischer praktischer Kenntnisse entsprechenden besonderen Qualifikation vgl. BVerfG ; ; ; AnwBl . . . Auslegung Vorschriften Fachanwaltsordnung sind maßgeblich berechtigten Erwartungen rechtsuchenden Publikums vgl. nur Senat Urteile 25 November AnwZ . 14 ; 27 . Oktober AnwZ . 9 . Februar aaO . . Insoweit hat Senat Rechtsprechung vgl. Urteil 9 . Februar aaO Fachanwalt Medienrecht Erwartung berechtigt angesehen Fachanwalt praktischen Erfahrungen auch Kerngebieten ches erworben hat . Mandant Fachanwalt Medizinrecht geht erwartet aber erster Linie Bereich Rechts auskennt . Medizinrecht ist primär Medizin Menschen entsprechenden Rechtsgebieten befasst . geht Fachanwalt besonderen praktischen Erfahrungen nahezu ausschließlich veterinärmedizinischen Bereich hier Klägerin Rechtsfällen Zusammenhang Pferden gesammelt hat . Klägerin Zusammenhang aufgeworfene Frage sonst Rechtsuchender tiermedizinischen Mandat wenden sollte Fachanwalt Medizinrecht impliziert jegliches Rechtsgebiet Fachanwaltschaft existieren müsste . ist jedoch Fall . Rechtsuchende tiermedizinischen Mandant können unabhängig Fachanwaltschaften veterinärmedizinrechtlich geschulte Rechtsanwälte wenden . können Rahmen § entsprechende Tätigkeitsschwerpunkte/Interessenschwerpunkte hinweisen Übrigen Klägerin Briefkopfs bereits tut . 8 . Auch systematische Gründe sprechen Klägerin befürwortete Gleichstellung . Bereich umfasst § Abs. Buchst . Bezug genommenen Fallgruppen § Nr. FAO jeweiligen Unterfallgruppen . Veterinärmedizin lässt bereits Wortlaut nur teilweise subsumieren . sollte zukünftige Fachanwalt grundsätzlich Bereiche § abdecken können auch freisteht Schwerpunktbereiche Gegenstand Fall-Liste macht . nur Bereich rinärmedizin tätigen Rechtsanwalt sind aber vorneherein wesentliche Bereiche § verschlossen . Veterinärmedizin stellt insoweit lediglich Randbereich Medizinrechts . Klägerin selbst verweist Berufungsbegründung Fundstellen juristischen Kommentarliteratur Medizinrecht zwar auch Passagen Tierarztrecht enthalten aber Verhältnis Behandlung völlig untergeordnete Bedeutung haben . Auch Klägerin vorgelegten Unterlagen besuchten Fachanwaltslehrgang Medizinrecht bestätigen Bild . Klägerin hat Beklagte gerichteten Antrag 16 . April insoweit zutreffend Veterinärmedizin " eher seltene medizinrechtliche Fallgestaltung gesprochen . Dementsprechend hat auch Umfrage Rechtsanwaltskammern ergeben Zeit Einführung Fachanwaltstitels Medizinrecht 1 Juli Frage Anerkennung veterinärmedizinrechtlicher Fälle Kammerbezirken heute überhaupt gestellt hat . Lediglich vereinzelten Fällen war Frage entscheidungserheblich . Befund bestätigt Schwerpunkt Medizinrechts Bereich Fachanwaltsordnung eindeutig ist . 9 . Fachanwalt Medizinrecht werden kann humanmedizinischen Schwerpunktbereich nur vereinzelt tätig ist ist sachgerecht . steht auch Hinweis Klägerin § Abs. Buchst . . müssen notwendigen Fälle mindestens verschiedene Bereiche § Nr. FAO beziehen Bereiche mindestens Fälle . Insoweit setzt Erwerb Fachanwaltstitels Bewerber Rechtsfälle Bereichen § bearbeitet hat vielmehr genügt Nachweis Teilbereichen ist also gewisse Spezialisierung möglich . So kann theoretisch Fachanwalt auch werden Arzthaftungsfall Nr. bearbeitet hat so etwa Bundesrechtsanwaltsordnung 4 . Aufl . . sog. Patientenanwalt eigentlich entspricht rechtsuchende Publikum gemeinhin Fachanwalt Medizinrecht versteht . Zwar mag insoweit Erwerb Titels entsprechend anderweitig spezialisierten Rechtsanwalt immer Erwartungen rechtsuchenden Bürgers entsprechen . kann aber Auffassung Klägerin abgeleitet werden auch zulässig ist Teilbereichen § Nr. FAO ausschließlich tiermedizinische Rechtsfälle bearbeiten . Medizinrecht ist Humanmedizin Kern . gilt Bereiche § . typische Kennzeichen Medizinrechts jedenfalls mittelbarer Patientenbezug Bezug Menschen Medizinrecht muss auch praktischen Fällen widerspiegeln Irreführung angesprochenen Verkehrskreise vermeiden . kann Fachanwalt Medizinrecht werden Klägerin nur vereinzelt Kernbereich arbeitet . . Selbst abweichend Ausführungen Ziffer veterinärmedizinische Rechtsfälle humanmedizinischen Rechtsfällen gleichstellen Erwerb Fachanwaltstitels Medizinrecht auch zulässig erachten würde Antragsteller nahezu ausschließlich Bereich Veterinärmedizin tätig ist hätte Klage Erfolg . Klägerin hat nachgewiesen letzten Jahre Antragstellung mindestens medizinrechtliche Fälle § Abs. Buchst . Nr. bearbeitet hat . § Abs. sind Prüfung Voraussetzungen § FAO Fall-Listen vorzulegen regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen : Aktenzeichen Gegenstand Zeitraum Art Umfang Tätigkeit Stand Verfahrens . aufgelisteten Fälle sind möglichst genau dokumentieren . Gegenstand Angelegenheit ist so aussagekräftig Worten machbar darzustellen Prüfung ermöglichen Fälle angegebenen Fachgebiet entstammen vgl. Senat Beschluss 21 . Mai AnwZ ; Scharmer Fachanwaltsordnung 6 . Aufl . . ; Offermann-Burckart Bundesrechtsanwaltsordnung 4 . Aufl . . . Angaben Klägerin FallListe kann auch Berücksichtigung weiteren erläuternden Ausführungen Schriftsatz 6 . März festgestellt werden notwendige Fallzahl nachgewiesen hat . 1 . Klägerin " 5 . Fachgebiet : Tierschutzrecht korrespondiert " öffentlichem Medizinrecht " gem. SV Tiermedizinrecht korrespondierend Facharzttitel " Fachtierarzt Tierschutz " " aufgelisteten allgemein § Gesichtspunkt Tierschutzrechts öffentlichen Medizinrechts zugeordneten Fälle können berücksichtigt werden . Gegenstand Fälle hat Klägerin folgt beschrieben : " Vorwurf Verstoßes starker Abmagerung Stute Begutachtung erst parallelen Strafverfahrens unerkannte Zahninvalidität Zahnfistelbildung Kieferhöhlenvereiterung reduzierte Kautätigkeit ergab Vorwurf Verstoßes angeblicher Abmagerung Sittichs " " Öffentliches Medizinrecht fachgerechte Entsorgung verstorbenen Fohlens tiergerechte Haltung Pferden " " Öffentliches Medizinrecht gerechte Versorgung Pension stehenden fremden Pferden zahlungsrückständigen Eigentümers " " Öffentliches Medizinrecht EU-Recht : Erfordernis Mitführens Equidenpässen amtstierärztlichen EU-Gesundheitszeugnissen TRACES-Richtlinie Verbringung Pferden " . Sachverhalte lassen Fallgruppe § zuordnen . Tierschutzrecht ist Übrigen Bestandteil § m Nr. Fachanwalt Agrarrecht . Vorstellung § 3 . Satzungsversammlung 22./23 November aaO S. Begriff " öffentliches Medizinrecht " verwandt wurde ändert Auffassung Klägerin fehlenden Anerkennungsfähigkeit . bezog Begriff Kontext vorgeschlagenen Katalog § aufgeführten Bereiche . kann Bemerkung so verstanden werden gegebenenfalls Begriff öffentliches Medizinrecht subsumieren lässt erfasst werden sollte . Übrigen hat Klägerin gewünschte Auslegung Niederschlag Wortlaut § gefunden . 2 . unter " 1 . Fachgebiet Nr. FAO : Recht medizinischen Behandlung insbesondere zivilrechtliche Haftung aufgeführten Fälle Fall-Nr . ; Fall Nr. ist § Nr. aufgelistet können größeren Teil berücksichtigt werden . zivilrechtliche Haftung entspricht klassischen Arzthaftungsrecht umfasst Stichworte Aufklärung Einwilligung Organisationsfehler Haftungsgrundlagen Kausalität Schaden vgl. nur Offermann-Burckart Bundesrechtsanwaltsordnung 4 . Aufl . . f. ; Scharmer Hartung/ Scharmer Fachanwaltsordnung 6 . Aufl . . . Zusatz " insbesondere " deutlich wird können allerdings auch unabhängig klassischen Arzthaftung sonstige Sachverhalte anerkannt werden Recht medizinischen Behandlung Streitgegenstand ist . Rahmen Falls lediglich allgemein veterinärmedizinische Fragen stellen Zusammenhang Beratungsmandat gerichtlichen Verfahren Verletzung Erkrankung Tieres Pferdes Rolle spielt veterinärmedizinisches Gutachten eingeholt wurde reicht allerdings Fall Rechtsfall Sinne § Nr. machen . Klägerin betonte Umstand Bearbeitung Fällen Medizinrecht nur juristische auch medizinische Kenntnisse notwendig seien diesbezüglicher Hinweis insoweit Prof. Dr. aaO S. verwendeten Begriff interdisziplinären Bearbeitungsnotwendigkeit " ändern führen allein Vorliegen juristischen Falls veterinärmedizinische Fragen stellen Anerkennung ausreicht . ist nur dann Fall juristischen Fragen medizinische Behandlung betreffen . Insoweit missversteht Klägerin auch Senatsrechtsprechung . liegt Fall Sinne Fachanwaltsordnung dann Rechtsfragen aufwirft Fachanwaltsordnung bezüglich entsprechenden Titels aufgeführten Bereich betreffen . Voraussetzung ist erfüllt Schwerpunkt Bearbeitung jeweils näher umschriebenen Bereich liegt erforderlich ist bearbeitete Frage Fachgebiet erheblich ist erheblich werden kann vgl. nur Beschlüsse 6 . März AnwZ . 20 . April AnwZ BRAK-Mitt . . 8) . Insoweit kann zwar Anerkennung auch Betracht kommen Fall anderen biet Ausgangspunkt hat aber Rahmen Fallbearbeitung Rechtsfragen Fachanwaltsordnung maßgeblichen Bereich stellen . Voraussetzung Klägerin bearbeiteten Fällen Rechtsfragen Bereich medizinischen Behandlung gestellt haben Klägerin bearbeitet hat fehlt aufgelisteten Sachverhalten Maßgabe Klägerin vorgenommenen Schriftsatz 6 . März ergänzten Beschreibung Rahmen " Stichwortartigen Darstellung medizinrechtlichen Problematik " zumeist . Fälle Nr. 4 8 14 18 47 können anerkannt werden . betreffen zivilrechtliche Haftung Tierarztes tierärztlichen Klinik haben auch sonst veterinärmedizinrechtlichen Behandlungsbezug . Vielmehr geht Rechtsfälle Bereich Futtermittelhaftung Herstellers Lieferanten Nr. Fälle Zusammenhang Pferdesätteln Nr. 20 Berittverträgen Nr. Tierhalterhaftung Nr. Hufschmieden Nr. Tiertransporten Nr. Einstellverträgen Nr. 58 Bedeckungsverträgen Nr. Rechtsfälle Zusammenhang Pachtverträgen Nr. Hundekauf Nr. Pferdekäufen Nr. 14 18 26 31 47 54 59 . Verkäufer/in Fällen Tierarzt/eine Tierärztin war Nr. ist bedeutungslos . o.a. Verkaufsfällen ging klägerischen Beschreibung auch fehlerhafte tierärztliche Ankaufsuntersuchung resultierende Rechtsfolgen . aufgeführten Fällen Krankheiten Verletzungen Rolle gespielt haben tiermedizinische Gutachten eingeholt wurden ist irrelevant . Fälle Nr. Beschreibung Klägerin geht Vergütungsforderungen Tierarztes Tierhalter fehlerhafte Behandlung gehalten hat können jedenfalls doppelt einmal § Nr. einmal § Nr. gezählt werden . Selbst Fall-Liste § Nr. aufgeführten Sachverhalte Nr. betreffen Sachverhalt insoweit zumindest teilweise bestehender Bedenken Fälle betreffen Tierarzthaftung ; bloße Erwähnung Zusammenhang Pferdekauf Auseinandersetzung Verkäufer geführt hat auch Ankaufsuntersuchung durchgeführt wurde reicht allein Fall Recht medizinischen Behandlung zuzuordnen ; gleiches gilt Zusammenhang Auseinandersetzung Verkäufer erwähnt wird Schaden auch Tierarztkosten geltend gemacht werden zählen wollte würde erforderliche Fallzahl erreicht . 3 . Klägerin " 2 . Fachgebiet Nr. : Recht medizinischen Behandlung insbesondere strafrechtliche Haftung " aufgeführte Fall Nr. handelt insoweit Strafverfahren bereits angesprochenen tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren kann berücksichtigt werden . Insoweit ging strafrechtliche Fragen medizinischen Behandlung . Fall Nr. Klägerin anderer Stelle auch § Nr. § Nr. zuordnet kann insgesamt jedenfalls nur einmal gezählt werden . 4 . Klägerin hat Fall-Liste jeweils weitere Verfahren aufgelistet § Nr. FAO § Nr. zuordnet . Auch Fälle Fälle nur einmal zählen berücksichtigen würde hätte Klägerin notwendige Fallzahl erreicht . IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz Verbindung § Abs. VwGO . Streitwertfestsetzung § Abs. Satz § Abs. entspricht ständigen Senatsrechtsprechung vgl. nur Beschluss 27 . April AnwZ . . Merk Vorinstanz : Entscheidung