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754 lines
5.6 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
24
.
April
Verfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Ersatzzustellung
§
kann
auch
erfolgen
Ersatzzustellung
§
Abs.
Nr.
scheitert
Geschäft
mehr
geöffnet
hat
.
.
24
.
April
AnwZ
Widerrufs
Zulassung
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Rechtsanwälte
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
mündliche
Verhandlung
24
.
April
beschlossen
:
Antrag
Antragstellers
Wiedereinsetzung
Versäumung
Beschwerdefrist
wird
zurückgewiesen
.
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluss
II
.
Senats
Anwaltsgerichtshofs
28
.
August
wird
verworfen
.
Antragsteller
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
Antragsgegnerin
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
festgesetzt
.
wird
Gründe
geborene
Antragsteller
wurde
August
Rechtsanwalt
zugelassen
übt
seither
Anwaltsberuf
S.
.
Jahre
veruntreute
Mandantengelder
wurde
Geldstrafe
verurteilt
.
geriet
verstärkt
finanzielle
Bedrängnis
anhaltend
hohen
Schulden
laufend
Vollstreckungsaufträgen
auch
geringfügiger
Einzelforderungen
führte
.
Rücksicht
hat
Antragsgegnerin
20
.
Januar
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
widerrufen
.
hiergegen
gerichteten
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
hat
Anwaltsgerichtshof
Beschluss
28
.
August
zurückgewiesen
.
ist
Antragsteller
7
.
September
zugestellt
worden
.
22
.
September
Anwaltsgerichtshof
eingegangenem
Schriftsatz
hat
Antragsteller
sofortige
Beschwerde
eingelegt
14
.
Dezember
eingegangenen
Schriftsatz
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Beschwerdefrist
beantragt
.
II
.
sofortige
Beschwerde
ist
unzulässig
Antragsteller
Beschwerdefrist
versäumt
hat
Wiedereinsetzung
gewähren
ist
.
1
.
sofortige
Beschwerde
ist
verspätet
.
war
§
Abs.
Satz
Wochen
Anwaltsgerichtshof
einzulegen
.
Frist
beginnt
Zustellung
Beschlusses
Senat
.
erfolgte
hier
7
.
September
Einlegung
Briefkasten
Antragstellers
.
Umschlag
Sendung
hat
Zusteller
zwar
Datum
vermerkt
.
hat
aber
lediglich
zuerst
Monat
dann
Tag
angegeben
.
ergibt
Postzustellungsurkunde
Reihenfolge
Datumsangaben
Tag
Monat
Jahr
vorgegeben
Zusteller
angeben
ist
.
kann
auch
sein
Beschluss
28
.
August
datiert
auch
so
Umschlag
Zustellung
vermerkt
ist
.
Unschädlich
ist
auch
Zustellung
Uhr
gewöhnlichen
Geschäftszeiten
erfolgt
ist
.
steht
Ersatzzustellung
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
Eintritt
Zustellungsfiktion
§
Satz
MünchKomm-ZPO/Wenzel
2
.
Aufl
.
Erg
.
§
Rdn
.
.
Gesetzesmaterialien
Neufassung
Zustellungsrechts
1
Juli
wird
zwar
nur
Fall
angesprochen
Zustellung
üblichen
Öffnungszeiten
erfolgt
Begründung
Entwurfs
Zustellreformgesetzes
BT-Drucks
.
S.
;
ähnlich
Musielak/Wolst
5
.
Aufl
.
Rdn
.
.
hier
vorliegenden
Fall
Zustellung
erfolgt
gilt
.
Ziel
Änderung
war
hohen
Anteil
Niederlegungen
reduzieren
Zustelldiensten
einfachere
Möglichkeit
Ersatzzustellung
Fall
eröffnen
Zustellung
Geschäftsräumen
scheitert
geöffnet
haben
Entwurfsbegründung
aaO
.
spielt
auch
Berücksichtigung
liberalisierten
Arbeitszeiten
Zustelldienste
auch
Zustellungsempfänger
Rolle
Geschäft
noch
schon
geschlossen
ist
.
sofortige
Beschwerde
hätte
§
Abs.
Satz
§
Abs.
§
Abs.
spätestens
21
.
September
Anwaltsgerichtshof
eingehen
müssen
.
Antragsteller
hat
aber
erst
22
.
September
verfasst
eingereicht
.
war
spät
.
2
.
Antragsteller
ist
Wiedereinsetzung
Versäumung
Beschwerdefrist
gewähren
.
Zweifelhaft
ist
schon
Antrag
Wiedereinsetzung
rechtzeitig
gestellt
worden
ist
.
ist
zwar
§
Abs.
Satz
V.
§
Abs.
Satz
zulässig
.
hätte
aber
Wochen
Beseitigung
Hindernisses
gestellt
werden
müssen
.
Hindernis
bestand
hier
Antragsteller
wusste
Beschwerdefrist
versäumt
hatte
.
Hindernis
war
Hinweis
Senats
Schreiben
10
.
Oktober
beseitigt
.
kommt
auch
Antragsteller
erkannt
hat
.
Maßgeblich
ist
allein
hätte
erkennen
können
.
13
.
Mai
;
.
12
November
;
Senat
.
15
.
August
AnwZ
BRAK-Mitt
.
306
;
Senat
.
25
.
September
AnwZ
unveröff
.
.
spricht
Zugang
Hinweises
Senats
10
.
Oktober
Verspätung
Fall
war
Antrag
schon
Schreiben
Antragstellers
23
November
hätte
gestellt
werden
müssen
.
kann
aber
offen
bleiben
.
Wiedereinsetzungsantrag
ist
jedenfalls
begründet
Versäumung
Beschwerdefrist
unverschuldet
war
.
Unverschuldet
ist
Fristversäumung
nur
Beschwerdeführer
Anwendung
Sorgfalt
Berücksichtigung
konkreten
Sachlage
Verkehr
erforderlich
war
hier
Rechtsanwalt
:
.
10
.
Januar
vernünftigerweise
zugemutet
werden
konnte
vermeiden
war
.
7
.
Dezember
101
;
Sternal
15
.
Aufl
.
§
Rdn
.
54
;
Briesemeister
3
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Sorgfalt
hat
Antragsteller
fehlen
lassen
.
Frist
ordnungsgemäß
Fristenkalender
einzutragen
überwachen
war
zunächst
festzustellen
laufen
begonnen
hatte
.
hierbei
Unsicherheiten
ergeben
können
genügt
Eintragung
vorläufigen
Frist
.
Vielmehr
muss
genaue
Fristbeginn
notfalls
Rückfragen
Gericht
sicher
festgestellt
werden
.
6
.
Oktober
FamRZ
;
.
15
.
Oktober
ZB
FamRZ
.
klärungsbedürftige
Unsicherheit
lag
hier
.
Antragsteller
will
Sendung
erst
Montag
11
.
September
Briefkasten
vorgefunden
haben
.
Umschlag
Sendung
war
indes
anderes
Datum
eingetragen
.
Angabe
will
Antragsteller
zwar
Datum
9
.
September
erkannt
haben
.
entlastet
aber
Zweifel
Richtigkeit
Interpretation
Datumsangabe
Sinne
Notwendigkeit
Nachfrage
Anwaltsgerichtshof
geradezu
aufdrängten
.
Zusteller
hätte
dann
kurzen
Datumsangabe
Zahl
unterschiedliche
Schreibweisen
verwandt
.
hätte
Sendung
Samstagabend
Uhr
Briefkasten
gelegt
.
ist
ungewöhnlich
.
konnte
Antragsteller
verlassen
Datumsangabe
richtig
gelesen
hatte
.
Ungewöhnlichkeit
Zustellung
ist
Mitarbeiterin
eigenem
Bekunden
auch
sofort
aufgefallen
.
gebot
Nachfrage
Anwaltsgerichtshof
Antragsteller
schuldhaft
unterlassen
hat
.
3
.
Hierüber
kann
Senat
mündliche
Verhandlung
entscheiden
.
Otten
Schmidt-Räntsch
Vorinstanz
:
Entscheidung