BESCHLUSS AnwZ 24 . April Verfahren Nachschlagewerk : ja : : ja § Ersatzzustellung § kann auch erfolgen Ersatzzustellung § Abs. Nr. scheitert Geschäft mehr geöffnet hat . . 24 . April AnwZ Widerrufs Zulassung Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Rechtsanwälte Dr. Prof. Dr. Dr. mündliche Verhandlung 24 . April beschlossen : Antrag Antragstellers Wiedereinsetzung Versäumung Beschwerdefrist wird zurückgewiesen . sofortige Beschwerde Antragstellers Beschluss II . Senats Anwaltsgerichtshofs 28 . August wird verworfen . Antragsteller hat Kosten Beschwerdeverfahrens tragen Antragsgegnerin entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . € festgesetzt . wird Gründe geborene Antragsteller wurde August Rechtsanwalt zugelassen übt seither Anwaltsberuf S. . Jahre veruntreute Mandantengelder wurde Geldstrafe verurteilt . geriet verstärkt finanzielle Bedrängnis anhaltend hohen Schulden laufend Vollstreckungsaufträgen auch geringfügiger Einzelforderungen führte . Rücksicht hat Antragsgegnerin 20 . Januar Zulassung Antragstellers Rechtsanwaltschaft widerrufen . hiergegen gerichteten Antrag gerichtliche Entscheidung hat Anwaltsgerichtshof Beschluss 28 . August zurückgewiesen . ist Antragsteller 7 . September zugestellt worden . 22 . September Anwaltsgerichtshof eingegangenem Schriftsatz hat Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt 14 . Dezember eingegangenen Schriftsatz Wiedereinsetzung vorigen Stand Versäumung Beschwerdefrist beantragt . II . sofortige Beschwerde ist unzulässig Antragsteller Beschwerdefrist versäumt hat Wiedereinsetzung gewähren ist . 1 . sofortige Beschwerde ist verspätet . war § Abs. Satz Wochen Anwaltsgerichtshof einzulegen . Frist beginnt Zustellung Beschlusses Senat . erfolgte hier 7 . September Einlegung Briefkasten Antragstellers . Umschlag Sendung hat Zusteller zwar Datum vermerkt . hat aber lediglich zuerst Monat dann Tag angegeben . ergibt Postzustellungsurkunde Reihenfolge Datumsangaben Tag Monat Jahr vorgegeben Zusteller angeben ist . kann auch sein Beschluss 28 . August datiert auch so Umschlag Zustellung vermerkt ist . Unschädlich ist auch Zustellung Uhr gewöhnlichen Geschäftszeiten erfolgt ist . steht Ersatzzustellung § Abs. Satz § Abs. Satz Eintritt Zustellungsfiktion § Satz MünchKomm-ZPO/Wenzel 2 . Aufl . Erg . § Rdn . . Gesetzesmaterialien Neufassung Zustellungsrechts 1 Juli wird zwar nur Fall angesprochen Zustellung üblichen Öffnungszeiten erfolgt Begründung Entwurfs Zustellreformgesetzes BT-Drucks . S. ; ähnlich Musielak/Wolst 5 . Aufl . Rdn . . hier vorliegenden Fall Zustellung erfolgt gilt . Ziel Änderung war hohen Anteil Niederlegungen reduzieren Zustelldiensten einfachere Möglichkeit Ersatzzustellung Fall eröffnen Zustellung Geschäftsräumen scheitert geöffnet haben Entwurfsbegründung aaO . spielt auch Berücksichtigung liberalisierten Arbeitszeiten Zustelldienste auch Zustellungsempfänger Rolle Geschäft noch schon geschlossen ist . sofortige Beschwerde hätte § Abs. Satz § Abs. § Abs. spätestens 21 . September Anwaltsgerichtshof eingehen müssen . Antragsteller hat aber erst 22 . September verfasst eingereicht . war spät . 2 . Antragsteller ist Wiedereinsetzung Versäumung Beschwerdefrist gewähren . Zweifelhaft ist schon Antrag Wiedereinsetzung rechtzeitig gestellt worden ist . ist zwar § Abs. Satz V. § Abs. Satz zulässig . hätte aber Wochen Beseitigung Hindernisses gestellt werden müssen . Hindernis bestand hier Antragsteller wusste Beschwerdefrist versäumt hatte . Hindernis war Hinweis Senats Schreiben 10 . Oktober beseitigt . kommt auch Antragsteller erkannt hat . Maßgeblich ist allein hätte erkennen können . 13 . Mai ; . 12 November ; Senat . 15 . August AnwZ BRAK-Mitt . 306 ; Senat . 25 . September AnwZ unveröff . . spricht Zugang Hinweises Senats 10 . Oktober Verspätung Fall war Antrag schon Schreiben Antragstellers 23 November hätte gestellt werden müssen . kann aber offen bleiben . Wiedereinsetzungsantrag ist jedenfalls begründet Versäumung Beschwerdefrist unverschuldet war . Unverschuldet ist Fristversäumung nur Beschwerdeführer Anwendung Sorgfalt Berücksichtigung konkreten Sachlage Verkehr erforderlich war hier Rechtsanwalt : . 10 . Januar vernünftigerweise zugemutet werden konnte vermeiden war . 7 . Dezember 101 ; Sternal 15 . Aufl . § Rdn . 54 ; Briesemeister 3 . Aufl . § Rdn . . Sorgfalt hat Antragsteller fehlen lassen . Frist ordnungsgemäß Fristenkalender einzutragen überwachen war zunächst festzustellen laufen begonnen hatte . hierbei Unsicherheiten ergeben können genügt Eintragung vorläufigen Frist . Vielmehr muss genaue Fristbeginn notfalls Rückfragen Gericht sicher festgestellt werden . 6 . Oktober FamRZ ; . 15 . Oktober ZB FamRZ . klärungsbedürftige Unsicherheit lag hier . Antragsteller will Sendung erst Montag 11 . September Briefkasten vorgefunden haben . Umschlag Sendung war indes anderes Datum eingetragen . Angabe will Antragsteller zwar Datum 9 . September erkannt haben . entlastet aber Zweifel Richtigkeit Interpretation Datumsangabe Sinne Notwendigkeit Nachfrage Anwaltsgerichtshof geradezu aufdrängten . Zusteller hätte dann kurzen Datumsangabe Zahl unterschiedliche Schreibweisen verwandt . hätte Sendung Samstagabend Uhr Briefkasten gelegt . ist ungewöhnlich . konnte Antragsteller verlassen Datumsangabe richtig gelesen hatte . Ungewöhnlichkeit Zustellung ist Mitarbeiterin eigenem Bekunden auch sofort aufgefallen . gebot Nachfrage Anwaltsgerichtshof Antragsteller schuldhaft unterlassen hat . 3 . Hierüber kann Senat mündliche Verhandlung entscheiden . Otten Schmidt-Räntsch Vorinstanz : Entscheidung