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79 lines
707 B

BESCHLUSS
AnwZ
29
.
September
Verfahren
Führung
Zusatzbezeichnung
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
29
.
September
beschlossen
:
Antragsteller
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
Rechtsmittel
zurückgenommen
hat
§
Abs.
entsprechend
anzuwendenden
Senat
§
Abs.
.
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
Drittel
Gegenstandswerts
Streits
Führung
Fachanwaltsbezeichnung
Senat
.
20
.
April
AnwZ
insoweit
nur
juris
entspricht
.
Schmidt-Räntsch
Vorinstanz
:
Entscheidung
12.01.2009