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2.9 KiB

BESCHLUSS
AnwZ(B
4
.
Dezember
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Rechtsanwälte
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
mündlicher
Verhandlung
4
.
Dezember
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluss
1
.
Senats
Anwaltsgerichtshofes
Landes
NordrheinWestfalen
20
.
Mai
wird
zurückgewiesen
.
Antragsteller
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
wurde
Urkunde
7
.
Oktober
Rechtsanwaltschaft
Rechtsanwalt
Amtsgericht
Landgericht
zugelassen
.
Verfügung
3
.
Dezember
rief
Antragsgegnerin
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
§
Abs.
Nr.
Vermögensverfalls
.
Anwaltsgerichtshof
hat
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
zurückgewiesen
.
wendet
Antragsteller
sofortigen
Beschwerde
.
II
.
Rechtsmittel
ist
zulässig
§
Abs.
Nr.
Abs.
hat
Sache
aber
Erfolg
.
§
Abs.
Nr.
ist
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
widerrufen
Rechtsanwalt
geraten
ist
sei
Interessen
Rechtsuchenden
gefährdet
sind
.
Voraussetzungen
waren
Zeitpunkt
Widerrufsverfügung
erfüllt
liegen
weiterhin
.
1
.
Vermögensverfall
ist
gegeben
Rechtsanwalt
ungeordnete
schlechte
finanzielle
Verhältnisse
geraten
ist
absehbarer
Zeit
ordnen
kann
außerstande
ist
Verpflichtungen
nachzukommen
;
Beweisanzeichen
sind
insbesondere
Erwirkung
Schuldtiteln
Vollstreckungsmaßnahmen
.
.
;
vgl.
Senatsbeschluss
25
.
März
AnwZ(B
BRAK-Mitt
.
102
;
Senatsbeschluss
21
November
AnwZ(B
BRAK-Mitt
.
.
Vermögensverfall
wird
§
Abs.
Nr.
dann
vermutet
Rechtsanwalt
Vollstreckungsgericht
führende
Verzeichnis
eingetragen
ist
.
Antragsteller
war
Zeitpunkt
Widerrufs
Abgabe
eidesstattlichen
Versicherung
Schuldnerverzeichnis
Amtsgerichts
eingetragen
M
M
;
liegt
titulierte
Forderung
geschiedenen
Ehefrau
Antragstellers
Höhe
114.826,53
zugrunde
.
begründete
Vermutung
Vermögensverfall
hat
Antragsteller
widerlegt
.
hat
auch
gerichtlichen
Verfahren
Sache
geäußert
.
Antragsgegnerin
Anwaltsgerichtshof
sind
Recht
ausgegangen
Antragsteller
Zeitpunkt
Widerrufsverfügung
befand
.
bringt
Antragsteller
auch
Beschwerdeverfahren
.
hat
Rechtsmittel
begründet
so
auch
etwaige
Konsolidierung
Vermögensverhältnisse
Erlass
Widerrufsverfügung
laufenden
Verfahren
noch
berücksichtigen
wäre
ersichtlich
ist
.
oben
genannten
Eintragungen
Antragstellers
Schuldnerverzeichnis
Amtsgerichts
bestehen
Übrigen
.
2
.
Vermögensverfall
führt
regelmäßig
Gefährdung
Interessen
Rechtsuchenden
insbesondere
Hinblick
Umgang
Rechtsanwalts
Mandantengeldern
möglichen
Zugriff
Gläubigern
Rechtsanwalts
18
.
Oktober
AnwZ(B
.
Anhaltspunkte
Ausnahmefall
vorliegt
Gefährdung
Interessen
Rechtsuchenden
Vermögensverfall
Rechtsanwalts
verneint
werden
kann
18
.
Oktober
aaO
sind
Antragsteller
dargetan
noch
Umständen
ersichtlich
.
Vorinstanz
:
Entscheidung