BESCHLUSS AnwZ(B 4 . Dezember Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Rechtsanwälte Dr. Dr. Prof. Dr. mündlicher Verhandlung 4 . Dezember beschlossen : sofortige Beschwerde Antragstellers Beschluss 1 . Senats Anwaltsgerichtshofes Landes NordrheinWestfalen 20 . Mai wird zurückgewiesen . Antragsteller hat Kosten Rechtsmittels tragen Antragsgegnerin Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird € festgesetzt . Gründe : Antragsteller wurde Urkunde 7 . Oktober Rechtsanwaltschaft Rechtsanwalt Amtsgericht Landgericht zugelassen . Verfügung 3 . Dezember rief Antragsgegnerin Zulassung Antragstellers Rechtsanwaltschaft § Abs. Nr. Vermögensverfalls . Anwaltsgerichtshof hat Antrag gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen . wendet Antragsteller sofortigen Beschwerde . II . Rechtsmittel ist zulässig § Abs. Nr. Abs. hat Sache aber Erfolg . § Abs. Nr. ist Zulassung Rechtsanwaltschaft widerrufen Rechtsanwalt geraten ist sei Interessen Rechtsuchenden gefährdet sind . Voraussetzungen waren Zeitpunkt Widerrufsverfügung erfüllt liegen weiterhin . 1 . Vermögensverfall ist gegeben Rechtsanwalt ungeordnete schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist absehbarer Zeit ordnen kann außerstande ist Verpflichtungen nachzukommen ; Beweisanzeichen sind insbesondere Erwirkung Schuldtiteln Vollstreckungsmaßnahmen . . ; vgl. Senatsbeschluss 25 . März AnwZ(B BRAK-Mitt . 102 ; Senatsbeschluss 21 November AnwZ(B BRAK-Mitt . . Vermögensverfall wird § Abs. Nr. dann vermutet Rechtsanwalt Vollstreckungsgericht führende Verzeichnis eingetragen ist . Antragsteller war Zeitpunkt Widerrufs Abgabe eidesstattlichen Versicherung Schuldnerverzeichnis Amtsgerichts eingetragen M M ; liegt titulierte Forderung geschiedenen Ehefrau Antragstellers Höhe 114.826,53 € zugrunde . begründete Vermutung Vermögensverfall hat Antragsteller widerlegt . hat auch gerichtlichen Verfahren Sache geäußert . Antragsgegnerin Anwaltsgerichtshof sind Recht ausgegangen Antragsteller Zeitpunkt Widerrufsverfügung befand . bringt Antragsteller auch Beschwerdeverfahren . hat Rechtsmittel begründet so auch etwaige Konsolidierung Vermögensverhältnisse Erlass Widerrufsverfügung laufenden Verfahren noch berücksichtigen wäre ersichtlich ist . oben genannten Eintragungen Antragstellers Schuldnerverzeichnis Amtsgerichts bestehen Übrigen . 2 . Vermögensverfall führt regelmäßig Gefährdung Interessen Rechtsuchenden insbesondere Hinblick Umgang Rechtsanwalts Mandantengeldern möglichen Zugriff Gläubigern Rechtsanwalts 18 . Oktober AnwZ(B . Anhaltspunkte Ausnahmefall vorliegt Gefährdung Interessen Rechtsuchenden Vermögensverfall Rechtsanwalts verneint werden kann 18 . Oktober aaO sind Antragsteller dargetan noch Umständen ersichtlich . Vorinstanz : Entscheidung