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BESCHLUSS
16
Juli
anwaltsgerichtlichen
Verfahren
Verletzung
anwaltlicher
Pflichten
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Richterin
Dr.
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Dr.
16
Juli
gemäß
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Rechtsanwalts
Urteil
2
.
Senats
Bayerischen
Anwaltsgerichtshofs
26
November
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Anwaltsgerichtshof
hat
geprüft
Beschwerdeführer
zweier
gewichtiger
Taten
Beihilfe
Betrug
Zuge
Vertretung
verhängten
Vertretungsverbots
§
Abs.
Nr.
hinreichende
Chancen
weiteren
Ausübung
Berufs
verbleiben
.
Blick
hat
Vertretungsverbot
Gebiet
Zivilrechts
namentlich
Arbeitsrecht
ausgenommen
.
Gebieten
ist
Beschwerdeführer
eigenen
Vortrag
hauptsächlich
tätig
.
Beschwerdeführer
angesprochenen
Vortrag
aktuellen
Mandats
Versicherungsrecht
hat
Anwaltsgerichtshof
überzeugt
etwaiger
Verlust
Existenzverlust
Folge
hat
.
Tatgericht
chen
absieht
einzige
"
werthaltige
"
Mandat
Anlass
Herausnahme
ganzen
leicht
abgrenzbaren
Teilgebiets
Zivilrechts
machen
so
hält
Rahmen
tatgerichtlichen
Ermessensspielraums
ist
Revisionsgericht
hinzunehmen
vgl.
zuletzt
Urteil
26
November
.
.
.
Kayser
König
Fetzer
Braeuer
Vorinstanzen
:
Anwaltgericht
Entscheidung
AnwG
Entscheidung