BESCHLUSS 16 Juli anwaltsgerichtlichen Verfahren Verletzung anwaltlicher Pflichten Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Richterin Dr. Rechtsanwälte Prof. Dr. Dr. 16 Juli gemäß § Abs. Satz . V.m . § Abs. beschlossen : Revision Rechtsanwalts Urteil 2 . Senats Bayerischen Anwaltsgerichtshofs 26 November wird verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Anwaltsgerichtshof hat geprüft Beschwerdeführer zweier gewichtiger Taten Beihilfe Betrug Zuge Vertretung verhängten Vertretungsverbots § Abs. Nr. hinreichende Chancen weiteren Ausübung Berufs verbleiben . Blick hat Vertretungsverbot Gebiet Zivilrechts namentlich Arbeitsrecht ausgenommen . Gebieten ist Beschwerdeführer eigenen Vortrag hauptsächlich tätig . Beschwerdeführer angesprochenen Vortrag aktuellen Mandats Versicherungsrecht hat Anwaltsgerichtshof überzeugt etwaiger Verlust Existenzverlust Folge hat . Tatgericht chen absieht einzige " werthaltige " Mandat Anlass Herausnahme ganzen leicht abgrenzbaren Teilgebiets Zivilrechts machen so hält Rahmen tatgerichtlichen Ermessensspielraums ist Revisionsgericht hinzunehmen vgl. zuletzt Urteil 26 November . . . Kayser König Fetzer Braeuer Vorinstanzen : Anwaltgericht Entscheidung AnwG Entscheidung