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3.5 KiB

BESCHLUSS
6
Juli
anwaltsgerichtlichen
Verfahren
Verletzung
anwaltlicher
Pflichten
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Bundesgerichtshofs
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Seiters
Rechtsanwälte
Prof.
Dr.
Dr.
6
Juli
gemäß
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Rechtsanwalts
wird
Urteil
2
.
Senats
Bayerischen
Anwaltsgerichtshofs
22
November
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
anderen
Senat
Anwaltsgerichtshofs
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Anwaltsgericht
Bezirk
Rechtsanwaltskammer
hat
Rechtsanwalt
21
.
Juni
schuldhafter
Verletzung
anwaltlicher
Pflichten
Verweis
Geldbuße
verhängt
.
Rechtsfolgenausspruch
beschränkte
Berufung
Generalstaatsanwaltschaft
hat
Anwaltsgerichtshof
Urteil
Anwaltsgerichts
Rechtsfolgenausspruch
aufgehoben
Betroffenen
verboten
Dauer
Jahres
Gebiet
Strafrechts
tätig
werden
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Rechtsanwalts
hat
Sachrüge
Erfolg
.
Rechtsfolgenausspruch
kann
bestehen
bleiben
Anwaltsgerichtshof
Hinblick
§
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
bestehende
Bindung
Urteil
Anwaltsgerichts
getroffene
Feststellungen
hinreichend
beachtet
hat
nur
Rechtsfolgenausspruch
auch
Berufungsbeschränkung
rechtskräftig
gewordenen
Schuldspruch
betreffen
vgl.
§
Abs.
eingehend
Urteil
14
.
Januar
BGHSt
.
.
;
.
.
.
1
.
Feststellungen
Anwaltsgerichts
behielt
Rechtsanwalt
Erfüllung
Mandanten
festgesetzten
Bewährungsauflage
bestimmten
Betrag
offenen
Honorarforderungen
verrechnen
.
"
Gefahr
Bewährungswiderrufs
Inhaftierung
Mandanten
bestand
Sicht
Betroffenen
verlässlichen
Quellen
wusste
Bewährungswiderruf
erfolgen
werde
selbst
Bewährungsauflage
erfüllt
"
würde
Anwaltsgericht
S.
.
bewusster
Abweichung
Feststellungen
legt
Anwaltsgerichtshof
Urteil
hingegen
beweiswürdigend
Rechtsanwalt
Tat
Bewährungswiderruf
mithin
Inhaftierung
Mandanten
zumindest
billigend
Kauf
genommen
hat
Anwaltsgerichtshof
S.
.
2
.
hat
Anwaltsgerichtshof
Widerspruchsverbot
verstoßen
.
Zwar
führt
Generalbundesanwalt
zutreffend
strafrechtlichen
Vorwurf
Untreue
§
StGB
noch
Rechtsanwalt
Last
gelegten
Berufspflichtverletzung
Abs.
Grundlage
entzogen
würde
Vorstellung
Rechtsanwalts
drohenden
Bewährungswiderruf
Acht
ließe
.
kommt
jedoch
entscheidend
.
Vielmehr
weist
Revision
Recht
auch
Teile
Sachverhaltsdarstellung
Schuldspruch
tragend
Bindungswirkung
teilnehmen
Tatgeschehen
Sinne
schichtlichen
Vorgangs
näher
beschreiben
etwa
Umstände
schildern
Tat
entscheidende
Gepräge
gegeben
haben
;
geschichtliche
Vorgang
Schuldspruch
zugrunde
liegt
bildet
geschlossenes
Ganzes
Einzelteile
herausgegriffen
Gegenstand
neuer
abweichender
Feststellungen
gemacht
werden
dürfen
aaO
S.
m.w
.
.
Tat
ist
widerspruchsfreies
einheitliches
Erkenntnis
abzuurteilen
;
Frage
Sanktion
gleichzeitig
entschieden
Rechtskraft
Schuldspruchs
Sanktion
gesondert
festgesetzt
wird
darf
Unterschied
machen
vgl.
Urteil
24
.
September
§
Abs.
Teilrechtskraft
m.w
.
.
Maßstäben
handelte
Vorstellungsbild
Rechtsanwalts
Bezug
drohenden
Bewährungswiderruf
Nichterfüllung
Bewährungsauflage
Geschehen
prägendes
Moment
vorgenannten
Sinn
.
macht
auch
Maß
Pflichtwidrigkeit
vgl.
aaO
S.
wesentlichen
Unterschied
Rechtsanwalt
Untreuehandlung
Inhaftierung
Mandanten
bewusst
riskiert
Gründen
auch
immer
sicher
ist
zumindest
Freiheitsentzug
kommt
.
Dementsprechend
hat
Umstand
auch
ersichtlich
große
Bedeutung
beigemessen
.
Rechtsfolgenausspruch
muss
Beachtung
Bindungswirkung
neu
entschieden
werden
.
König
Braeuer
Vorinstanzen
:
Anwaltsgericht
Entscheidung
AnwG
Entscheidung