BESCHLUSS 6 Juli anwaltsgerichtlichen Verfahren Verletzung anwaltlicher Pflichten Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Seiters Rechtsanwälte Prof. Dr. Dr. 6 Juli gemäß § Abs. Satz . V.m . § Abs. beschlossen : Revision Rechtsanwalts wird Urteil 2 . Senats Bayerischen Anwaltsgerichtshofs 22 November Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels anderen Senat Anwaltsgerichtshofs zurückverwiesen . Gründe : Anwaltsgericht Bezirk Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt 21 . Juni schuldhafter Verletzung anwaltlicher Pflichten Verweis Geldbuße € verhängt . Rechtsfolgenausspruch beschränkte Berufung Generalstaatsanwaltschaft hat Anwaltsgerichtshof Urteil Anwaltsgerichts Rechtsfolgenausspruch aufgehoben Betroffenen verboten Dauer Jahres Gebiet Strafrechts tätig werden . hiergegen gerichtete Revision Rechtsanwalts hat Sachrüge Erfolg . Rechtsfolgenausspruch kann bestehen bleiben Anwaltsgerichtshof Hinblick § . V.m . § Abs. Satz bestehende Bindung Urteil Anwaltsgerichts getroffene Feststellungen hinreichend beachtet hat nur Rechtsfolgenausspruch auch Berufungsbeschränkung rechtskräftig gewordenen Schuldspruch betreffen vgl. § Abs. eingehend Urteil 14 . Januar BGHSt . . ; . . . 1 . Feststellungen Anwaltsgerichts behielt Rechtsanwalt Erfüllung Mandanten festgesetzten Bewährungsauflage bestimmten Betrag € offenen Honorarforderungen verrechnen . " Gefahr Bewährungswiderrufs Inhaftierung Mandanten bestand Sicht Betroffenen verlässlichen Quellen wusste Bewährungswiderruf erfolgen werde selbst Bewährungsauflage erfüllt " würde Anwaltsgericht S. . bewusster Abweichung Feststellungen legt Anwaltsgerichtshof Urteil hingegen beweiswürdigend Rechtsanwalt Tat Bewährungswiderruf mithin Inhaftierung Mandanten zumindest billigend Kauf genommen hat Anwaltsgerichtshof S. . 2 . hat Anwaltsgerichtshof Widerspruchsverbot verstoßen . Zwar führt Generalbundesanwalt zutreffend strafrechtlichen Vorwurf Untreue § StGB noch Rechtsanwalt Last gelegten Berufspflichtverletzung Abs. Grundlage entzogen würde Vorstellung Rechtsanwalts drohenden Bewährungswiderruf Acht ließe . kommt jedoch entscheidend . Vielmehr weist Revision Recht auch Teile Sachverhaltsdarstellung Schuldspruch tragend Bindungswirkung teilnehmen Tatgeschehen Sinne schichtlichen Vorgangs näher beschreiben etwa Umstände schildern Tat entscheidende Gepräge gegeben haben ; geschichtliche Vorgang Schuldspruch zugrunde liegt bildet geschlossenes Ganzes Einzelteile herausgegriffen Gegenstand neuer abweichender Feststellungen gemacht werden dürfen aaO S. m.w . . Tat ist widerspruchsfreies einheitliches Erkenntnis abzuurteilen ; Frage Sanktion gleichzeitig entschieden Rechtskraft Schuldspruchs Sanktion gesondert festgesetzt wird darf Unterschied machen vgl. Urteil 24 . September § Abs. Teilrechtskraft m.w . . Maßstäben handelte Vorstellungsbild Rechtsanwalts Bezug drohenden Bewährungswiderruf Nichterfüllung Bewährungsauflage Geschehen prägendes Moment vorgenannten Sinn . macht auch Maß Pflichtwidrigkeit vgl. aaO S. wesentlichen Unterschied Rechtsanwalt Untreuehandlung Inhaftierung Mandanten bewusst riskiert Gründen auch immer sicher ist zumindest Freiheitsentzug kommt . Dementsprechend hat Umstand auch ersichtlich große Bedeutung beigemessen . Rechtsfolgenausspruch muss Beachtung Bindungswirkung neu entschieden werden . König Braeuer Vorinstanzen : Anwaltsgericht Entscheidung AnwG Entscheidung