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612 lines
5.3 KiB

BESCHLUSS
AK
1
.
Oktober
Strafverfahren
1
.
2
.
mitgliedschaftlicher
Beteiligung
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Angeschuldigten
Verteidiger
1
.
Oktober
gemäß
§
§
beschlossen
:
Untersuchungshaft
hat
Angeschuldigten
fortzudauern
.
etwa
weiter
erforderliche
Haftprüfung
Bundesgerichtshof
findet
Monaten
.
Zeitpunkt
wird
Haftprüfung
Oberlandesgericht
übertragen
.
Gründe
:
Angeschuldigten
wurden
13
November
vorläufig
festgenommen
.
14
November
befinden
Haftbefehle
Amtsgerichts
selben
Tag
Gs
ersetzt
Haftbefehle
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
3
.
April
Angeschuldigter
:
;
:
abgeändert
Haftfortdauer
Monate
anordnenden
Beschluss
Senats
2
Juli
AK
ununterbrochen
Untersuchungshaft
.
Haftbefehle
Fassung
Senats
haben
folgende
Tatvorwürfe
Gegenstand
:
Angeschuldigte
libanesischer
Staatsangehöriger
habe
anderen
Orten
Bundesrepublik
Ende
August
Festnahme
Mitglied
Ausland
bestehenden
Vereinigung
"
"
beteiligt
Zwecke
Tätigkeiten
gerichtet
seien
Mord
Totschlag
erpresserischen
Menschenraub
Geiselnahme
begehen
.
Ausreise
22
.
August
habe
Vereinigung
angeschlossen
dort
militärische
Ausbildung
absolviert
auch
Kampfeinsatz
teilgenommen
.
21
.
Oktober
sei
vorübergehend
zurückgekehrt
Auftrag
"
"
Geld
Ausrüstungsgegenstände
"
"
beschaffen
.
Ausführung
Auftrags
habe
Nachtsichtgeräte
Tarnkleidung
erworben
Überweisung
Zwecke
Vereinigung
veranlasst
.
Angeschuldigten
sei
vorzuwerfen
habe
Mitglied
terroristischen
Vereinigung
Ausland
Mitgliedstaaten
Europäischen
Union
beteiligt
Verbrechen
strafbar
§
Abs.
§
Abs.
Sätze
StGB
.
Angeschuldigte
deutscher
Staatsangehöriger
habe
Anfang
Oktober
Festnahme
Vereinigung
unterstützt
Angeschuldigten
Kenntnis
beschriebenen
Umstände
Erledigung
teilten
Auftrags
geholfen
habe
.
habe
Beschaffung
Tarnkleidung
mitgewirkt
Transport
Ausrüstungsgegenstände
bestimmte
Kraftfahrzeug
zugelassen
entsprechenden
Versicherungsvertrag
abgeschlossen
bereiterklärt
vorgesehenen
Transport
Landwege
gemeinsam
Angeschuldigten
.
habe
terroristische
Vereinigung
Ausland
Mitgliedstaaten
Europäischen
Union
unterstützt
Vergehen
§
Abs.
Satz
Abs.
§
Abs.
Sätze
StGB
.
II
.
Untersuchungshaft
hat
Angeschuldigten
auch
Monate
fortzudauern
.
1
.
dringenden
Tatverdacht
nimmt
Senat
Bezug
Gründe
Haftfortdauerbeschlusses
2
Juli
Geltung
zwischenzeitlich
geändert
hat
.
Ermächtigung
strafrechtlichen
Verfolgung
u.a.
Mitglieder
Unterstützer
"
"
deutsche
Staatsangehörige
sind
Bundesrepublik
aufhalten
hier
tätig
werden
hat
Bundesministerium
Justiz
Verbraucherschutz
nunmehr
16
Juli
erteilt
§
Abs.
Satz
StGB
.
Auffassung
Verteidigers
Angeschuldigten
entfaltet
Wirksamkeit
auch
Angeschuldigten
vorgeworfene
Tatgeschehen
.
Ansicht
genannte
Vorschrift
gestatte
Ermächtigung
allgemeiner
Form
nur
Verfolgung
künftiger
Taten
zurückliegenden
Taten
ausdrücklich
konkreten
Sachverhalt
bezogen
sein
müsse
folgt
Senat
.
2
.
Angeschuldigten
besteht
weiterhin
Haftgrund
Fluchtgefahr
§
Abs.
Nr.
.
Senat
nimmt
insoweit
erneut
Bezug
zutreffenden
Gründe
Angeschuldigten
ergangenen
Haftbefehls
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
3
.
April
Fortgeltung
auch
Zwischenzeit
geändert
hat
.
Angeschuldigten
besteht
jedenfalls
Haftgrund
kriminalität
§
Abs.
.
Umständen
kann
ausgeschlossen
werden
Vollzug
Untersuchungshaft
alsbaldige
Ahndung
Aufklärung
Tat
gefährdet
wäre
.
Zwar
hat
25
Juli
Bereitschaft
erklärt
weiter
Sache
auszusagen
.
veranlassten
mehrtägigen
Nachvernehmungen
Polizeipräsidium
hat
Wesentlichen
geständig
gezeigt
hat
umfangreiche
Angaben
Organisationsstrukturen
Vereinigung
Kontaktleuten
gemacht
.
Gleichwohl
hat
Angeschuldigte
indes
unerheblichen
Freiheitsstrafe
rechnen
.
ist
besorgen
Bindungen
Bundesrepublik
ausreichend
tragfähig
sind
entspringenden
Fluchtanreizen
verlässlich
entgegenwirken
können
.
Angeschuldigte
ist
libanesischer
Staatsangehöriger
hat
verwandtschaftliche
Beziehungen
.
Beruf
hat
erlernt
;
schon
März
stand
Beschäftigungsverhältnis
mehr
ging
Gelegenheitsarbeiten
.
August
gefassten
Dauer
verlassen
hat
auch
mehrjährige
gemeinsame
Haushalt
Mutter
Bruder
abgehalten
.
Zweck
Untersuchungshaft
kann
auch
einschneidende
Maßnahmen
Vollzug
erreicht
werden
§
Abs.
.
Angeschuldigte
angeboten
hat
gehörigen
Wohnsitz
nehmen
Familie
erbringende
Sicherheit
leisten
hält
Senat
geschilderten
Hintergrund
geeignet
weitere
Durchführung
Strafverfahrens
sichern
.
3
.
besonderen
Voraussetzungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
§
Abs.
liegen
.
besondere
Schwierigkeit
Umfang
Verfahrens
haben
Urteil
bislang
noch
zugelassen
.
23
.
Mai
gefertigte
Anklageschrift
Generalbundesanwalts
ging
27
.
Mai
zuständigen
Staatsschutzsenat
Oberlandesgerichts
.
Vorsitzender
verfügte
Folgetag
Zustellung
bestimmte
Erklärungsfrist
30
.
Juni
.
Haftfortdauerentscheidung
Senats
2
Juli
Tathandlungen
Angeschuldigten
"
Anklageschrift
angenommen
"
Islamischen
Staates
Großsyrien
"
ausging
bestimmte
Vorsitzende
erneute
Erklärungsfrist
15
.
August
veranlasste
oben
erwähnten
umfangreichen
Nachvernehmungen
Angeschuldigten
5
.
September
abgeschlossen
werden
konnten
.
Fall
Eröffnung
Hauptverfahrens
soll
Hauptverhandlung
22
.
Oktober
beginnen
.
Verfahren
ist
weiterhin
gebotenen
Beschleunigung
geführt
worden
.
4
.
weitere
Vollzug
Untersuchungshaft
steht
auch
noch
Verhältnis
Bedeutung
Sache
Falle
Verurteilung
erwartenden
Strafen
.
Pfister