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3372 lines
29 KiB

BESCHLUSS
AK
13
.
Januar
Nachschlagewerk
:
ja
BGHSt
:
ja
Veröffentlichung
:
ja
§
Abs.
Nr.
;
Abs.
Nr.
Buchst
.
;
Abs.
Nr.
1
.
Eignung
Straftat
Außenwirtschaftsgesetz
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
erheblich
gefährden
.
2
.
Holen
Strafverfolgungsorgane
Frage
Stellungnahme
Auswärtigen
Amtes
so
ist
allein
gehalten
besonderen
Sachkunde
dort
bekannten
Beurteilung
konkreten
Falles
relevanten
Tatsachen
mitzuteilen
;
Erstattung
Rechtsgutachtens
obliegt
.
3
.
Strafverfolgungskompetenz
Bundes
Generalbundesanwalts
Staatsschutzsenate
Oberlandesgerichte
Straftaten
Außenwirtschaftsgesetz
.
.
13
.
Januar
AK
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofs
Strafverfahren
Verbrechens
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Angeschuldigten
Verteidigers
13
.
Januar
gemäß
§
§
beschlossen
:
Untersuchungshaft
hat
fortzudauern
.
etwaige
erforderliche
weitere
Haftprüfung
Bundesgerichtshof
findet
Monaten
.
Zeitpunkt
wird
Haftprüfung
Oberlandesgericht
übertragen
.
Gründe
:
Angeschuldigte
ist
20
.
Juni
festgenommen
worden
befindet
Untersuchungshaft
zunächst
Haftbefehls
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
selben
Tage
.
Beschluss
11
Juli
hat
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofs
Haftbefehl
aufrechterhalten
weiteren
Vollzug
angeordnet
.
hiergegen
gerichtete
Beschwerde
Angeschuldigten
hat
Senat
Beschluss
8
.
September
verworfen
.
Beschluss
21
November
hat
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofs
Haftbefehl
neu
gefasst
.
12
.
Januar
hat
Generalbundesanwalt
Angeschuldigten
Anklage
Oberlandesgericht
erhoben
.
II
.
Voraussetzungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
liegen
.
1
.
Angeschuldigte
ist
dringend
verdächtig
mehrfach
strafbarer
Weise
Außenwirtschaftsgesetz
verstoßen
haben
:
Angeschuldigte
ist
langjähriger
Geschäftsführer
GmbH
Folgenden
:
GmbH
Sitz
;
Ende
war
gleichzeitig
Alleingesellschafter
Unternehmens
.
Mai
ist
türkischen
Unternehmen
.
.
beteiligt
;
Geschäftsführer
Mitgesellschafter
ist
gesondert
Verfolgte
Angeschuldigte
.
Spätestens
Anfang
kamen
gesondert
Verfolgte
zukünftig
regelmäßig
hochwertiges
Graphit
Güteklassen
erforderliche
Genehmigung
iranische
S.
Folgenden
:
S.
liefern
.
tiges
Graphit
fällt
Anhang
Verordnung
Nr.
Dual-Use-Verordnung
;
Ausfuhr
ist
genehmigungspflichtig
.
Material
ist
auch
4
.
März
Bundesanzeiger
veröffentlichten
Anhang
Verordnung
Nr.
423/2007
Iran-Embargo-Verordnung
erfasst
;
Lieferung
ist
verboten
.
findet
Herstellung
Langstreckenraketen
Verwendung
.
S.
ist
Programm
ballistische
Raketen
beteiligt
;
vertrat
zentraler
Einkäufer
.
S.
sind
8
.
Mai
Bundesanzeiger
veröffentlichten
Anhang
Iran-Embargo-Verordnung
aufgeführt
;
ist
Zeitpunkt
Lieferung
Waren
erlaubt
.
Angeschuldigte
beabsichtigte
folgenden
Taten
dauerhafte
unerhebliche
Einnahmequelle
verschaffen
:
März
Januar
lieferte
Angeschuldigte
Ausführung
getroffenen
Vereinbarung
len
Graphit
beschriebenen
Art
.
Umgehung
Ausfuhrkontrollen
wurde
Material
Unterlagen
geringwertiges
Graphit
bezeichnet
Dual-Use-Verordnung
gefallen
wäre
somit
genehmigungsfrei
hätte
ausgeführt
werden
können
.
Lieferungen
wurde
hochwertige
Graphit
Transportbehältnissen
minderwertigem
Material
bedeckt
.
Gesamtmenge
gelieferten
hochwertigen
Graphits
betrug
.
Kaufpreis
angeblich
geringwertige
Material
wurde
Firmenkonten
GmbH
geschrieben
;
hinausgehender
Betrag
wurde
vereinbarungsgemäß
Konten
Angeschuldigten
Seychellen
transferiert
.
Februar/März
vereinbarten
Angeschuldigte
I.
weitere
insgesamt
Tonnen
hochwertiges
Graphit
S.
liefern
.
Umgehung
deutschen
Exportkontrolle
wandte
Angeschuldigte
Geschäftsführer
ansässigen
.
Folgenden
:
.
Zeugen
.
spiegelte
handele
Lieferung
;
verheimlichte
Wahrheit
Endabnehmer
Graphits
S.
sprache
Angeschuldigten
bestellte
sein
sollte
.
.
Gesamtpreis
.
Angeschuldigte
verpflichtete
Nichtbezahlung
Materials
türkischen
Abnehmer
selbst
übernehmen
.
Folgezeit
wurde
Lieferung
Teilmengen
vereinbart
.
April/Mai
wurde
erste
Teil
Bestellung
sandt
.
unzutreffenden
Angaben
Angeschuldigten
beantragte
Ltd
.
Genehmigung
Ausfuhr
.
pflichtete
offiziellen
Kaufpreis
Höhe
Buchführung
weitere
Angeschuldigten
zahlen
.
Graphit
verließ
EU-Gebiet
Mai
;
wurde
türkischen
Zoll
aufgehalten
September
zurückgesandt
.
entschieden
Angeschuldigte
bestimmte
Graphit
erneut
Angeschuldigte
gab
Ltd
.
versenden
lassen
.
Ltd
.
angeblichen
neuen
Empfänger
veranlasste
Lieferpapieren
Angaben
entfernt
wurden
Rückschluss
gelistetes
"
Material
zuließen
.
Graphit
verließ
EU-Gebiet
kurz
29
November
;
wurde
jedoch
türkischen
Zoll
erneut
angehalten
Februar
wieder
zurückgeschickt
.
Folgezeit
erwarb
Angeschuldigte
Graphit
Ltd
.
erörterte
GmbH
verschiedene
Möglichkeiten
Lieferung
S.
.
entschieden
Graphit
andere
Drittstaaten
transportieren
lassen
;
wurde
konkret
Lieferung
angestrebt
.
Zweck
nahm
Kontakt
Angeschuldigten
bekannten
"
.
Sodann
erörterten
Angeschuldigte
Zahlung
Provision
"
.
Aufbewahrung
erworbenen
Graphits
erfolgte
eigentlichen
Lagers
GmbH
Zelt
.
Material
wurde
verarbeitet
noch
andere
Kunden
verkauft
Anweisung
Angeschuldigten
entsprechend
übliche
Lagerbuchhaltung
aufgenommen
.
wurde
anlässlich
Durchsuchung
19./20
Juli
sichergestellt
.
2
.
dringende
Tatverdacht
ergibt
mitgeteilten
Erkenntnissen
Gutachten
Bundesanstalt
Materialforschung
Ergebnissen
Auswertung
sichergestellten
EDV-Datenträger
Aussagen
Zeugen
Inhalt
zahlreicher
schriftlicher
Unterlagen
abgehörter
Telefongespräche
.
Einzelheiten
wird
zutreffenden
Ausführungen
Haftbefehlen
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
20
.
Juni
21
November
Haftfortdauerentscheidung
11
Juli
Anklageschrift
7
.
Januar
aufgeführten
Beweismittel
verwiesen
.
Senat
hat
Beschluss
8
.
September
dringenden
Verdacht
bezüglich
beabsichtigten
Lieferung
weiterer
Tonnen
Graphit
ausführlich
begründet
.
dortigen
Ausführungen
gelten
;
Senat
nimmt
Bezug
.
3
.
hat
Angeschuldigte
hoher
Wahrscheinlichkeit
folgt
strafbar
gemacht
:
Fällen
s.
II
.
1
.
führte
jeweils
gewerbsmäßig
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
Dual-Use-Verordnung
erforderliche
Genehmigung
Güter
doppeltem
Verwendungszweck
Anhang
Verordnung
aufgeführt
sind
;
handelte
unmittelbar
geltenden
Vorschrift
Rechtsakten
Europäischen
Gemeinschaften
Beschränkung
Außenwirtschaftsverkehrs
zuwider
.
erste
Lieferung
31
.
März
Neufassung
Außenwirtschaftsgesetzes
8
.
April
durchgeführt
wurde
richtet
barkeit
insoweit
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
§
Abs.
;
Abs.
Nr.
aF
;
§
Abs.
StGB
.
weiteren
Taten
gelten
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
§
Abs.
;
§
Abs.
Nr.
;
§
Abs.
§
StGB
.
Handlungen
Angeschuldigten
waren
geeignet
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
erheblich
gefährden
.
gilt
Folgendes
:
Merkmal
Eignung
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
erheblich
gefährden
ist
sprachlich
sehr
weit
gefasst
.
auswärtigen
Beziehungen
umfassen
Sachverhalte
Verhältnis
Bundesrepublik
anderen
Staaten
zwischenstaatlichen
Einrichtungen
insbesondere
Gestaltung
Außenpolitik
Bedeutung
haben
.
allgemeinem
Verständnis
können
konkreten
Regelungszusammenhang
auch
Kontakte
politischer
wirtschaftlicher
kultureller
Art
gehören
.
gegebenen
Konzentration
staatliche
Ebene
erstreckt
Merkmal
praktisch
überschaubare
Vielfalt
Beziehungen
.
Verwendung
ist
verfassungsrechtlich
Blick
Bestimmtheitsgebot
Art
.
Abs.
GG
hohem
Maße
problematisch
vgl.
BVerfG
.
Allerdings
zwingt
Bestimmtheitsgebot
Gesetzgeber
auslegungsfähige
Begriffe
vollständig
verzichten
.
Grad
gesetzlicher
Bestimmtheit
einzelne
Straftatbestand
haben
muss
hängt
Besonderheiten
Umständen
gesetzlichen
Regelung
führen
vgl.
etwa
BVerfGE
;
.
Vorliegend
wird
konkretere
Fassung
Norm
Komplexität
internationalen
Beziehungen
Vielfalt
Konfliktmöglichkeiten
erschwert
.
besteht
erhebliches
öffentliches
Interesse
gemeinsamen
Interessen
Bundesrepublik
anderen
-9-
ten
verbinden
gerade
auch
Gebiet
Außenwirtschaft
nötigenfalls
Strafbestimmungen
wahren
.
Hintergrund
begegnet
Straftatbestand
letztlich
zwar
noch
durchgreifenden
verfassungsrechtlichen
Bedenken
;
indes
begibt
Gesetzgeber
Verwendung
derartigen
Tatbestandselements
Grenzbereich
verfassungsrechtlich
Zulässigen
.
Anforderungen
ausreichende
Bestimmtheit
genügt
somit
nur
enge
konkretisierende
Auslegung
Tatbestandsmerkmals
Strafgerichte
.
Bereits
Verfassungs
ist
somit
restriktive
Interpretation
erforderlich
denkbare
negative
Reaktion
irgendeines
fremden
Staates
nur
mögliche
schwerwiegende
Beeinträchtigung
eigenen
Interessen
Bundesrepublik
erhebliche
Gefährdung
auswärtigen
Beziehungen
darstellen
kann
vgl.
;
Diemer
Strafrechtliche
Nebengesetze
.
§
Rdn
.
.
Führt
schon
verfassungsrechtliche
Kontext
Norm
Notwendigkeit
einschränkenden
Auslegung
so
wird
Ergebnis
Überlegungen
Ebene
einfachen
Gesetzes
bestätigt
vgl.
Wolffgang/Simonsen
Kommentar
Außenwirtschaftsrecht
Februar
§
Rdn
.
.
:
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
Buchst
.
setzt
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
konkret
gefährdet
gar
gestört
werden
;
Norm
handelt
vielmehr
abstrakt-konkretes
Gefährdungsdelikt
vgl.
;
Bieneck
Handbuch
Außenwirtschaftsrechts
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
2
;
Außenwirtschaftsrecht
Juni
§
Rdn
.
so
genügt
Handlungen
Täters
genereller
Betrachtung
Art
typischerweise
geeignet
sind
Gefährdung
chender
Wahrscheinlichkeit
herbeizuführen
vgl.
Bieneck
aaO
§
Rdn
.
;
Diemer
aaO
§
Rdn
.
.
Jedoch
kann
abstrakte
Gefährdung
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
anders
Individualrechtsgutes
nur
Mühe
tatsächliche
Sachverhalte
angeknüpft
werden
.
weitere
Erfordernis
Tat
geeignet
muss
auswärtigen
Beziehungen
erheblich
gefährden
kommt
wertendes
Element
Abgrenzung
Delikten
minderer
Gefährdungseignung
erforderlich
macht
jedenfalls
Grenzbereich
kaum
geeignete
Beurteilungskriterien
Verfügung
stehen
.
macht
Auslegung
Anwendung
Qualifizierungsmerkmals
subjektiven
Deliktsseite
Vorsatz
zumindest
Erkennbarkeit
Gefährdungseignung
§
Abs.
erstrecken
muss
schon
einfachrechtlich
außerordentlich
schwierig
.
kommt
auch
Ebene
Notwendigkeit
restriktiven
Interpretation
Merkmals
ergibt
.
folgt
schon
eindeutigen
Wortlaut
Norm
Handlung
Täters
geeignet
muss
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
Weise
erheblich
gefährden
vgl.
Bieneck
aaO
Rdn
.
25
;
Wolffgang/Simonsen
aaO
§
Rdn
.
.
ist
Normverständnis
Gesetzessystematik
herzuleiten
:
Fall
§
Abs.
Nr.
führt
Erfüllung
Voraussetzungen
Tatbestandsmerkmals
Handlung
Täters
lediglich
Ordnungswidrigkeit
§
Abs.
bewerten
Straftat
Strafrahmen
Geldstrafe
Freiheitsstrafe
bis
zu
Jahren
reicht
verfolgen
ist
.
erhebliche
Verschärfung
angedrohten
Sanktion
ist
nur
adäquaten
Erhöhung
tatbestandlichen
Unrechts
rechtfertigen
;
erfordert
somit
Auslegung
Tatbestandsmerkmal
erhebliches
Tatunrecht
wesentlich
steigerndes
Gewicht
kommt
.
ist
lediglich
Weise
gewährleisten
Straftatbestand
§
Abs.
stimmig
ausgelegt
angewendet
werden
kann
;
übrigen
Alternativen
Norm
sind
äußeren
Sicherheit
Bundesrepublik
§
Abs.
Nr.
friedlichen
Zusammenleben
Völker
§
Abs.
Nr.
erheblichem
Belang
aufgeführt
.
Merkmal
erheblichen
Gefährdung
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
§
Abs.
Nr.
muss
vergleichbar
hohe
Bedeutung
zukommen
.
Überlegungen
gelten
Qualifikationstatbestand
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
entsprechend
.
Hier
führt
Bejahung
Tatbestandsmerkmals
erheblichen
Verschärfung
Strafrahmens
;
beträgt
Fall
§
Abs.
Monate
Jahre
Freiheitsstrafe
§
Abs.
Freiheitsstrafe
Jahren
vorsieht
.
weiteren
Alternativen
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
sind
Übrigen
ebenfalls
äußere
Sicherheit
Bundesrepublik
friedliche
Zusammenleben
Völker
Schutzgüter
genannt
.
folgt
erhebliche
Gefährdung
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
nur
dann
anzunehmen
ist
konkreter
tatsächlicher
Umstände
vgl.
Hocke/Berwald/Maurer/Friedrich
aaO
§
Rdn
.
festzustellen
ist
Bundesrepublik
Tat
Lage
gebracht
werden
kann
unmöglich
macht
ernsthaft
erschwert
Interessen
gedeihlichen
Beziehungen
Staaten
wahren
.
kann
Tatbestandsmerkmal
Eignung
erheblichen
Gefährdung
beispielsweise
erfüllt
sein
Tat
Akt
starker
diplomatischer
Missbilligung
feindselige
Kampagne
führenden
Medien
wichtigen
Landes
Völkergemeinschaft
urteilung
Bundesrepublik
supranationalen
Gremien
ausgelöst
werden
kann
vgl.
OLG
292
;
Holthausen/Hucko
NStZ-RR
231
;
Wolffgang/Simonsen
aaO
§
Rdn
.
;
Diemer
aaO
§
Rdn
.
20
;
vgl.
auch
weiteren
Beispiele
Bieneck
aaO
Rdn
.
.
reicht
mögliche
negative
Reaktion
fremden
Staates
B.
bloße
Demarche
allein
bereits
zurückhaltende
Anwendung
ebenso
Rdn
.
.
Handlung
Täters
Maßstäben
geeignet
ist
erhebliche
Gefährdung
auswärtigen
Beziehungen
herbeizuführen
ist
Gesamtschau
konkreten
Einzelfallumstände
entscheiden
.
wichtiges
Indiz
hierbei
ist
staatlichen
deutschen
Stellen
Vorwurf
gemacht
werden
kann
Verstoß
außenwirtschaftsrechtlichen
Bestimmungen
kommen
konnte
zweifelnd
Bieneck
aaO
Rdn
.
;
Fällen
liegt
deutlich
näher
Bundesrepublik
negativen
Reaktionen
anderer
Staaten
internationaler
Organisationen
ausgesetzt
ist
Fallgestaltungen
staatlichen
Organen
Fehlverhalten
anzulasten
ist
.
Erst
recht
gilt
Eingreifen
verbotene
erforderliche
Genehmigung
geplante
Lieferung
Wirtschaftsgutes
sogar
verhindert
haben
.
werden
regelmäßig
sonstigen
Umstände
etwa
Art
Menge
Ware
Verwendungsmöglichkeit
-zweck
konkrete
Empfängerland
ebenso
Gesamtbetrachtung
einzustellen
sein
Umfang
Gewicht
konkreten
außenpolitischen
Interessen
Bundesrepublik
Tat
gefährdet
werden
können
.
Generalbundesanwalt
hat
Klärung
insoweit
aufgeworfenen
tatsächlichen
Fragen
Stellungnahme
Auswärtigen
Amtes
holt
.
gibt
zunächst
folgendem
klarstellenden
Bemerken
:
Auswärtige
Amt
legt
möglicherweise
veranlasst
entsprechende
Fragestellung
Anschreiben
Generalbundesanwalts
25
November
Beginn
Ausführungen
weiteren
Stellen
Meinung
seien
Grundlage
mitgeteilten
Tatsachen
Handlungen
Angeschuldigten
geeignet
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
erheblich
gefährden
.
Rechtsauffassung
kommt
indessen
vgl.
Bieneck
aaO
§
Rdn
.
.
Holen
regelmäßig
Zweifelsfällen
besonderem
Maße
angezeigt
erscheint
Stellungnahme
Auswärtigen
Amtes
Rede
stehenden
Frage
so
ist
gehalten
besonderen
Sachkunde
dort
bekannten
Tatsachen
mitzuteilen
Beurteilung
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
.
konkreten
Fall
relevant
sind
;
Erstattung
Rechtsgutachtens
ist
veranlasst
.
Funktion
Auswärtigen
Amtes
Strafbzw
.
Ermittlungsverfahren
unterscheidet
insoweit
sonstiger
Sachverständiger
Zeugen
.
Vielmehr
obliegt
allein
Strafverfolgungsorganen
Auswärtige
Amt
vermittelten
tatsächlichen
Grundlage
prüfen
entscheiden
Handlungen
Täters
geeignet
waren
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
erheblich
gefährden
.
Auswärtige
Amt
ausführt
offiziellen
Demarchen
gekommen
sei
sei
gegebene
Konstellation
typischerweise
geeignet
Kritik
staatlicher
israelischer
Seite
auszulösen
trage
Verringerung
Akzeptanz
legalen
Handelsbeziehungen
würde
Umstand
zuständige
US-amerikanische
Generalkonsulat
Klärung
weiterer
Einzelheiten
Generalbundesanwalt
gewandt
hat
allein
ausreichen
dargelegten
Maßstäben
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
Buchst
.
erfüllen
.
Auswärtigen
Amt
mitgeteilten
tatsächlichen
Umständen
ist
Gesamtschau
indes
noch
ausreichend
entnehmen
Fällen
Graphit
geliefert
wurde
Handlungen
Angeschuldigten
erheblichen
Gefährdung
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
geeignet
waren
.
Fällen
haben
deutschen
Exportkontrollbehörden
wesentliche
Umstände
täuschen
lassen
.
Angeschuldigte
lieferte
jeweils
erhebliche
Menge
Graphit
Bau
Langstreckenraketen
Verwendung
finden
kann
.
Einzelfall
war
Teil
längere
Zeit
hinziehenden
Tatserie
.
Umständen
waren
verhinderten
Lieferungen
Materials
S.
iranischen
Raketenprogramm
maßgeblich
Beteiligten
besonderem
Maße
geeignet
Zweifel
Effektivität
deutschen
Exportkontrolle
aufzuwerfen
.
kommt
Politik
Empfängerlandes
insbesondere
aggressiven
Grundhaltung
geprägt
ist
.
Blick
Stellungnahme
dargelegten
besonderen
außenpolitischen
Interessen
Aktivitäten
Bundesrepublik
Stabilisierung
Region
Nahen
Mittleren
Ostens
waren
Handlungen
Angeschuldigten
somit
genereller
Betrachtung
Art
typischerweise
hinreichender
Wahrscheinlichkeit
geeignet
Akte
starker
diplomatischer
Missbilligung
Medienkampagnen
Bundesrepublik
wichtigen
Partnerländern
herbeizuführen
.
Verbringen
Teillieferung
Graphits
Mai
erneut
Ende
s.
II
.
1
.
ist
Angeschuldigte
dringend
verdächtig
Fällen
versucht
haben
gewerbsmäßig
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
423/2007
Anhang
Verordnung
aufgeführten
natürlichen
juristischen
Personen
Organisationen
richtungen
unmittelbar
mittelbar
wirtschaftliche
Ressourcen
Verfügung
stellen
zugute
kommen
lassen
mithin
jeweils
versucht
haben
Bundesanzeiger
veröffentlichten
unmittelbar
geltenden
Umgehungsverbot
Rechtsakts
Europäischen
Gemeinschaften
zuwider
handeln
Durchführung
Rat
Europäischen
Union
Bereich
gemeinsamen
Sicherheitspolitik
beschlossenen
wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahme
dient
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
;
§
Abs.
§
StGB
.
kommen
versuchte
Verstöße
Art
.
Buchst
.
V.
Anhang
genannten
Verordnung
Betracht
betreffende
Güterliste
erst
4
.
März
Begehung
Taten
Bundesanzeiger
veröffentlicht
worden
ist
.
Publikation
Anhangs
erfolgte
indes
bereits
8
.
Mai
Taten
.
Delikten
ist
dringender
Verdacht
anzunehmen
Angeschuldigte
versucht
hat
Qualifikationstatbestand
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
verwirklichen
strafbarer
Weise
Dual-Use-Verordnung
verstoßen
hat
§
Abs.
Nr.
;
waren
oben
dargelegten
Maßstäben
geeignet
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
erheblich
gefährden
.
Angeschuldigte
veranlasste
jeweils
lediglich
Lieferung
Graphits
nur
gelangte
.
Ausfuhrvorgang
waren
deutsche
Behörden
beteiligt
.
erhobenen
Tatvorwurf
wandte
Angeklagte
vielmehr
gerade
Geschäftsführer
.
strengen
deutschen
Exportkontrollbestimmungen
umgehen
.
Handlungen
konnten
allenfalls
geeignet
sein
Zweifel
Effektivität
englischen
Exportkontrolle
hervorzurufen
.
Vereinbarung
Graphit
Umwege
doch
noch
liefern
s.
II
.
1
.
begründet
dringenden
Verdacht
Angeschuldigte
Anderen
verabredet
hat
gewerbsmäßig
Art
.
Buchst
.
Verordnung
Nr.
423/2007
Anhang
Verordnung
aufgeführte
Güter
Ursprung
Gemeinschaft
unmittelbar
mittelbar
juristische
Personen
Organisationen
Einrichtungen
verkaufen
liefern
weiterzugeben
auszuführen
Handlung
Anderen
verabredet
haben
gewerbsmäßig
Art
.
Abs.
genannten
Verordnung
Anhang
Verordnung
aufgeführten
natürlichen
juristischen
Personen
Organisationen
Einrichtungen
unmittelbar
mittelbar
wirtschaftliche
Ressourcen
Verfügung
stellen
zugute
kommen
lassen
mithin
verabredet
haben
Bundesanzeiger
veröffentlichten
unmittelbar
geltenden
Umgehungsverbot
Rechtsakts
Europäischen
Gemeinschaften
zuwider
handeln
Durchführung
Rat
Europäischen
Union
Bereich
gemeinsamen
Sicherheitspolitik
beschlossenen
wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahme
dient
§
Abs.
StGB
;
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
;
§
Abs.
§
StGB
.
hochwertigen
Graphit
handelt
wirtschaftliche
Ressourcen
S.
Art
.
Abs.
Verordnung
Nr.
423/2007
.
Hierunter
fallen
Definition
Art
.
Buchst
.
Verordnung
Vermögenswerte
Art
unabhängig
materiell
immateriell
beweglich
unbeweglich
sind
Gelder
handelt
aber
Erwerb
Geldern
Waren
Dienstleistungen
verwendet
werden
können
.
Senat
verweist
Begründung
Übrigen
Ausführungen
Beschluss
8
.
September
S.
weiterhin
gelten
.
Annahme
Angeschuldigten
bestehe
dringende
Verdacht
Verbrechens
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
V.
Art
.
Abs.
Buchst
.
Verordnung
423/2007
Erbringung
Vermittlungsdiensten
Zusammenhang
Anhang
IranEmbargo-Verordnung
aufgeführten
Gütern
vgl.
.
8
.
September
S.
f.
hält
Senat
indes
.
dringender
Verdacht
Verstoßes
§
Abs.
Nr.
.
besteht
auch
bezüglich
Tat
.
Angeschuldigten
wird
lediglich
Last
gelegt
Anderen
verbotene
Lieferung
verabredet
haben
.
GmbH
gelagerte
Material
wurde
deutschen
Behörden
sichergestellt
Lieferung
gerade
verhindert
.
ist
auch
Berücksichtigung
sonstigen
maßgebenden
Umstände
vorliegenden
Falles
erkennen
inwiefern
Fallgestaltung
geeignet
gewesen
sein
soll
erhebliche
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
Nachteil
gereichende
Reaktionen
hervorzurufen
.
4
.
Haftbefehl
Ermittlungsrichters
21
November
ausdrücklich
nur
dargestellten
Taten
gestützt
ist
hat
Senat
befassen
Beschuldigte
dreier
weiterer
vollendeter
Lieferungen
hochwertigen
Graphits
Jahre
vgl.
Taten
.
3
.
Anklageschrift
7
.
Januar
dringend
verdächtig
ist
.
5
.
Zuständigkeit
Generalbundesanwalts
auch
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
Oberlandesgerichts
ist
gegeben
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
Satz
;
§
Abs.
Satz
.
dargelegt
waren
Fällen
vollendeten
Lieferung
Graphits
s.
II
.
1
.
Taten
Umständen
geeignet
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
erheblich
gefährden
.
ist
Taten
auch
materiellrechtlichen
Regelung
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
Buchst
.
entsprechende
Kriterium
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
erfüllt
.
Umstand
allein
reicht
gesetzlichen
Regelung
allerdings
Zuständigkeit
genannten
Strafverfolgungsorgane
Bundes
begründen
.
Abs.
Nr.
setzt
zusätzlich
Fall
besondere
Bedeutung
zukommt
vgl.
Hannich
KK
.
Aufl
.
.
.
hat
Generalbundesanwalt
genannten
Fällen
Ergebnis
Recht
bejaht
.
ständigen
Rechtsprechung
Senats
fällt
Strafverfolgung
§
Abs.
aufgeführten
Delikte
Norm
deutlich
Ausdruck
gebrachten
Willen
Gesetzgebers
Blick
verfassungsrechtlichen
Maßstab
Art
.
Abs.
GG
vgl.
Abs.
besondere
Bedeutung
grundsätzlich
Kompetenz
Bundesländer
;
gilt
sogar
dann
Tat
Bundesrepublik
Gesamtstaat
richtet
.
Zuständigkeit
Bundes
Evokationsbefugnis
Generalbundesanwalts
werden
nur
begründet
Fall
besondere
Bedeutung
zukommt
.
ist
erst
dann
Fall
Beachtung
Ausmaßes
Rechtsgutsverletzung
staatsgefährdendes
Delikt
erheblichem
Gewicht
handelt
besondere
Bedeutung
gewinnt
Schutzgüter
Gesamtstaates
derart
spezifischen
Weise
angreift
Einschreiten
Generalbundesanwalts
Aburteilung
Bundesgerichtsbarkeit
ausübendes
Gericht
geboten
ist
.
Bejahung
besonderen
Bedeutung
sind
strenge
Anforderungen
stellen
Übernahmeerklärung
nur
gesetzliche
Richter
Art
.
GG
bestimmt
auch
verfassungsrechtliche
Kompetenzverteilung
Bund
Ländern
eingegriffen
wird
vgl.
etwa
BGHSt
f.
;
Abs.
Besondere
Bedeutung
4
NStZ
.
Übereinstimmung
Rechtsprechung
wird
Literatur
vgl.
5
.
Aufl
.
§
Rdn
.
6
;
Hannich
KK
.
Aufl
.
Rdn
.
3
;
Franke
24
.
Aufl
.
Rdn
.
6
;
Frister
SK-StPO
.
.
Rdn
.
;
NStZ
1
Recht
hingewiesen
Tatbestandsmerkmal
besonderen
Bedeutung
solle
vermeiden
Verfassung
angeordnete
Regelzuständigkeit
Landesjustiz
ausufernden
Gebrauch
Evokationsrechts
Bundes
umgekehrt
wird
vgl.
Frister
aaO
.
habe
Funktion
Korrektivs
verhindert
werden
solle
Regelzuständigkeit
Landesjustiz
Regelzuständigkeit
Bundes
umkehre
vgl.
Franke
aaO
.
§
Abs.
normiere
Gesetz
besondere
Bedeutung
Falles
zusätzliche
Qualität
Katalogtaten
.
Bundeskompetenz
beziehe
lediglich
besonders
schwerwiegende
Delikte
Taten
Bundesinteressen
besonders
nachhaltig
berühren
.
Auch
Quantifizierung
besonderen
Bedeutung
Falles
verlangt
sei
könne
nur
Schutzzweck
beziehen
.
Ausmaß
individuellen
Rechtsverletzung
Grad
Schuld
seien
Frage
nur
insofern
Bedeutung
Gewicht
Angriffs
jeweils
betroffene
Rechtsgut
Gesamtstaates
mitbestimmten
vgl.
NStZ
jeweils
aaO
.
folgt
Katalogtat
§
Abs.
selbst
dann
Schwere
Umfang
erhebliches
Unrecht
verwirklicht
staatliche
Sicherheitsinteressen
besonderer
Weise
beeinträchtigt
hat
allein
Grund
Evokationsrecht
Generalbundesanwalts
begründen
vermag
vgl.
Abs.
besondere
Bedeutung
;
.
besteht
Anlass
Alternativen
§
Abs.
geltenden
Grundsätzen
gerade
Fällen
§
Abs.
Nr.
abzuweichen
.
Auch
Bekämpfung
Wirtschaftskriminalität
ist
erster
Linie
Aufgabe
Länder
;
Zuständigkeit
Bundesgerichtsbarkeit
ausübenden
ist
nur
spezifischen
ausreichend
gewichtigen
Angriff
gesamtstaatliche
Interessen
gegeben
.
Gründen
kann
vereinzelt
Literatur
vertretenen
Ansicht
gefolgt
werden
sei
auszugehen
Generalbundesanwalt
Strafverfolgung
jedenfalls
Fällen
§
Abs.
grundsätzlich
übernehmen
habe
Erheblichkeit
auch
besondere
Bedeutung
gesetzlichen
Bewertung
gleichsam
trügen
weiteren
Begründungsaufwandes
bedürfe
vgl.
Diemer
aaO
§
Rdn
.
.
Auffassung
spricht
auch
etwa
Praxis
häufig
vorkommender
gewerbsmäßiger
Begehung
ansonsten
§
Abs.
strafbaren
Tat
§
Abs.
Nr.
Zuständigkeit
Bundesjustiz
begründet
wäre
sonstigen
Umstände
Falles
noch
maßgebend
ankäme
.
würde
dargelegten
Regel-/Ausnahmeverhältnis
eklatanter
Weise
widersprechen
.
ist
Anzeichen
ersichtlich
Gesetzgeber
2
.
Gesetz
Modernisierung
Justiz
neu
geschaffenen
Regelung
§
Abs.
Nr.
derart
weitgehende
Umverteilung
Zuständigkeit
Ländern
Bund
beabsichtigte
.
setzesmaterialien
soll
Generalbundesanwalt
vielmehr
Möglichkeit
eröffnet
werden
auch
Straftaten
Außenwirtschaftsgesetz
Ermittlungszuständigkeit
begründen
gewährleisten
sicherheitspolitische
Dimension
Straftaten
erhellt
wird
;
könne
wesentlicher
Beitrag
effektiven
Gestaltung
Ermittlungen
Bekämpfung
äußere
Sicherheit
Ansehen
Staatengemeinschaft
besonders
nachteiligen
Kriminalität
geleistet
werden
.
Gesetzgeber
hat
jedoch
ausdrücklich
notwendige
Staatsschutzqualität
betreffenden
Straftaten
unabhängig
geheimdienstlichen
Hintergrund
hingewiesen
.
Übrigen
soll
originären
Zuständigkeit
Landesjustiz
Straftaten
Außenwirtschaftsgesetz
bleiben
vgl.
.
S.
.
erfordert
Beurteilung
besonderen
Bedeutung
Falles
auch
Rahmen
§
Abs.
Nr.
Gesamtwürdigung
Umstände
Auswirkungen
Tat
besonderer
Berücksichtigung
Gewichts
Angriffs
Gesamtstaat
.
Allein
Schwere
Tat
Ausmaß
hervorgerufenen
Beeinträchtigung
geschützten
Rechtsgüter
vermag
besondere
Bedeutung
begründen
;
allerdings
können
konkrete
Schuldschwere
Grad
Gefährdung
bundesstaatlicher
Belange
durchaus
mitbestimmen
vgl.
5
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Bedeutung
kann
auch
sein
Erheblichkeit
Delikts
Verfolgung
besonderer
Sachkunde
geboten
Auslandsbezuges
spezieller
Ermittlungsaufwand
erforderlich
erscheint
.
Beurteilung
besonderen
Bedeutung
ist
erwägen
konkrete
Tat
Gesamtstaat
etwa
Schädigung
Ansehens
Staatengemeinschaft
beeinträchtigen
vermag
vgl.
BTDrucks
.
S.
.
Gemessen
Maßstäben
ist
Bejahung
besonderen
Bedeutung
Falles
Generalbundesanwalt
Ergebnis
beanstanden
.
Angeschuldigte
hat
insgesamt
Taten
langen
Zeitraum
immer
wieder
hochwertiges
Graphit
geliefert
.
Verbindungen
bestand
vielschichtiger
Auslandsbezug
speziellen
Ermittlungsaufwand
erforderlich
machte
.
konkreten
Umständen
Lieferung
potentielle
Bedrohung
kann
Taten
ausgehende
Schädigung
Ansehens
Staatengemeinschaft
ausgeschlossen
werden
.
Umstände
Auswirkungen
Taten
stellen
somit
jedenfalls
Gesamtschau
derart
gewichtigen
Angriff
Interessen
Gesamtstaates
Begründung
Bundesgerichtsbarkeit
noch
vertretbar
anzusehen
ist
.
Zuständigkeit
Strafverfolgungsorgane
Bundes
erfasst
auch
Taten
s.
II
.
1
.
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
vorliegen
geeignet
sind
auswärtigen
Beziehungen
Bundesrepublik
erheblich
beeinträchtigen
.
derartige
Erstreckung
erfordert
Hintergrund
grundgesetzlichen
Zuständigkeitsregelung
zwar
grundsätzlich
betreffenden
Straftaten
zumindest
Bundeszuständigkeit
begründenden
Staatsschutzdelikt
verfahrensrechtlich
Tat
bilden
vgl.
Zuständigkeit
.
besteht
Evokationsrecht
Generalbundesanwalts
jedoch
ausnahmsweise
auch
dann
derart
enger
persönlicher
deliktsspezifisch-sachlicher
Zusammenhang
besteht
getrennte
Verfolgung
Aburteilung
auch
Beachtung
verfassungsrechtlichen
Vorgaben
Kompetenzverteilung
Bund
Ländern
hohem
Maße
sachwidrig
erscheint
.
Ausnahmefall
ist
hier
gegeben
.
genannten
Taten
waren
Teil
insgesamt
einheitlichen
Serie
Angeschuldigten
Last
gelegter
gleichgerichteter
gewerbsmäßig
begangener
Verstöße
Außenwirtschaftsgesetz
.
waren
Grunde
geeignet
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
Bundeszuständigkeit
begründen
.
unterscheiden
Zusammenhang
Relevanz
tatsächlicher
Hinsicht
Rede
stehenden
Staatsschutzdelikten
Wesentlichen
nur
Graphit
gelangte
.
betreffenden
Beweismittel
sind
jedenfalls
teilweise
Taten
identisch
Gefährdungseignung
S.
§
Abs.
Nr.
.
noch
bejaht
werden
kann
.
Umständen
widerspräche
getrennte
Verfolgung
Aburteilung
ganz
besonderem
Maße
Gebot
effizienten
Strafverfolgung
.
6
.
Angeschuldigten
besteht
Haftbefehlen
20
.
Juni
21
November
Beschluss
Ermittlungsrichters
Bundesgerichthofs
11
Juli
zutreffend
aufgeführten
Gründen
Fluchtgefahr
§
Abs.
Nr.
.
Senat
verweist
insoweit
auch
Ausführungen
Beschluss
8
.
September
.
erwartende
Strafe
begründet
erheblichen
Fluchtanreiz
.
Angeschuldigte
besitzt
Staatsangehörigkeit
Seychellen
verfügt
dort
beträchtliches
sonstiges
Vermögen
.
weiteren
genannten
Entscheidungen
aufgeführten
Umstände
machen
wahrscheinlich
Angeschuldigte
Freiheit
belassen
Verfahren
entziehen
wird
.
einschneidende
Maßnahmen
S.
§
kommen
Betracht
.
7
.
besonderen
Voraussetzungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
§
Abs.
liegen
.
sondere
Schwierigkeit
besondere
Umfang
Ermittlungen
haben
Urteil
noch
zugelassen
rechtfertigen
Fortdauer
Untersuchungshaft
.
Festnahme
Angeschuldigten
waren
zahlreiche
Teil
aufwändige
zeitintensive
Ermittlungsmaßnahmen
etwa
Auswertung
großen
Teils
Datenverarbeitung
GmbH
nahmen
internationalen
Rechtshilfe
durchzuführen
.
Auffassung
Verteidigung
gebot
Beschleunigungsgrundsatz
vorab
Teilanklage
bezüglich
Taten
II
.
1
.
erheben
.
Verteidigung
insoweit
angeführten
Entscheidungen
Bundesverfassungsgerichts
verschiedener
Oberlandesgerichte
betreffen
durchweg
vorliegenden
Verfahren
vergleichbare
Sachverhalte
.
weiteren
Ermittlungsmaßnahmen
betrafen
hier
insbesondere
nur
Randbereiche
;
waren
auch
lediglich
geeignet
bisherigen
Ermittlungsergebnisse
abzurunden
.
bezogen
vielmehr
gewerbsmäßig
durchgeführten
Lieferungen
Graphit
Straftaten
erheblichem
Gewicht
Verfahren
zentrale
Bedeutung
haben
.
zwischenzeitlichen
Erhebung
Anklage
bezüglich
ermittelten
Straftaten
Angeschuldigten
ist
Verfahren
insgesamt
gebotenen
Beschleunigung
geführt
worden
.
8
.
weitere
Vollzug
Untersuchungshaft
steht
Angeschuldigten
erhobenen
Tatvorwürfen
teilweise
Strafdrohung
Freiheitsstrafe
Jahren
bedroht
sind
Verhältnis
Abs.
Satz
.