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63 lines
539 B

BESCHLUSS
24
.
April
Strafsache
Raubes
Todesfolge
ECLI
:
:
BGH:2018:240418B5STR88.18.0
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführers
24
.
April
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
21
November
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
;
allerdings
ist
Sache
Auslieferungshaft
Maßstab
anzurechnen
vgl.
S.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
König
Mosbacher