BESCHLUSS 24 . April Strafsache Raubes Todesfolge ECLI : : BGH:2018:240418B5STR88.18.0 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 24 . April gemäß Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 21 November wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat ; allerdings ist Sache Auslieferungshaft Maßstab anzurechnen vgl. S. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . König Mosbacher