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2.3 KiB

BESCHLUSS
13
.
April
Maßregelvollstreckungssache
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
.
April
beschlossen
:
Verfahren
ruht
Erledigung
Anfragebeschluss
Senats
9
November
eingeleiteten
Verfahrens
§
.
werden
Akten
Hanseatische
Oberlandesgericht
Fortführung
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
Abs.
StGB
gebotenen
Überprüfungen
zurückgegeben
.
Verurteilten
wird
Maßregel
Unterbringung
Sicherungsverwahrung
Urteil
Landgerichts
29
.
April
vollstreckt
u.a.
Totschlags
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
worden
war
.
Jahre
Unterbringung
waren
27
.
Dezember
vollzogen
.
Rechtskraft
Urteils
Europäischen
Gerichtshofs
schenrechte
17
.
Dezember
Individualbeschwerde
EuGRZ
rückwirkenden
Anwendung
§
Abs.
Satz
StGB
hat
Verurteilte
Erledigterklärung
Maßregel
beantragt
.
Beschluss
20
.
Dezember
hat
Landgericht
Fortdauer
Sicherungsverwahrung
Jahre
angeordnet
Vorgaben
Senats
9
.
November
;
Veröffentlichung
BGHSt
bestimmt
zugrunde
gelegt
hat
.
Hanseatische
Oberlandesgericht
möchte
hiergegen
gerichtete
sofortige
Beschwerde
Verurteilten
verwerfen
.
Blick
entgegenstehende
Rechtsprechung
anderer
Oberlandesgerichte
hat
Sache
Bundesgerichtshof
§
Abs.
Nr.
Abs.
Nr.
vorgelegt
.
Anfragebeschluss
hat
Senat
rückwirkende
Anwendbarkeit
§
Abs.
Satz
StGB
grundsätzlich
bejaht
divergierender
Rechtsprechung
4
.
Strafsenats
Bundesgerichtshofs
identischen
Rechtsfrage
grundsätzlicher
Bedeutung
Rechtsfrage
Verfahren
§
eingeleitet
.
hat
Senat
Abs.
Satz
StGB
allerdings
weiter
einschränkend
ausgelegt
Unterbringung
Sicherungsverwahrung
zehnjährigem
Vollzug
erledigt
erklären
ist
hochgradige
Gefahr
schwerster
Sexualverbrechen
konkreten
Umständen
Person
Verhalten
Untergebrachten
abzuleiten
ist
Leitsatz
genannten
Beschlusses
;
Maßstab
kommt
Ausnahmefällen
auch
Aussetzung
weiteren
Vollstreckung
Unterbringung
Bewährung
Betracht
Anfragebeschluss
.
.
Erledigung
Verfahrens
§
auch
Eingang
Antworten
anderen
Senate
voraussichtlich
noch
längere
Zeit
Anspruch
nehmen
wird
sind
Akten
anders
Ausgangsverfahren
weiteren
Parallelsachen
vorlegenden
Oberlandesgericht
zurückzugeben
.
hat
bereits
Zugrundelegung
Senat
fragebeschluss
formulierten
Grundsätze
Überprüfung
weiteren
Vollstreckung
Unterbringung
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
vorgelegte
Frage
zuständigen
Strafvollstreckungskammer
übertragen
.
Brause
König