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63 lines
503 B

BESCHLUSS
alt
:
20
.
Februar
Strafsache
bewaffneten
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
20
.
Februar
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
11
.
Oktober
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Neue
Feststellungen
Schuldfähigkeit
Angeklagten
waren
angezeigt
entsprechenden
Feststellungen
Urteils
Landgerichts
3
.
Dezember
bestandskräftig
waren
.
König