BESCHLUSS alt : 20 . Februar Strafsache bewaffneten Handeltreibens Betäubungsmitteln geringer Menge u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 20 . Februar beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 11 . Oktober wird § Abs. unbegründet verworfen . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Neue Feststellungen Schuldfähigkeit Angeklagten waren angezeigt entsprechenden Feststellungen Urteils Landgerichts 3 . Dezember bestandskräftig waren . König