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54 lines
385 B

BESCHLUSS
9
.
Februar
Strafsache
1
.
2
.
Betruges
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
9
.
Februar
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
17
.
September
werden
gemäß
Abs.
unbegründet
verworfen
jedoch
Revision
Angeklagten
Maßgabe
Abs.
Geldstrafe
Strafbefehl
Amtsgerichts
12
.
März
einbezogen
ist
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Brause
Raum