BESCHLUSS 9 . Februar Strafsache 1 . 2 . Betruges 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 9 . Februar beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 17 . September werden gemäß Abs. unbegründet verworfen jedoch Revision Angeklagten Maßgabe Abs. Geldstrafe Strafbefehl Amtsgerichts 12 . März einbezogen ist . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Brause Raum