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58 lines
443 B

BESCHLUSS
7
.
Februar
Strafsache
Mordes
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
7
.
Februar
gemäß
§
Abs.
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
7
.
September
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Einziehung
Mobiltelefone
Haier
G31
entfällt
Gegenstände
Angeklagten
gehören
zustehen
§
Abs.
StGB
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
König
ECLI
:
: