BESCHLUSS 7 . Februar Strafsache Mordes u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Anhörung Generalbundesanwalts Beschwerdeführers 7 . Februar gemäß § Abs. Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 7 . September wird Maßgabe unbegründet verworfen Einziehung Mobiltelefone Haier G31 entfällt Gegenstände Angeklagten gehören zustehen § Abs. StGB . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . König ECLI : :