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1.7 KiB

BESCHLUSS
7
.
März
Strafsache
Totschlags
hier
:
Prozesskostenhilfe
Adhäsionsverfahren
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
.
März
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Adhäsionsklägerin
Rechtsanwalt
.
wird
Adhäsionsverfahren
Prozesskostenhilfe
bewilligt
beigeordnet
.
Gründe
:
Tat
Angeklagten
geschädigte
erster
Instanz
zugelassene
Nebenklägerin
hat
Tatsacheninstanz
Wege
Adhäsion
Schmerzensgeldansprüche
geltend
gemacht
.
Schriftsatz
16
.
Juni
hat
beantragt
auch
Revisionsinstanz
Adhäsionsverfahren
Prozesskostenhilfe
bewilligen
.
Adhäsionsverfahren
ist
Prozesskostenhilfeantrag
Nebenklägern
jeweilige
Instanz
gesondert
entscheiden
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
;
vgl.
Beschlüsse
30
.
März
;
27
.
Mai
NStZ-RR
.
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
steht
hier
Revisionsverfahren
inzwischen
rechtskräftig
abgeschlossen
ist
.
Allerdings
ist
rückwirkende
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
rechtskräftigem
Verfahrensabschluss
grundsätzlich
möglich
vgl.
Beschluss
4
.
September
.
Zeitpunkt
Antragstellung
zurückwirkende
Entscheidung
kommt
jedoch
Betracht
Antrag
rechtzeitig
beschieden
worden
ist
Antragsteller
Antrag
bereits
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Erforderliche
getan
hat
vgl.
Beschluss
13
.
Oktober
Abs.
Prozesskostenhilfe
.
Maßstäben
ist
Adhäsionsklägerin
rückwirkend
Prozesskostenhilfe
gewähren
Rechtsanwalt
.
beizuordnen
tragstellerin
bereits
Nebenklagevertreter
beigeordnet
war
§
Abs.
Satz
.
Schriftsatz
16
.
Juni
hat
beantragt
auch
Revisionsverfahren
Prozesskostenhilfe
Adhäsionsverfahren
Beiordnung
bisherigen
Rechtsanwalts
gewähren
;
Landgericht
abgegebene
Erklärung
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnisse
seither
geändert
habe
hat
verwiesen
.
Antrag
ist
jedoch
Bundesgerichtshof
gelangt
.
König
Mosbacher