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72 lines
549 B

StR
BESCHLUSS
22
.
Januar
Strafsache
1
.
2
.
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Januar
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
9
.
April
werden
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Senat
schließt
Hinblick
Gesamtmenge
gehandelten
Betäubungsmittel
Strafen
Annahme
geringen
Menge
g
vgl.
Abs.
Nr.
Menge
hoch
bemessen
wurden
Landgericht
Verteidigungsvorbringen
Angeklagten
gebotene
strafmildernde
Bedeutung
versagt
hat
.
Brause