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95 lines
714 B

BESCHLUSS
11
.
Januar
Strafsache
vorsätzlichen
Vollrausches
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Januar
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
22
Juli
wird
§
Abs.
Maßgabe
§
Abs.
unbegründet
verworfen
Angeklagte
Fall
Anklage
Verletzung
Nebenklägers
B.
freigesprochen
wird
vgl.
OLG
207
;
Meyer-Goßner
54
.
Aufl
.
.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
W.
entstandenen
Auslagen
tragen
.
freigesprochen
ist
fallen
Kosten
Verfahrens
Staatskasse
Last
.
Schwurgericht
Straffindung
Bereich
Mindeststrafe
orientiert
hat
kann
Senat
ausschließen
Angeklagte
noch
milder
bestraft
worde
wäre
Strafrahmenverschiebung
§
§
Abs.
StGB
Betracht
gezogen
worden
wäre
.
Raum
Brause