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689 lines
6.0 KiB

StR
NAMEN
28
.
März
Strafsache
besonders
schweren
Raubes
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
28
.
März
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Richter
Dr.
Richter
Richterin
Dr.
Richter
beisitzende
Richter
Bundesanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwältin
Verteidigerin
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Staatsanwaltschaft
Urteil
17
.
Juni
wird
verworfen
.
Staatskasse
hat
Kosten
Rechtsmittels
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
Landgericht
hat
Angeklagten
besonders
schweren
Raubes
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Einbeziehung
Strafen
weiteren
Urteil
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Klappmesser
eingezogen
.
entsprechend
beschränkten
Sachrüge
gestützten
Revision
Generalbundesanwalt
vertreten
wird
macht
Staatsanwaltschaft
geltend
Landgericht
habe
Unrecht
Anordnung
Sicherungsverwahrung
abgesehen
.
1
.
Landgericht
hat
folgende
Feststellungen
Wertungen
getroffen
:
auch
einschlägig
vorbestrafte
Angeklagte
hatte
Rahmen
hoher
Wahrscheinlichkeit
illegalen
Geschäftes
zugesagt
Zeugen
Ware
besorgen
Zahlung
Höhe
erwerben
sollte
.
Nachmittag
27
.
April
traf
Angeklagte
vorgeblich
Abwicklung
Geschäfts
.
Angeklagte
Anfang
Absicht
hatte
Besitz
Geldes
Zeugen
gelangen
erschien
Treffen
unbekannten
Mann
.
Begrüßung
nahm
Angeklagte
Zeugen
unvermittelt
Schwitzkasten
forderte
Herausgabe
mitgeführten
Bargeldes
.
Ansinnen
widersetzte
sprang
unbekannte
Dritte
Rücken
schlug
Fäusten
trat
bereits
Boden
liegenden
.
Auch
Angeklagte
schlug
Zeugen
setzte
Klappmesser
Hals
.
gleichwohl
bereit
war
Geld
herauszugeben
schnitt
Angeklagte
zweimal
Oberarm
.
hielt
Geldbörse
seitlichen
Hosentasche
befand
weiterhin
außen
.
Angeklagte
drohte
Finger
abzuschneiden
schnitt
Daumen
.
auch
Herausgabe
Geldes
führte
wurde
Zeugen
schließlich
Portemonnaie
Hosentasche
herausgeschnitten
.
Geschädigte
erlitt
Handlungen
Angeklagten
Mittäters
zu
etwa
Zentimeter
lange
insgesamt
oberflächliche
Schnittverletzungen
Oberarm
Daumen
teilweise
genäht
wurden
Prellung
Schläfe
Hautabschürfungen
Hals
Hinterkopf
tiefer
gehende
Verletzungen
.
Landgericht
hat
Vorliegen
formellen
Voraussetzungen
Anordnung
Sicherungsverwahrung
§
Abs.
Abs.
Satz
StGB
Rücksicht
bejaht
Angeklagte
bereits
15
.
Dezember
17
.
August
begangenen
gefährlichen
Körperverletzung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
10
November
21
.
Dezember
begangenen
versuchten
schweren
Raubes
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
worden
war
neuen
Tat
Grundlage
ersten
genannten
Urteils
Jahre
Haft
befunden
hatte
.
ist
sachverständig
beratene
Strafkammer
Ergebnis
gekommen
auch
materiellen
Voraussetzungen
§
Abs.
StGB
vorlägen
.
Angeklagte
habe
fest
eingewurzelte
Neigung
immer
wieder
straffällig
werden
Gelegenheit
böte
.
Auch
bestehe
Ergebnis
nur
hohe
Wahrscheinlichkeit
Regelverstöße
auch
gewalttätige
Aktionen
S.
.
Indes
sieht
Strafkammer
Urteil
Bundesverfassungsgerichts
4
.
Mai
BVerfGE
geltenden
erhöhten
Gefährlichkeitsmaßstab
erfüllt
:
Verhalten
Angeklagten
sei
vordergründig
strafbare
Handlungen
ausgerichtet
S.
.
bisherigen
Straftaten
sei
Angeklagten
Regel
materielle
Vorteile
gegangen
.
ließen
überwiegend
Bereich
unteren
mittleren
Kriminalität
zuordnen
.
Auch
Tatbestände
schwerer
Gewalttaten
erfüllt
gewesen
seien
zeigten
bislang
verhängten
Strafen
Taten
Gesamtschau
Abwägung
maßgeblichen
Kriterien
Gruppe
schweren
Kriminalität
unteren
Bereich
angesiedelt
wurden
.
gesamten
Umständen
lasse
zwar
hohe
Gefahr
weiterer
auch
schwerer
Gewaltstraftaten
jedoch
hochgradige
Gefahr
schwerster
Gewalttaten
ableiten
S.
.
2
.
Revision
Staatsanwaltschaft
bleibt
Ergebnis
erfolglos
.
Zwar
lässt
Bezugnahme
angefochtenen
Urteils
Anforderung
hochgradigen
Gefahr
schwerster
Gewalttaten
besorgen
Landgericht
bestimmten
Verhältnismäßigkeitsmaßstab
aaO
.
unzutreffend
eng
gesehen
hat
.
Verstoß
beruht
Urteil
jedoch
.
Hinblick
§
Abs.
StGB
Feststellungen
Bundesverfassungsgerichts
derzeit
Verstoßes
Artikel
Abs.
Satz
GG
Artikel
Abs.
GG
verfassungswidrig
ist
gilt
Vorschrift
vorläufig
nur
eingeschränkten
Voraussetzungen
weiter
aaO
.
dürfen
Eingriffe
Freiheitsrecht
Angeklagten
nur
so
weit
reichen
unerlässlich
sind
Ordnung
betroffenen
Lebensbereichs
aufrecht
erhalten
.
Sicherungsverwahrung
darf
zurzeit
nur
Maßgabe
besonders
strengen
Verhältnismäßigkeitsprüfung
angewandt
werden
Gefahr
schwerer
Sexualstraftaten
konkreten
Umständen
Person
Verhalten
Betroffenen
abzuleiten
ist
.
Bezugnahme
ausschließlich
schwere
Sexualstraftaten
bringt
Bundesgerichtshof
bereits
wiederholt
hingewiesen
hat
Einschränkung
Taten
Ausdruck
bislang
Anordnung
Sicherungsverwahrung
genügten
Urteil
13
.
März
;
Beschluss
27
.
September
.
9
;
Urteil
4
.
August
673
;
Beschluss
2
.
August
StGB
strikte
Verhältnismäßigkeit
.
sind
erhöhte
Anforderungen
Konkretisierung
Rückfallprognose
auch
Wert
gefährdeten
Rechtsgüter
stellen
.
Einzelfall
bezogenen
Verhältnismäßigkeitsprüfung
kommt
gesetzgeberische
Aufnahme
Katalog
tauglicher
Anlasstaten
prinzipiell
Bezeichnung
Straftatbestands
Verletzung
Zukunft
droht
auch
gesetzliche
Strafrahmen
Voraus
gewichteten
Schuldumfang
Bedeutung
Rückfalltaten
Angeklagten
schützenden
Rechtsgutes
ferner
Grad
Wahrscheinlichkeit
künftigen
Rechtsgutsverletzung
gegebenenfalls
mögliche
Verletzungsintensität
Urteil
19
.
Oktober
.
.
Maßstäben
vorzunehmenden
Verhältnismäßigkeitsabwägung
ist
Landgericht
herangezogenen
Gesichtspunkten
insbesondere
berücksichtigen
Anlasstat
Zeitpunkt
Hauptverhandlung
gut
Jahre
zurücklag
langjährige
heitsstrafe
verhängt
wurde
.
Angeklagte
bereits
September
ununterbrochen
anderweitiger
Strafhaft
befindet
hat
noch
bis
zu
etwa
Jahren
Freiheitsstrafe
verbüßen
.
Zeit
kann
Mitteln
Strafvollzuges
eingewirkt
werden
.
Hintergrund
erscheint
Anordnung
Sicherungsverwahrung
unerlässlich
Sinne
Entscheidung
Bundesverfassungsgerichts
verfolgte
Ziel
Schutzes
Allgemeinheit
schweren
Gewaltstraftaten
erreichen
.
Senat
schließt
neuen
tatgerichtlichen
Hauptverhandlung
weitergehende
Feststellungen
getroffen
werden
könnten
Anordnung
Sicherungsverwahrung
tragen
könnten
.
Raum