StR NAMEN 28 . März Strafsache besonders schweren Raubes u.a. 5 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 28 . März teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Richter Dr. Richter Richterin Dr. Richter beisitzende Richter Bundesanwalt Vertreter Bundesanwaltschaft Rechtsanwältin Verteidigerin Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Staatsanwaltschaft Urteil 17 . Juni wird verworfen . Staatskasse hat Kosten Rechtsmittels Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Gründe Landgericht hat Angeklagten besonders schweren Raubes Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Einbeziehung Strafen weiteren Urteil Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt Klappmesser eingezogen . entsprechend beschränkten Sachrüge gestützten Revision Generalbundesanwalt vertreten wird macht Staatsanwaltschaft geltend Landgericht habe Unrecht Anordnung Sicherungsverwahrung abgesehen . 1 . Landgericht hat folgende Feststellungen Wertungen getroffen : auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte Rahmen hoher Wahrscheinlichkeit illegalen Geschäftes zugesagt Zeugen Ware besorgen Zahlung Höhe € erwerben sollte . Nachmittag 27 . April traf Angeklagte vorgeblich Abwicklung Geschäfts . Angeklagte Anfang Absicht hatte Besitz Geldes Zeugen gelangen erschien Treffen unbekannten Mann . Begrüßung nahm Angeklagte Zeugen unvermittelt Schwitzkasten forderte Herausgabe mitgeführten Bargeldes . Ansinnen widersetzte sprang unbekannte Dritte Rücken schlug Fäusten trat bereits Boden liegenden . Auch Angeklagte schlug Zeugen setzte Klappmesser Hals . gleichwohl bereit war Geld herauszugeben schnitt Angeklagte zweimal Oberarm . hielt Geldbörse seitlichen Hosentasche befand weiterhin außen . Angeklagte drohte Finger abzuschneiden schnitt Daumen . auch Herausgabe Geldes führte wurde Zeugen schließlich Portemonnaie Hosentasche herausgeschnitten . Geschädigte erlitt Handlungen Angeklagten Mittäters zu etwa Zentimeter lange insgesamt oberflächliche Schnittverletzungen Oberarm Daumen teilweise genäht wurden Prellung Schläfe Hautabschürfungen Hals Hinterkopf tiefer gehende Verletzungen . Landgericht hat Vorliegen formellen Voraussetzungen Anordnung Sicherungsverwahrung § Abs. Abs. Satz StGB Rücksicht bejaht Angeklagte bereits 15 . Dezember 17 . August begangenen gefährlichen Körperverletzung Freiheitsstrafe Jahren Monaten 10 November 21 . Dezember begangenen versuchten schweren Raubes Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafe Jahren verurteilt worden war neuen Tat Grundlage ersten genannten Urteils Jahre Haft befunden hatte . ist sachverständig beratene Strafkammer Ergebnis gekommen auch materiellen Voraussetzungen § Abs. StGB vorlägen . Angeklagte habe fest eingewurzelte Neigung immer wieder straffällig werden Gelegenheit böte . Auch bestehe Ergebnis nur hohe Wahrscheinlichkeit Regelverstöße auch gewalttätige Aktionen S. . Indes sieht Strafkammer Urteil Bundesverfassungsgerichts 4 . Mai BVerfGE geltenden erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab erfüllt : Verhalten Angeklagten sei vordergründig strafbare Handlungen ausgerichtet S. . bisherigen Straftaten sei Angeklagten Regel materielle Vorteile gegangen . ließen überwiegend Bereich unteren mittleren Kriminalität zuordnen . Auch Tatbestände schwerer Gewalttaten erfüllt gewesen seien zeigten bislang verhängten Strafen Taten Gesamtschau Abwägung maßgeblichen Kriterien Gruppe schweren Kriminalität unteren Bereich angesiedelt wurden . gesamten Umständen lasse zwar hohe Gefahr weiterer auch schwerer Gewaltstraftaten jedoch hochgradige Gefahr schwerster Gewalttaten ableiten S. . 2 . Revision Staatsanwaltschaft bleibt Ergebnis erfolglos . Zwar lässt Bezugnahme angefochtenen Urteils Anforderung hochgradigen Gefahr schwerster Gewalttaten besorgen Landgericht bestimmten Verhältnismäßigkeitsmaßstab aaO . unzutreffend eng gesehen hat . Verstoß beruht Urteil jedoch . Hinblick § Abs. StGB Feststellungen Bundesverfassungsgerichts derzeit Verstoßes Artikel Abs. Satz GG Artikel Abs. GG verfassungswidrig ist gilt Vorschrift vorläufig nur eingeschränkten Voraussetzungen weiter aaO . dürfen Eingriffe Freiheitsrecht Angeklagten nur so weit reichen unerlässlich sind Ordnung betroffenen Lebensbereichs aufrecht erhalten . Sicherungsverwahrung darf zurzeit nur Maßgabe besonders strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung angewandt werden Gefahr schwerer Sexualstraftaten konkreten Umständen Person Verhalten Betroffenen abzuleiten ist . Bezugnahme ausschließlich schwere Sexualstraftaten bringt Bundesgerichtshof bereits wiederholt hingewiesen hat Einschränkung Taten Ausdruck bislang Anordnung Sicherungsverwahrung genügten Urteil 13 . März ; Beschluss 27 . September . 9 ; Urteil 4 . August 673 ; Beschluss 2 . August StGB strikte Verhältnismäßigkeit . sind erhöhte Anforderungen Konkretisierung Rückfallprognose auch Wert gefährdeten Rechtsgüter stellen . Einzelfall bezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung kommt gesetzgeberische Aufnahme Katalog tauglicher Anlasstaten prinzipiell Bezeichnung Straftatbestands Verletzung Zukunft droht auch gesetzliche Strafrahmen Voraus gewichteten Schuldumfang Bedeutung Rückfalltaten Angeklagten schützenden Rechtsgutes ferner Grad Wahrscheinlichkeit künftigen Rechtsgutsverletzung gegebenenfalls mögliche Verletzungsintensität Urteil 19 . Oktober . . Maßstäben vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsabwägung ist Landgericht herangezogenen Gesichtspunkten insbesondere berücksichtigen Anlasstat Zeitpunkt Hauptverhandlung gut Jahre zurücklag langjährige heitsstrafe verhängt wurde . Angeklagte bereits September ununterbrochen anderweitiger Strafhaft befindet hat noch bis zu etwa Jahren Freiheitsstrafe verbüßen . Zeit kann Mitteln Strafvollzuges eingewirkt werden . Hintergrund erscheint Anordnung Sicherungsverwahrung unerlässlich Sinne Entscheidung Bundesverfassungsgerichts verfolgte Ziel Schutzes Allgemeinheit schweren Gewaltstraftaten erreichen . Senat schließt neuen tatgerichtlichen Hauptverhandlung weitergehende Feststellungen getroffen werden könnten Anordnung Sicherungsverwahrung tragen könnten . Raum